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Die Bündner Regierung lehnt eine Reduktion der Bundesmittel zur Förderung des Schienengüterverkehrs ab. Für die Gebirgskantone und die Regionalbahnen hat die vorgelegte Totalrevision des Gütertransportgesetzes des Bundes einschneidende Konsequenzen. 

Gütertransportgesetz benötigt Korrekturen
Die Bündner Regierung bringt Vorbehalte zur vorgesehenen Totalrevision des Gütertransportgesetzes des Bundes an. In Übereinstimmung zur Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs setzt sie sich dagegen zur Wehr, dass die Kantone durch neues Bundesrecht in eine Mitfinanzierung des Schienengüterverkehrs hineingezogen werden.
Wie die Bündner Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort festhält, lehnt sie die vorgesehene starke Reduktion der Betriebsbeiträge des Bundes zur Förderung des Schienengüterverkehrs von 30 auf zwölf Millionen Franken in den Jahren 2015 bis 2018 ab. Davon wären insbesondere die schon heute ungenügenden Betriebsbeiträge an Meterspurbahnen in den Gebirgsregionen negativ betroffen. Ebenso verworfen wird eine Mindestbeteiligung der Kantone von 50 Prozent bei der Bestellung von Güterverkehrsleistungen. Dadurch würde insbesondere bei den Regionalbahnen eine erhebliche Mehrbelastung auf die Kantone zukommen. Ebenfalls nicht beipflichten kann der Kanton Graubünden der Streichung der Finanzhilfen des Bundes bei der Erneuerung von bestehenden Anschlussgleisanlagen. Auch bei privaten Infrastrukturen ist eine Vollkostendeckung nicht möglich, so dass die bisherigen Fördermöglichkeiten beizubehalten sind. Abschliessend schlägt die Regierung dem Bund ein jährliches Monitoring vor. Sollte ein bestimmter Anteil des Schienengüterverkehrs am schweizerischen Güterverkehr unterschritten werden, sollen befristete Fördermassnahmen ergriffen werden.
Mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes legt der Bund eine Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche vor. Unter dem Begriff „in der Fläche“ ist jeder Schienengüterverkehr in der Schweiz mit Ausnahme des alpenquerenden Transitverkehrs zu verstehen. 

Revision des Waldgesetzes aufs Wesentliche beschränken
Das Waldgesetz des Bundes soll nach Prioritäten angepasst werden: Gemeinsam mit der Konferenz der Forstdirektorinnen und Forstdirektoren unterstützt die Bündner Regierung eine Revision des Waldgesetzes, die sich in einem ersten Schritt auf die wesentlichen Punkte beschränkt. Dazu gehört die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Mitfinanzierung des Bundes bei der Bekämpfung von biotischen Schäden – zum Beispiel durch eingeschleppte Schädlinge – ausserhalb des Schutzwaldes. Bisher unterstützte der Bund nur die Bekämpfung und Prävention im Schutzwald. Ebenso begrüsst wird die beabsichtigte Förderung des Holzabsatzes.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt, lehnt sie es ausdrücklich ab, dass die Anpassungen im Waldgesetz zu einer höheren Belastung der Kantone führen. Stattdessen sollen die bereits vorhandenen Mittel flexibler eingesetzt werden können.
Der Kanton Graubünden würde es zudem begrüssen, wenn die Idee eines Wald-Klima-Fonds wiederaufgenommen werden würde. Ein solcher Fonds würde die Waldeigentümer für bisher unentgeltlich erbrachte Waldleistungen im CO2-Bereich entschädigen. 
 

Aus Gemeinden und Regionen
  • Fürstenau: Die von der Stadt Fürstenau am 7. Dezember 2012 beschlossene Totalrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Mit der Totalrevision wurden alle rechtskräftigen Planungsmittel überarbeitet. Im Speziellen umfasst die Ortsplanungsrevision unter anderem eine bedarfsgerechte Erweiterung der Wohnbauzone im Umfang von insgesamt 5381 Quadratmetern sowie die Schaffung einer Erholungszone von total 2683 Quadratmetern für den Bau einer Wellnessanlage für das Hotel/Restaurant Schauenstein.
  • Tiefencastel: Die von der Gemeinde Tiefencastel am 29. Oktober 2012 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Die Revision beinhaltet die Überarbeitung sämtlicher Nutzungspläne sowie ein neues Baugesetz. Zu den Planungsmitteln wird unter anderem folgender Vorbehalt angebracht: Das Genehmigungsverfahren für die Erweiterung der Industrie-Gewerbezone im Gebiet "Dalmeras" um rund 3200 Quadratmeter wird sistiert, bis die dazu nötigen Voraussetzungen (Bedarfsnachweis, Verfügbarkeitsnachweis, Gestaltungskonzept) vorliegen.
  • Lumnezia: Der Gemeinde Lumnezia wird unter dem Vorbehalt einer geregelten Gesamtfinanzierung an den Bau einer touristischen Infrastruktur am Badesee Val Lumnezia ein Darlehen des Bundes im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) von 267 000 Franken gewährt. Als Äquivalenzleistung zum NRP-Darlehen wird ein Kantonsbeitrag von 61 990 Franken zugesichert. Das Projekt sieht einen Kiosk mit Bistro-Restaurant, einen Spielbereich für Kinder, Garderoben und eine einfache Unterkunft mit 14 Schlafplätzen vor. Ein bestehender Stall wird dazu ersetzt.
  • Filisur, Bergün: Die Statuten des Schulverbandes „Filisur - Bergün“ werden genehmigt. Mit dem Schulverband festigen die Gemeinden ihre interkommunale Zusammenarbeit.

Strassenprojekte
Die Regierung hat ein Auflageprojekt für eine Strassenkorrektion der Italienischen Strasse zwischen Rhäzüns und Cazis genehmigt. Im Projektabschnitt verläuft die Kantonsstrasse am Fuss zweier Felswände und weist einen ungenügenden Schutz gegen Steinschlag auf. Die H13 Italienische Strasse verbindet Rhäzüns mit dem Domleschg. Im Weiteren dient die Hauptstrasse in diesem Bereich als Ausweichroute für die Nationalstrasse A13. 


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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