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Im Domleschg müssen von der Rotbandkrankheit befallene Waldföhren gefällt werden. Damit soll eine Weiterverbreitung der Baumkrankheit verhindert werden.

In diesem Frühsommer haben Spezialisten des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes EPSD und der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL zusammen mit Vertretern des kantonalen Forstdienstes im Bereich des Autobahnanschlusses A13 Thusis Süd bei Waldföhren einen erheblichen Befall durch die sogenannte Rotbandkrankheit (Dothistroma septosporum, HFF Scirrhia pini) festgestellt. Die Rotbandkrankheit wird durch den Pilz Scirrhia pini verursacht. Dieser Pilz stammt vermutlich aus Mittelamerika und wurde in der Schweiz zum ersten Mal 1989 festgestellt. Betroffen sind vor allem Föhren in Baumschulen, Parks und Friedhöfen. In diesem Jahr ist die Rotbandkrankheit an Waldföhren in der Schweiz erstmals frei im Wald aufgetreten. Durch die Krankheit befallene Föhren sterben innert weniger Jahren ab, was zu massiven Ausfällen führen kann.
Die Rotbandkrankheit ist in der Pflanzenschutzverordnung als besonders gefährlicher Schadorganismus aufgeführt. Laut der Verordnung unterliegen besonders gefährliche Schadorganismen der Meldepflicht und der zuständige kantonale Dienst bzw. die Eigentümer/Bewirtschafter der betreffenden Parzelle müssen die vom zuständigen Bundesamt angewiesenen Massnahmen zur Tilgung von Einzelherden ergreifen.
Aufgrund dieser Tilgungspflicht und im Sinne von Sofortmassnahmen, um die Weiterverbreitung des Befalls einzudämmen bzw. zu verhindern, müssen in den kommenden Wochen im Bereich des Anschlusses Thusis Süd ausschliesslich die befallenen Jungföhren entfernt und entsorgt werden. Das Amt für Wald und Naturgefahren bittet um Verständnis. 

Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst EPSD
Der Pflanzenschutz hat als prioritäre Aufgabe, die Einschleppung und Ausbreitung von besonders gefährlichen Schädlingen und Krankheiten von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zu vermeiden. Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) ist für die Umsetzung dieser Aufgabe zuständig und wird gemeinsam durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) geführt. Er arbeitet mit in- und ausländischen Behörden, internationalen Organisationen sowie Verbänden und Betrieben in der Schweiz zusammen. Rechtliche Grundlage für phytosanitäre Massnahmen in der Schweiz ist die Pflanzenschutzverordnung. 
 

Auskunftspersonen:
- Lukas Kobler, Amt für Wald und Naturgefahren, Regionalforstingenieur, Tel. 081 659 00 72
- Richard Walder, Amt für Wald und Naturgefahren, Bereichsleiter Zentrale Dienste, Tel. 081 257 38 54, E-Mail richard.walder@awn.gr.ch  
 

Gremium: Amt für Wald und Naturgefahren
Quelle: dt Amt für Wald und Naturgefahren
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