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Die Regierung des Kantons Graubünden hat an ihrer Sitzung vom 27. August 2013 vom Bericht des Regierungskommissärs bezüglich der Gemeinde St. Martin Kenntnis genommen und eine weitergehende aufsichtsrechtliche Massnahme beschlossen. 

Die Regierung stellt fest, dass die Funktionsfähigkeit der Gemeinde St. Martin unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht gegeben ist. Sie hat deshalb beschlossen, einen Regierungskommissär für die Gemeinde mit erweiterten Befugnissen einzusetzen. Dem Regierungskommissär kommen Überprüfungs-, Entscheidungs- und Genehmigungsbefugnisse zu. Als Regierungskommissär amtet weiterhin Thomas Nievergelt. Ihm sind die Verhältnisse vor Ort aufgrund seines Mandates zur Klärung der Vorwürfe seitens der kommunalen Geschäftsprüfungskommission (GPK) vertraut.

Der Vorstand der Gemeinde St. Martin seinerseits hat im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde die Regierung ersucht, dem Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung durch Mitglieder der GPK nachzugehen. Es geht dabei um Informationen, die an die Medien gelangt sind. Diese Aufsichtsbeschwerde wird von der Regierung in einem getrennten Verfahren behandelt. Ebenso ist separat der Frage nachzugehen, ob festgestellte Sachverhalte strafrechtliche Relevanz haben und zur Anzeige zu bringen sind. Der Inhalt des Berichtes wird der Gemeindeversammlung St. Martin durch den Regierungskommissär im Detail zur Kenntnis gebracht werden.

Die Massnahme dauert bis zum 30. April 2014, d.h. bis zum Ende der laufenden Amtsdauer der Behörden. Der Bericht des Regierungskommissärs hat gezeigt, dass zur Lösung der institutionellen Krise auch ein struktureller Ansatz gehört, zu dessen sorgfältiger Prüfung die Regierung die Gemeinde ausdrücklich anhält. Dabei stellt sie die Abklärungen mit der Nachbargemeinde Vals über einen Zusammenschluss ins Zentrum ihrer Überlegungen (vgl. Förderraum Vals in: Heft Nr. 8/2010 – 2011, 10. Bericht und Botschaft über die Gemeinde- und Gebietsreform, S. 645). Auch die GPK forderte bereits entsprechende Abklärungen.

Die Kosten der aufsichtsrechtlichen Massnahme gehen zulasten der Gemeinde St. Martin. 
 

Auskunftspersonen:
- Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail: barbara.janom@dfg.gr.ch
- Georg Aliesch, Leiter Gemeindeaufsicht, Amt für Gemeinden, Tel. 081 257 32 20, E-Mail: georg.aliesch@afg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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