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Die Regierung hat die Botschaft zur Reform des Finanzausgleichs im Kanton Graubünden (FA-Reform) an den Grossen Rat verabschiedet. Die FA-Reform dient vor allem der Stärkung der Gemeinden. Sie sorgt für einen fairen und wirksamen Finanzausgleich zwischen den Gemeinden und mildert strukturell bedingte Sonderlasten. Zudem soll die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben von Kanton und Gemeinden vereinfacht werden und in Übereinstimmung mit den Zuständigkeiten erfolgen. Der Grosse Rat wird die Botschaft in der Dezembersession 2013 behandeln. Die Umsetzung der Reform ist auf Anfang 2015 vorgesehen.

Grosser Handlungsbedarf
Der heutige innerkantonale Finanzausgleich weist schwerwiegende Mängel auf. Er stammt in seiner Grundkonzeption aus dem Jahre 1958 und umfasst eine Vielzahl von im Laufe der Zeit beschlossenen einzelnen Beitragszahlungen, die unter anderem vom Ausgabenverhalten und vom Steuerfuss der Gemeinden abhängig sind. Die Gemeinden müssen heute ihren Steuerfuss auf 120 oder 130 Prozent festlegen, um genügend Ausgleichsmittel zu erhalten. Dies schwächt die Standortattraktivität dieser Gemeinden, die vielfach in peripheren Regionen liegen. Zugleich ist der heutige Finanzausgleich nicht transparent, schwer steuerbar und belastet die Gemeinden einseitig bei der Mitfinanzierung. Darüber hinaus besteht heute zwischen dem Kanton und den Gemeinden ein grösseres Geflecht von gegenläufigen Beitragszahlungen. Der Handlungsbedarf ist überaus gross und anerkannt.

Konzeption des neuen Finanzausgleichs
Mit der FA-Reform soll ein vollständig neuer Ressourcen- und Lastenausgleich eingeführt werden. Dieser orientiert sich konzeptionell stark am neuen Finanzausgleich des Bundes. Neu sollen die Gemeinden zum Beispiel ihren Steuerfuss frei festlegen können, ohne dass dies Auswirkungen auf die Finanzausgleichszahlungen hat.

Die Botschaft der Regierung an den Grossen Rat berücksichtigt die Anliegen, welche im Rahmen der Vernehmlassung eingebracht wurden, soweit diese mit den Hauptzielen der Reform vereinbar sind. Besonders zu erwähnen sind die folgenden Projektanpassungen:
  • Die Reform konzentriert sich auf die Zahlungsströme zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Die bestehenden Aufgaben der Gemeinden und die Strukturen werden nicht verändert.
  • Der Ressourcenausgleich wird dahingehend korrigiert, dass er auch für die starken Gemeinden, insbesondere für die Tourismusgemeinden, gut tragbar ist.
  • Der Gebirgslastenausgleich wird verstärkt und optimiert. Dies kommt vor allem den Gemeinden mit vielen Fraktionen und Streusiedlungen zu Gute.
  • Bestehende Fusionshemmnisse werden konsequenter abgebaut.
  • Die Volksschule bleibt eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden und der Kanton wird sein finanzielles Engagement in Bezug auf seine Grundpauschalen insgesamt nicht kürzen.
  • Der Lastenausgleich Soziales wird verstärkt und der Kanton wird auch im Unterstützungswesen (materielle Sozialhilfe) sein Gesamtengagement beibehalten.
  • Die Sozialdienste (persönliche Sozialhilfe) sollen nicht den Regionen übertragen werden. Die Regionen werden durch die Reform nicht mehr tangiert.
  • Der Kanton wird sich aus der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Erziehungsberatung nicht zurückziehen.
Die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben sollen vereinfacht und die Zahl der gegenläufigen Beitragszahlungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden vermindert werden. Der Kanton übernimmt neu sämtliche Kosten von beispielsweise der Wohnsanierungen im Berggebiet, der Mütter- und Väterberatung, der Berufsfachschulen und der Belagssanierungen von Kantonsstrassen innerorts. Neu ausschliesslich von den Gemeinden finanziert werden beispielsweise die persönliche Sozialhilfe, die Abfall- und Abwasseranlagen sowie die Fussgängeranlagen.

Die FA-Reform verfolgt konsequent das Gesamtinteresse und bringt klare Vorteile. Sie stärkt die Leistungsfähigkeit der Gemeinden und die Solidarität innerhalb des Kantons. Sie sorgt für einen effizienteren Einsatz der öffentlichen Mittel, sichert einen fairen und modernen Finanzausgleich und unterstützt die laufende Gemeinde- und Gebietsreform. Sie hilft, die künftigen Herausforderungen zu meistern.

Finanzielle Auswirkungen
Die Gemeinden werden im Total um jährlich rund 15 Millionen Franken entlastet. Die Mehrheit der 146 Gemeinden (Stand 01.01.2014) erfährt durch die FA-Reform sodann auch eine Entlastung. Gewisse Mehrbelastungen ergeben sich in der Regel für die ressourcenstärksten Gemeinden. Insgesamt 15 ressourcenschwache Gemeinden werden im neuen System weniger unterstützt. Diese Gemeinden werden durch das heutige System besonders begünstigt. Im Sinne einer Übergangsregelung ist für sie ein auf maximal fünf Jahre befristeter Ausgleich vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen der Reform werden für jede Gemeinde in einer Globalbilanz detailliert ausgewiesen.

Rechtlicher Revisionsbedarf
Zur Umsetzung der FA-Reform müssen das Finanzausgleichsgesetz umfassend erneuert und 20 Gesetze punktuell revidiert werden. Zudem sind drei grossrätliche Verordnungen punktuell anzupassen. Diese Revisionen sind im Rahmen von zwei Mantelerlassen vorgesehen.


Auskunftspersonen:
- Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail: barbara.janom@dfg.gr.ch  
- Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden, Tel. 081 257 23 81, E-Mail: thomas.kollegger@afg.gr.ch
- Urs Brasser, Finanzsekretär, Tel. 081 257 32 12, E-Mail: urs.brasser@dfg.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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