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Die Bündner Regierung schafft Klarheit in der leistungsbezogenen Spitalfinanzierung. Sie hat die Basistarife bestimmt, welche zur Abrechnung von stationären Spitalleistungen benötigt werden. Diese Massnahme wurde notwendig, da sich die Tarifpartner nicht hatten einigen können.

Die Regierung hat die Baserates der akutsomatischen Spitäler im Kanton für die Behandlung von stationären Patienten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung rückwirkend ab 1. Januar 2012 auf 9754 Franken festgelegt. Für Leistungen des Kantonsspitals Graubünden im Bereich der hochspezialisierten Medizin hat die Regierung eine Baserate von 11 300 Franken bestimmt. Die Baserate beinhaltet auch die Abgeltung der Kosten der Anlagenutzung.
Die Baserate (Basispreis) ist der Betrag, der für eine stationäre Behandlung, deren Kostengewicht 1.0 beträgt, anteilmässig von den Krankenversicherern und dem Kanton zu bezahlen ist. Das Kostengewicht beschreibt, wie hoch der durchschnittliche Behandlungsaufwand für Patienten einer bestimmten Fallgruppe ist. Einfache Behandlungen haben ein tieferes, komplexere ein höheres Kostengewicht. Der Betrag, der für einen konkreten Behandlungsfall zu entrichten ist, wird dadurch ermittelt, dass das dem konkreten Behandlungsfall zugewiesene Kostengewicht mit der Baserate multipliziert wird.
Das seit 2012 zur Anwendung kommende sogenannte Fallpauschalensystem funktioniert nach dem Grundsatz, dass für eine gleiche Leistung die gleiche Entschädigung erfolgt. Dies bedingt, dass der gleiche Basispreis der Berechnung der Fallpauschalen der einzelnen Spitäler zu Grunde gelegt wird. 

Ausgenommen sind genehmigte Tarifverträge
Die Festsetzung der Baserates für die akutsomatischen Spitäler im Kanton durch die Regierung wurde notwendig, weil die Verhandlungen zwischen den Spitälern und den Krankenversicherern mit den untenstehenden Ausnahmen gescheitert waren. Die von der Regierung festgelegten Baserates finden keine Anwendung, wo von der Regierung genehmigte Tarifverträge zwischen Spitälern und Krankenversicherern vorliegen. Von der Regierung wurden bisher folgende Tarifverträge genehmigt:
- Tarifverträge zwischen tarifsuisse und dem Regionalspital Prättigau, Schiers, sowie dem Regionalspital Surselva, Ilanz, für die Jahre 2012 bis 2014.
- Tarifverträge für das Jahr 2012 zwischen dem Bündner Spital- und Heimverband und Helsana, KPT und Sanitas für folgende Spitäler: Kantonsspital Graubünden, Spital Davos, Spital Oberengadin, Regionalspital Prättigau, Regionalspital Surselva, Ospedale San Sisto, Ospedale Bregaglia, Ospidal Val Müstair, Kreisspital Surses und Hochgebirgsklinik Davos.

Gegen die Festlegung der Baserates durch die Regierung steht den Spitälern und den Krankenversicherern die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht offen. Bis zur Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses der Regierung beziehungsweise der rechtskräftigen Erledigung der allenfalls gegen den Beschluss der Regierung eingereichten Beschwerden sind den Krankenversicherern und dem Kanton anteilmässig von den Spitälern weiterhin die von der Regierung Anfang 2012 festgelegten provisorischen Baserates in Rechnung zu stellen. Ausgenommen sind auch hier jene Fälle, wo genehmigte Tarifverträge vorliegen.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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