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Die Bündner Regierung hat einen Zwischenbericht zur Massnahmenplanung bei Kraftwerkszentralen, welche Schwall und Sunk verursachen können, zur Kenntnis genommen. Ebenso verabschiedet wurde ein Zwischenbericht zu Wanderhindernissen für Fische, welche durch Kraftwerke verursacht worden sind. 
 
Gewässerschutz: 23 Kraftwerkszentralen weitgehend untersucht
Im Zusammenhang mit den Änderungen im Gewässerschutzgesetz des Bundes muss der Kanton Graubünden überprüfen, ob Kraftwerkszentralen die Gewässer durch Schwall und Sunk wesentlich beeinträchtigen. Bis Mitte 2013 wurde dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) vom Amt für Natur und Umwelt dazu ein Zwischenbericht eingereicht. Im Kanton Graubünden geht man von 30 Kraftwerkszentralen aus, welche Schwall und Sunk verursachen können. 23 Kraftwerkszentralen im Domleschg, am Vorderrhein und an der Moesa sind bereits weitgehend untersucht und bei drei dieser Zentralen (Laderal, Pintrun und Russein) ist bereits klar, dass sie keine Beeinträchtigungen von Schwall und Sunk verursachen oder dass eine Sanierung bereits erfolgt ist (Russein). Weitere sieben Zentralen an den Gewässern Landquart, Landwasser, Plessur, Poschiavino und Maira werden noch bis Ende 2014 zu untersuchen sein. Die Untersuchungen umfassen umfangreiche, gewässerökologische Abklärungen und bei Zentralen, die wesentliche Beeinträchtigungen verursachen, die Planung von Sanierungsmassnahmen. Aufgrund der Planung, welche von den Kantonen bis Ende des Jahres 2014 dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) einzureichen ist, müssen die Kraftwerksinhaber anschliessend geeignete Massnahmen prüfen und ein Sanierungsprojekt erarbeiten. Vor der Realisierung der Massnahmen können die Kraftwerksinhaber bei der zuständigen Behörde ein Gesuch um Erstattung der Kosten einreichen.

Im Weiteren hat die Regierung einen Zwischenbericht zu Wanderhindernissen für Fische, welche durch Kraftwerke verursacht worden sind, ebenfalls zur Kenntnis genommen. Der Zwischenbericht zu den Wanderhindernissen für Fische wurde vom Amt für Jagd und Fischerei fristgerecht bis zum 31. Dezember 2013 beim BAFU eingereicht. Dieser enthielt sämtliche kraftwerksbedingten Anlagen an Fischgewässern. Es muss beurteilt werden, ob an diesen Anlagen Sanierungsmassnahmen erforderlich sind. Insbesondere müssen diejenigen Anlagen bezeichnet werden, bei welchen Sanierungsmassnahmen nicht in Betracht kommen. Bei einigen ist der Aufwand zu gross, bei anderen der gewonnene Lebensraum zu unbedeutend. Insgesamt sind 140 kraftwerksbedingte Wanderhindernisse vorhanden. Davon bedürfen 85 voraussichtlich einer Sanierung. Bis Ende des Jahres 2014 muss die definitive Massnahmenplanung eingereicht werden. Diese enthält Angaben über die Anlagen, welche definitiv zu sanieren sind, sowie Informationen über die Art der Massnahmen. 
 
Bündner Regierung setzt sich für den Werterhalt der Schweizer Wasserkraft ein
Der Kanton Graubünden reicht beim Bund eine Standesinitiative betreffend Werterhaltung der Schweizer Wasserkraft ein. Die Regierung setzt damit einen in der Aprilsession 2013 überwiesenen Auftrag aus dem Grossen Rat um. Die Standesinitiative in Form einer allgemeinen Anregung verlangt, dass der Bund das Energiegesetz anpasst. Von der derzeit beabsichtigten Aufstockung der Fördermittel, insbesondere bei den förderberechtigten Photovoltaikanlagen, ist abzusehen und das bestehende Fördermodell für erneuerbare Energien ist durch ein marktorientiertes Modell abzulösen. Sollten das Fördermodell beibehalten und/oder die Fördermittel erhöht werden, soll der Ausschluss der Wasserkraft über zehn Megawatt aufgehoben werden. 
 
Bündner Regierung will keine landesweite obligatorische Erdbebenversicherung
Für Erdbebenschäden gibt es in der Schweiz keinen umfassenden Versicherungsschutz. Dies soll sich ändern, das Eidgenössische Finanzdepartement hat Vorschläge für eine obligatorische Erdbebenversicherung erarbeitet und den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Die Bündner Regierung erachtet jedoch den heutigen Erdbebenpool für den Kanton Graubünden als ausreichenden Erdbebenversicherungsschutz. Die Schaffung einer landesweiten obligatorischen Erdbebenversicherung ist weder vordringlich noch notwendig. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Zernez: Der Gemeinde Zernez wird für die Erweiterung der Primarschulanlage ein kantonaler Baubeitrag von pauschal 189 500 Franken zugesichert.
  • Scuol: Der Gemeinde Scuol wird für die Erweiterung der Primarschulanlage ein kantonaler Baubeitrag von pauschal 630 000 Franken zugesichert.
  • Sagogn: Der Gemeinde Sagogn wird für die Erweiterung und Anpassung der Primarschulanlage ein kantonaler Baubeitrag von pauschal 433 500 Franken zugesichert.
  • Lostallo: Der Gemeinde Lostallo wird für die Erweiterung der Primarschulanlage mit Turnhalle ein kantonaler Baubeitrag von pauschal 1 253 000 Franken zugesichert.
  • Landquart: Der Gemeinde Landquart wird für die Erweiterung der Primarschulanlage in Igis ein kantonaler Baubeitrag von pauschal 1 495 900 Franken zugesichert.
  • Laax: Der Gemeinde Laax wird für die Erweiterung der Schulanlage Grava ein kantonaler Baubeitrag von pauschal 112 200 Franken zugesichert.
  • Tinizong-Rona: Der von der Gemeinde Tinizong-Rona am 8. April 2013 beschlossene Zonenplan 1:2000 Livizung wird genehmigt.
  • Duvin: Das von der Gemeinde Duvin am 28. November 2011 beschlossene Baugesetz wird genehmigt. Zudem werden der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:1000 sowie der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:10 000 mit Vorbehalt genehmigt.
  • Luzein: Die von der Gemeinde Luzein am 25. Juli 2013 beschlossene Teilrevision der Verfassung wird genehmigt.
  • Casti-Wergenstein: Der Erwerb des Eigentums an den neuen Grundstücken der Gesamtmelioration Casti-Wergenstein, Gemeinde Casti-Wergenstein ohne die Dorf- und Baugebiete, wird verfügt und als Erwerbsdatum der 1. September 2013 festgelegt. 
 
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Theater Chur: Das Projekt "O Ewigkeit, Zeit ohne Zeit. Peter Konwitschny inszeniert Bach-Kantaten" des Theaters Chur und des Orchesters le phénix wird mit einem Gesamtbeitrag in Form einer Defizitgarantie von maximal 70 000 Franken unterstützt.
  • Rotes Kreuz Graubünden: Die Regierung stimmt einem Leistungsauftrag des Kantons Graubünden an das Rote Kreuz Graubünden zu. Dieser beinhaltet den Aufbau und Betrieb einer Informations- und Beratungsstelle für pflegende Angehörige in Graubünden. Für die Erfüllung der vom Kanton übertragenen Aufgaben erhält das Rote Kreuz Graubünden für die Jahre 2014-2017 einen jährlichen Pauschalbetrag von je 60 000 Franken.

Strassenprojekte
Im Weiteren hat die Regierung 10,96 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Nationalstrasse Prättigau: Schaltgerätekombination Umfahrung Küblis
- Nationalstrasse Prättigau: Projektierung Kunstbauten Prada Umfahrung Küblis
- Julierstrasse: Baumeisterarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau der Camienzertobelbrücke bei der Strassenkorrektion Stettli – Parpan
- Schanfiggerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Litzirüti – Arosa
- Schanfiggerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Nasstobel – Brandacker 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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