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Die Bündner Regierung hat sich mit Neuerungen in der Fischerei beschäftigt und Kantonsbeiträge an verschiedene kulturelle Veranstaltungen vergeben. Zudem hat die Regierung den neuen Stellvertreter des Ersten Staatsanwalts ernannt. 

Einige Neuerungen in der Fischerei
Der Bündner Grosse Rat hat in der Augustsession 2013 eine Teilrevision des kantonalen Fischereigesetzes beschlossen, mit der mehrere notwendige und zeitgemässe Neuerungen im Fischereibereich umgesetzt werden. Gestützt darauf hat die Regierung die Fischereibetriebsvorschriften angepasst, welche zusammen mit dem neuen Gesetz in Kraft treten werden. Die Bestimmungen betreffen insbesondere das Watverbot, den Äschenschutz, den Tagesfang und die Bootsfischerei. 
  • Watverbot: Mit der Teilrevision des Fischereigesetzes ist das generelle Watverbot im Kanton aufgehoben worden. Die Regierung kann jedoch zum Schutz der Fisch- und Vogelbrut das Betreten von Gewässern zur Ausübung der Fischerei örtlich und zeitlich einschränken. Zum Schutz der Kleinfischarten, die im Frühjahr laichen, wird daher das Waten vor dem 1. Juni untersagt. Zudem ist dem Schutz der Äsche, welche ebenfalls im Frühjahr laicht, besondere Beachtung zu schenken. Daher gilt für den Inn im Oberengadin weiterhin ein generelles Watverbot. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Kantonen Graubünden und St. Gallen ist das Watverbot auf dem Grenzabschnitt des Alpenrheins ebenfalls beizubehalten. Schliesslich wird auch der Lej Gravatscha mit einem generellen Watverbot belegt, um die dort brütenden Wasservögel nicht zu stören.
  • Äschenschutz: Zum Schutz der Äschenpopulation im Oberengadin wird das Fangmass um zwei Zentimeter auf 30 Zentimeter erhöht. Im Unterengadin gilt auf Äschen ein Fangverbot. Der Äschenbestand muss im Unterengadin mit Besatzmassnahmen gestützt werden. Das vorerst auf drei Jahre befristete Fangmoratorium stellt sicher, dass heranwachsende Fische nicht dem Inn entnommen werden.
  • Tagesfang: Zur Attraktivitätssteigerung der Fischerei wird das Tagesfanglimit in den stehenden Gewässern (sprich auf den Seen) von sechs auf zehn Fische erhöht.
  • Bootsfischerei: Auf dem Lago d‘Isola in San Bernardino ist neu die Bootsfischerei erlaubt. Die Zulassung erfolgt auf Ersuchen der Gemeinde Mesocco und der regionalen Fischereivereine.
Claudio Riedi wird neuer Stellvertreter des Ersten Staatsanwalts
Der 46-jährige Claudio Riedi aus Domat/Ems wird am 1. Januar 2014 die Stelle des Stellvertreters des Ersten Staatsanwalts antreten. Er ersetzt Corsin Capaul, der nach 35 Jahren bei der Staatsanwaltschaft Graubünden als Untersuchungsrichter, Jugendanwalt und Staatsanwalt in den wohlverdienten Ruhestand geht. Nach dem Studium der Rechte an der Universität Zürich erwarb Riedi 1995 das Rechtsanwaltspatent. Seit Mai 1994 ist er bei der Staatsanwaltschaft Graubünden als Untersuchungsrichter und seit 1. Januar 2011 als Leitender Staatsanwalt der Abteilung I in Chur tätig. Seit anfangs 2011 amtet er zudem als Leiter der Medienstelle der Staatsanwaltschaft. 

Gründungsdokumente der Kraftwerk Tschar AG genehmigt
Die Bündner Regierung hat die Gründungsdokumente der Kraftwerk Tschar AG genehmigt und den Vorvertrag unterschrieben. Im Juni dieses Jahres hat die Regierung einer vorgezogenen Neukonzessionierung des Kraftwerks Tschar in der Surselva zugestimmt. Ein Ausbau der bestehenden Anlagen sowie die Realisierung einer zusätzlichen oberen Kraftwerksstufe sind geplant. Zur Realisierung des Vorhabens schlossen sich die Axpo Hydro Surselva AG (AHS) und die Konzessionsgemeinden Obersaxen, Breil/Brigels und Waltensburg/Vuorz zu einem Studienkonsortium zusammen. Als Bau- und Betriebsgesellschaft wird nun die Kraftwerk Tschar AG gegründet. Der Kanton stellt ein Mitglied des Verwaltungsrates. 

Regierung lehnt die Neuerungen der Dublin III- und Eurodac Verordnung ab
Die Bündner Regierung nimmt Stellung zur Umsetzung der Dublin III- und Eurodac Verordnung (Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstands). Im Rahmen des Assoziierungsabkommens an Dublin zwischen der Schweiz und der EG hat sich die Schweiz grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstands verpflichtet. Die heutigen Gesetzbestimmungen entsprechen meistens schon den auf EU-Ebene verabschiedeten Neuerungen. Punktuell bedingt jedoch die Übernahme dieser Dublin/Eurodac-Weiterentwicklungen eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer sowie des Asylgesetzes.
Die Bündner Regierung lehnt die neuen Regelungen klar ab, denn als Folge müssen im Bereich der ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen bewährte Instrumente aufgegeben werden oder sie werden in einem nicht zu unterschätzenden Ausmass komplizierter. Zudem spielt die vorgesehene Rechtsweggarantie, wie die Begrenzung der höchstzulässigen Dauer der Ausschaffungshaft bei Dublin-Verfahren, den sich missbräuchlich und sich renitent verhaltenden ausländischen Personen in die Hände und schränkt das Handeln der mit dem Wegweisungsvollzug betrauten Kantone in einem nicht zu unterschätzenden Ausmass ein. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Vaz/Obervaz, Churwalden: Die von der Gemeinde Vaz/Obervaz beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 25. November 2012 sowie die von der Gemeinde Churwalden beschlossene Totalrevision der Ortsplanung vom 27. September und 2. Oktober 2012 werden mit Vorbehalten genehmigt. Mit den Ortsplanungsrevisionen werden die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für einen Ausbau der Beschneiungsanlagen im Skigebiet Lenzerheide/Churwalden geschaffen. Die geplanten Beschneiungsflächen haben eine Gesamtfläche von ca. 70 Hektaren.
  • St. Moritz: Die von der Gemeinde St. Moritz beschlossene Totalrevision des Gesetzes über die Kur- und Sporttaxen und die Wirtschaftsförderung (Tourismusgesetz) vom 22. September 2013 wird genehmigt.
  • Falera: Die von der Gemeinde Falera beschlossene Revision von Art. 7 des Steuergesetzes vom 1. Oktober 2013 wird genehmigt.
  • Küblis: Die von der Gemeinde Küblis beschlossene Teilrevision der Ortsplanung betreffend Zonenplan 1:1000 Chlus vom 14. Juni 2013 wird genehmigt.
  • Rhäzüns: Die von der Gemeinde Rhäzüns beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 23. Mai 2013 wurde mit einigen Anweisungen genehmigt. Die Teilrevision umfasst den Zonenplan 1:2000 Parkplatz LRF sowie den Generellen Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr, Parkplatz LRF.
 
Kantonsbeiträge an kulturelle Veranstaltungen
  • Origen Festival Cultural 2014: Dem Origen Festival Cultural wird für das Veranstaltungsprogramm im Jahr 2014 eine Defizitgarantie von maximal 200 000 Franken zugesprochen. Zusätzlich wird für die Musiktheaterproduktion "David" in Müstair auf Grund der historischen Einmaligkeit eine Defizitgarantie von maximal 180 000 Franken gesprochen.
  • opera viva Obersaxen 2014: Dem Verein opera viva Obersaxen wird für die Aufführung der Oper "Der Freischütz" von Carl Maria von Weber im Juli/August 2014 eine Defizitgarantie von maximal 100 000 Franken zugesprochen.
  • Festival da Jazz St. Moritz 2014: Dem Verein Festival da Jazz St. Moritz wird für das Festival im Jahr 2014 (Juli/August) eine Defizitgarantie von maximal 120 000 Franken zugesprochen.
  • Eidgenössisches Jodlerfest 2014 in Davos: Das Eidgenössische Jodlerfest 2014 in Davos wird mit einer Defizitgarantie von maximal 250 000 Franken unterstützt.

Strassenprojekte
Im Weiteren hat die Regierung 2,025 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- A28 Nationalstrasse und div. Kantonsstrassen: Betriebs- und Sicherheitsausrüstung BSA; Lieferung SPS Hardware und Dienstleistungen. 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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