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Der Grosse Rat hat am 5. Dezember 2013 der Reform des Bündner Finanzausgleichs (FA-Reform) mit 97:4 Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt. Die Frist für das fakultative Gesetzesreferendum läuft bis am 19. März 2014. Wird das Referendum nicht ergriffen, soll die Reform am 1. Januar 2015 eingeführt werden. Der Reformbedarf ist gross und dringend.

Der Grosse Rat hat die FA-Reform in der Dezembersession 2013 während drei Tagen behandelt. Er hat das kantonale Engagement in den Bereichen Lastenausgleich Soziales und Volksschule um weitere gut 6 Millionen Franken verstärkt. Die Bündner Gemeinden werden dadurch insgesamt um knapp 22 Millionen Franken pro Jahr entlastet. Die FA-Reform ersetzt den bestehenden Finanzausgleich durch eine Konzeption, die in den Grundzügen dem Bundes-Finanzausgleich entspricht. Sie sichert einen transparenten und steuerbaren Ausgleich, der die sehr unterschiedlich hohen Einnahmen und Lasten der Gemeinden umfassend und fair berücksichtigt. Die sehr grossen und wachsenden Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung der Gemeinden werden so erstmals umfassend und wirksam gemildert. Die Gemeinden und die Solidarität innerhalb des Kantons werden gestärkt. Zusätzlich finanzieren die Gemeinden und der Kanton neu ihre Aufgaben entsprechend ihrer Aufgabenverantwortung.
 

Auskunftsperson:
Urs Brasser, Finanzsekretär, Tel. 081 257 32 12, E-Mail: urs.brasser@dfg.gr.ch


Gremium: Departement für Finanzen und Gemeinden
Quelle: Departement für Finanzen und Gemeinden
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