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Die Bündner Regierung hat gestützt auf eine kantonsinterne Konsultation zum Lehrplan 21 Stellung genommen. Im Weiteren hat die Regierung eine Unterstützung des geplanten Holzkompetenzzentrums Valposchiavo beschlossen. Zudem wird das revidierte Gesetz über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. 

Kein Bargeld bei Prämienverbilligungen und "Schwarze" Liste der Prämienschuldner
Ab 2014 werden Prämienverbilligungen an die Krankenversicherer statt an die Versicherten ausbezahlt. Die Krankenversicherer ziehen den entsprechenden Betrag von der Prämienrechnung ab und informieren die Versicherten. Diese Neuregelung der Auszahlung wird vom Bund vorgegeben. Die Regierung hat eine entsprechende Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung auf den 1. Januar 2014 zusammen mit der dazugehörenden revidierten Verordnung in Kraft gesetzt.
Auch wird eine "Schwarze" Liste der Prämienschuldner im Kanton eingeführt. Die Sozialversicherungsanstalt Graubünden wird mit der Führung einer Liste von versicherten Personen, die ihrer Prämienpflicht trotz Betreibung nicht nachkommen, beauftragt. Die Versicherer schieben für diese Versicherten die Übernahme der Kosten für medizinische Leistungen mit Ausnahme der Notfallbehandlungen auf.
Die entsprechenden Bestimmungen im Gesetz über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung waren vom Grossen Rat bereits im Juni 2011 beschlossen worden. Die technische Umsetzung hatte die zeitliche Verzögerung zur Folge. Ebenfalls auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt wird eine vom Grossen Rat im August 2013 beschlossene Änderung zur Berechnung des Anspruches auf Prämienverbilligung. 

Lehrplan 21: Überarbeitung notwendig
Die Regierung hat die kantonsinterne Konsultation zum Lehrplan 21 zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis der fachlichen Konsultation schulnaher Organisationen wird als Stellungnahme des Kantons Graubünden zum Lehrplan 21 der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) weitergeleitet. Diese hat im vergangenen Juni einen Entwurf des Lehrplanes 21 vorgelegt. Rückmeldungen zum Entwurf sollen zu einem stärkeren gesellschaftlichen Konsens darüber führen, was Schülerinnen und Schüler in der Volksschule lernen sollen. Der Lehrplan 21 harmonisiert die Ziele der Volksschule in 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantonen.
Die kantonsinternen Rückmeldungen zum Lehrplan 21 wurden in einem Bericht zusammengefasst. Gestützt darauf weist die Regierung in der Stellungnahme an die D-EDK insbesondere darauf hin, dass im Lehrplan 21 die Kompetenzen insgesamt zu hohe Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler stellen und zusammen mit der Stoffmenge reduziert werden müssen. Im Weiteren soll der Praxisorientierung und dem handwerklichen Bereich im Lehrplan mehr Raum gegeben werden.
Ebenfalls ausgewertet wurden die Stellungnahmen zum Teilprojekt Graubünden. Mit diesem Teilprojekt werden zusätzliche Lehrplanteile für Rätoromanisch und Italienisch entwickelt. 

Holzkompetenzzentrum Valposchiavo wird gefördert
Der Kanton unterstützt den Aufbau des Holzkompetenzzentrums Valposchiavo. Die Regierung hat der Trägerschaft des Holzkompetenzzentrums, dem CTL Centro Tecnologico del Legno, Brusio, unter dem Vorbehalt einer geregelten Gesamtfinanzierung ein Darlehen des Bundes im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) von 1,5 Millionen Franken zugesichert. Als Äquivalenzleistung zum NRP-Darlehen wird ein Kantonsbeitrag von 434 070 Franken gewährt. Zusätzlich werden als Beitrag an ein Projekt zur Standortentwicklung 150 000 Franken gesprochen. Vorbehalten bleibt die Einräumung der notwendigen Kredite durch den Grossen Rat.
Das Projekt basiert auf einer Standortentwicklungsinitiative der Region Valposchiavo. Im grenzüberschreitenden Raum sollen auf Grundlage des Schweizerischen Berufsbildungssystems zweisprachige Weiterbildungen im Bereich Holz, Holzwerkstoffe und Holzverarbeitung angeboten werden. Es ist geplant, in Poschiavo ein umfassendes Bildungs- und Innovationszentrum aufzubauen, das Mitarbeitenden von KMU-Betrieben und Industrieunternehmen, vor allem aus den italienischsprachigen Landesteilen der Schweiz und der Region Lombardei, Kenntnisse über den gesamten Holz-Verarbeitungsprozess vermittelt.
Der Aufbau des Holzkompetenzzentrums Valposchiavo erfolgt in verschiedenen Phasen. In einer ersten Phase ab 2014 / 2015 soll das Zentrum praxisnahe Aus- und Weiterbildungen anbieten. Es wird im ersten Betriebsjahr mit rund 180 Studierenden gerechnet. In einer zweiten Phase des Projektes sollen nebst den Studiengängen eigene Dienstleistungen für Betriebe der Holzverarbeitungsbranche angeboten werden. In den ersten Jahren werden vor Ort bis zu acht Vollzeitarbeitsstellen geschaffen. Hinzu kommen positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt der Region.
Die operative Führung des Holzkompetenzzentrums hat der Verein ibW Höhere Fachschule Südostschweiz (ibW), der auch für das Ausbildungsmodell am Zentrum verantwortlich ist. ibW wird den Bereich der beruflichen Weiterbildung und der Höheren Berufsbildung aufbauen und führen. Im Rahmen einer Vorstudie zum Projekt des Holzkompetenzzentrums wurde 2011 ein ibW-Pilotlehrgang in Poschiavo lanciert. Das Projekt wird sowohl von der Region Lombardei als auch von der Provinz Sondrio unterstützt. 

Pilotprojekt für die Leistungssportförderung
Die Regierung hat ein Pilotprojekt zur Leistungssportunterstützung lanciert. Für die Dauer von drei Jahren – jedoch maximal bis zum Erlass des kantonalen Sportförderungskonzepts – wird für das Projekt ein Gesamtbeitrag aus dem kantonalen Sport-Fonds von höchstens 414 000 Franken gesprochen. Als Pilotprojekte sollen der Bündner Skiverband für den alpinen Bereich sowie die Stiftung Davos Leistungssport für das Nationale Leistungszentrum Ski Alpin Ost von der Leistungssportunterstützung profitieren können. Sie erhalten damit aus dem kantonalen Sport-Fonds die gleichen Beiträge wie vom Bund aus der Jugend+Sport-Nachwuchsförderung. Der Weiterbetrieb der aufgebauten Trainingszentren kann damit bis zur Inkraftsetzung des Sportförderungskonzeptes gesichert werden. 

Energieverordnung angepasst
Die Regierung hat die Energieverordnung auf den 1. Januar 2014 teilrevidiert. Beschlossen wurden neue Bestimmungen im Bereich der Fördermassnahmen. So wurden die Förderbedingungen für Luft-Wasser-Wärmepumpen angepasst. Auch wurden die Fördervoraussetzungen für Wärmeverbünde partiell gelockert. Der maximale Förderbeitrag für Wärmeverbünde wurde erhöht. 

Verordnung zum Krankenpflegegesetz teilrevidiert
Die Verordnung zum Gesetz über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Verordnung zum Krankenpflegegesetz) wird auf den 1. Januar 2014 geändert. Die Teilrevision beinhaltet Anpassungen zur Reduktion des administrativen Aufwands der Leistungserbringer und eine Anhebung der anerkannten Kosten der Alters- und Pflegeheime sowie der Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung. 

Neue Bestimmungen für die Fischerei ab 2014
Die vom Grossen Rat am 29. August 2013 beschlossene Teilrevision des kantonalen Fischereigesetzes wird auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Im Zusammenhang mit der Gesetzesrevision wurden mehrere Verordnungen angepasst und von der Regierung bereits beschlossen. Die Inkraftsetzung dieser Revisionen ist mit der Inkraftsetzung der Teilrevision des Fischereigesetzes verknüpft. 


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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