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Die Bündner Regierung unterstützt eine bessere Entschädigung von Hausärzten. Sie begrüsst eine entsprechende Verordnung des Bundes. Im Weiteren hat die Regierung mehrere Ortsplanungsrevisionen genehmigt. 

Aufwertung der Hausarztmedizin befürwortet
Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bundesrat vorgesehene Besserstellung der Hausarztmedizin über eine Anpassung der Tarifstrukturen in der Krankenversicherung. Die Verordnung des Bundesrates sieht vor, dass die Hausärzte künftig elf Taxpunkte mehr für jede Konsultation in der Arztpraxis verrechnen können, was einem durchschnittlichen Zuschlag von 9.80 Franken entspricht. So können die Hausärzte für medizinische Leistungen, die sie erbringen, künftig besser entschädigt werden. Insgesamt bedeutet dies Mehreinnahmen von jährlich rund 200 Millionen Franken für die Grundversorger. Ihre Besserstellung erfolgt kostenneutral durch tarifarische Einsparungen bei bestimmten technischen Leistungen.
Aus Sicht der Bündner Regierung ist die Verordnungsbestimmung noch zu ergänzen: Für Spitäler, die in einer Region mit ihren Ärzten die hausärztliche Versorgung der Bevölkerung sicherstellen, muss der Zuschlag für hausärztliche Leistungen in der Arztpraxis auch Anwendung finden. In den Spitalregionen Oberhalbstein, Val Müstair und Bergell sind die Spitäler die einzigen Grundversorger der Bevölkerung, frei praktizierende Ärzte gibt es in diesen Regionen nicht. 

Wiederum 290 neue Ferienwohnungskontingente
Der Kanton Graubünden erhält für 2014 analog zu den Vorjahren vom Bund total 290 Bewilligungskontingente für den Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland zugesprochen. Die Regierung hat die Kontingente 2014 wie folgt verteilt: 240 Kontingente für Objekte in Gesamtüberbauungen und 50 Kontingente für den Erwerb von Einzelobjekten. Zudem können 276 im Vorjahr nicht gebrauchte Kontingente auf das laufende Jahr übertragen werden.
Die Bundesverordnung über Zweitwohnungen, welche den Bau neuer Zweitwohnungen seit 1. Januar 2013 in den meisten Bündner Gemeinden einschränkt, schliesst den Erwerb von Feriengrundstücken durch Personen im Ausland nicht aus. Insbesondere der Erwerb von Ferienwohnungen innerhalb des bestehenden Wohnraumes und der Erwerb von Wohneinheiten, die im Rahmen strukturierter Beherbergungsformen bewirtschaftet werden, bleiben im Rahmen des kantonalen Kontingents weiterhin bewilligungsfähig. 
 

Aus Gemeinden und Regionen
  • Churwalden: Die Regierung hat die letzte Tranche der von der Gemeinde Churwalden am 2. Oktober 2012 beschlossenen Totalrevision der Ortsplanung genehmigt. Mit der Ortsplanungsrevision werden die unterschiedlichen Planungsmittel der drei per 1. Januar 2010 fusionierten Gemeinden Malix, Churwalden und Parpan durch eine einheitliche, homogene und moderne Nutzungsplanung für die neue Gemeinde Churwalden ersetzt. Sistiert bleibt bis auf weiteres das Genehmigungsverfahren für die neue Kernzone Portal in Churwalden.
  • Mesocco: Die von der Gemeinde Mesocco am 12. März 2012 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird mit Vorbehalten genehmigt. Einzelne neu beschlossene Wohnbauzonen werden mangels ausgewiesenen Bedarfes an die Gemeinde zur Überarbeitung zurückgewiesen.
  • Davos: Die von der Gemeinde Davos beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 14. Mai 2013 wird genehmigt. Die Teilrevision beinhaltet zum einen verschiedene geringfügige Zonenergänzungen im Übergangsbereich zwischen Wald und Bauzonen samt Grünzonen respektive zwischen Wald und Landwirtschaftszonen und zum anderen verschiedene kleine Zonenkorrekturen.
  • Nufenen: Die von der Gemeinde Nufenen am 20. Juni 2013 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Angepasst wurden verschiedene Planungsmittel (u.a. Landschaftsschutz- und Naturschutzzonen). Im Weiteren erfolgte eine Überprüfung und Anpassung der Zonen ausserhalb des Dorfgebietes.
  • Pontresina: Die von der Gemeinde Pontresina beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 24. Oktober 2013, umfassend einen Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1:1000 Hotel Müller, wird genehmigt. Anlass zur Teilrevision gab eine vorgesehene Erweiterung der Hotelanlage.
  • Samedan: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Samedan vom 27. Oktober 2011 wird genehmigt. Mit der neuen Nutzungsplanung wird im Wesentlichen eine Hotel- und Wohnzone im Gebiet "Sper l'En" geschaffen. Dort sollen Erstwohnungen sowie ein Hotel realisiert werden.
  • Vals: Die von der Gemeinde Vals am 22. September 2013 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Die Teilrevision beinhaltet Änderungen im Zonenplan 1:2000 Baugebiet, im Zonenplan 1:5000 Hüschiquelle sowie im Zonenplan 1:5000 Gadastatt.
  • Ardez: Die Teilrevision der Verfassung der Gemeinde Ardez vom 29. Oktober 2013 wird genehmigt. Der Grund für die Teilrevision ist das Projekt zu einer Fusion der Gemeinden Ardez, Ftan, Guarda, Scuol, Sent und Tarasp, deren Inkraftsetzung auf anfangs 2015 vorgesehen ist. Die Amtsperiode der Behördenmitglieder wird entsprechend verlängert.
  • Celerina: Die Teilrevision der Verfassung der Gemeinde Celerina vom 3. Juni 2013 wird genehmigt. Revisionsgrund bildet die Einführung der Schulleitung, womit sich der Schulrat auf die strategischen Aufgaben konzentrieren kann, was eine kleinere Anzahl Schulratsmitglieder erforderlich macht.
  • Samnaun: Das Projekt für die Verbauung des Schergenbachs in der Gemeinde Samnaun wird genehmigt. Es wird ein Kantonsbeitrag von insgesamt 118 250 Franken zugesichert. Realisiert werden wasserbauliche Massnahmen im Zollbereich Spissermühle zum Schutz vor Hochwasser.

Strassenprojekte
Im Weiteren hat die Regierung 150 000 Franken für Bauarbeiten auf folgendem Strassenabschnitt bewilligt:
- Chlusstrasse, Landquart – Grüsch: Baumeister- und Belagsarbeiten Landquartbrücke Felsenbach 


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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