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Die Bündner Regierung hat zum Entwurf des Bundes für das künftige Stationierungskonzept der Armee Stellung genommen. Insgesamt ist der Entwurf zu begrüssen, da den Wünschen und Bedürfnissen des Kantons Rechnung getragen worden ist.

Der vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Ende November 2013 in die Vernehmlassung gegebene Entwurf für das künftige Stationierungskonzept der Armee sieht vor, dass die Nutzung verschiedener im Kanton gelegener Schiessplätze, die in den vergangenen Jahren vom Militär nicht oder kaum mehr benutzt worden sind, aufgegeben werden soll. Ebenfalls soll künftig auf das Truppenlager in Breil/Brigels verzichtet werden. Dagegen sollen die Waffenplätze Chur, Luziensteig, Hinterrhein und S-chanf weiterhin militärisch genutzt werden. Die Regierung hat in ihrer Stellungnahme zuhanden des VBS festgehalten, dass der Entwurf für das künftige Stationierungskonzept den Anliegen des Kantons Graubünden und der Standortgemeinden Rechnung trägt, auch wenn die Aufgabe des Truppenlagers in Breil/Brigels zu bedauern ist.

Bei der Festlegung der in Zukunft benötigten Standorte hat das VBS neben der Tatsache, dass der Kanton Graubünden ein zuverlässiger Partner der Armee ist und Graubünden über speziell geeignete Standorte für die Einsätze der Armee verfügt, richtigerweise mitberücksichtigt, dass der Kanton Graubünden in den letzten 20 Jahren durch einen Abbau von rund 140 Stellen im Armeebereich und durch die Abbaumassnahmen des Stationierungskonzepts 2005 – insbesondere die Auflösung des Eidgenössischen Zeughauses und die Schliessung der Instandhaltungswerkstätten in Chur – überproportional getroffen wurde. Mit der Weiterführung der Nutzung der Waffenplätze im Kanton werden nicht bloss die verbleibenden 150 Arbeitsplätze der Armee im Kanton Graubünden gesichert, vielmehr wird mit den gewichtigen Investitionen und wiederkehrenden Ausgaben die Volkswirtschaft in den betreffenden Regionen generell gestärkt. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass das zuständige Departement die Standortgemeinden kontaktiert hat und dass diese das künftige Stationierungskonzept in der vorgelegten Ausgestaltung mittragen. In ihrer Stellungnahme hat die Regierung den Wunsch der Stadt Chur und des Kantons vorgebracht, dass vor Inangriffnahme der Planungsphase zur Sanierung der Kaserne Chur eine Besprechung mit Vertretern der armasuisse und der Armee durchgeführt wird. Damit soll ein koordiniertes Vorgehen aller Beteiligten sichergestellt werden. 

Künftig das Kommando der mechanisierten Brigade 11 in Chur
Mit der im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee vorgesehenen Auflösung der Gebirgsinfanteriebrigade 12 wird auch deren Kommando in Chur aufgelöst. Die Regierung bedauert den Entscheid des VBS, die Bündner Gebirgsinfanteriebrigade 12 aufzulösen und den daraus resultierenden Verlust des Kommandos in Chur. Mit der vorgesehenen Überführung des Kommandos der mechanisierten Brigade 11 nach Chur wird dem Wunsch der Regierung und weiten Teilen der Bevölkerung des Kantons, weiterhin das Kommando eines grossen Verbandes in Chur und damit im Kanton anzusiedeln, Rechnung getragen. In Chur würde es nicht verstanden, wenn man den Schiesslärm zu akzeptieren hätte, ohne auch über ein entsprechendes Kommando zu verfügen. Die Stationierung des Kommandos der mechanisierten Brigade 11 bringt auch im Zusammenhang mit der jährlichen Durchführung des World Economic Forum (WEF) sowohl aus militärischer als auch aus ziviler Sicht wesentliche Vorteile.
Wie die Regierung in ihrer Stellungnahme ausführt, ist auch künftig am Armeestandort Chur, sowohl als Waffenplatz wie auch als Kommandostandort, unbedingt festzuhalten. Dies auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Kanton Graubünden im Vergleich mit anderen Kantonen mit vergleichbarer militärischer Topographie über eine unterdurchschnittliche Zahl an Infrastruktureinrichtungen, Kommandi und Waffenplätzen verfügt. 
 

Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden, Tel. 081 257 25 01, E-Mail christian.rathgeb@djsg.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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