Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Bündner Regierung setzt sich über die Konferenz der Kantonsregierungen für eine berggebietsfreundliche Umsetzung der Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" ein. Sie trägt damit auch den Bedenken der Engadiner und Südbündner Gemeinden Rechnung. Im Weiteren hat die Regierung verschiedene Beiträge vergeben und die Verteilung der vom Grossen Rat beschlossenen zusätzlichen Kulturgelder für 2014 bestimmt. 

Nach dem Ja zur Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung": Kanton engagiert sich in der KdK
Die Regierung hat die Anliegen der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten des Engadins und Südbündens nach der Annahme der Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" zur Kenntnis genommen. Diese hatten in einem Schreiben an die Regierung und die Bündner Mitglieder der Vereinigten Bundesversammlung ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, wonach insbesondere die Rand- und Grenzregionen von einer künftigen Einschränkung der freien Personenfreizügigkeit betroffen sind.
Wie die Regierung in ihrer Antwort auf das Schreiben festhält, ist sie sich der Tragweite der Initiative und der möglichen schwerwiegenden Konsequenzen für die Schweiz und den Kanton Graubünden bewusst. Die Regierung wird sich entsprechend im Rahmen ihrer Möglichkeit engagiert für die Bedürfnisse des Kantons einsetzen. Hierzu wird sie sich in erster Linie über die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) einbringen, in welcher sie mit Regierungsrätin Barbara Janom Steiner im Leitenden Ausschuss vertreten ist. An der Plenarversammlung der KdK vom 21. März 2014 werden sich die Kantonsregierungen direkt vom Bundesrat informieren lassen und sich mit der Angelegenheit befassen. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Bergün: Die von der Gemeinde Bergün am 31. Oktober 2013 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Mit der Teilrevision wird die nutzungsplanerische Grundlage für die Realisierung von Personalwohnungen für das Hotel Kurhaus Bergün und die langfristige Erhaltung des Hotelbetriebes geschaffen.
  • Chur: Die Teilrevision der Verfassung der Stadt Chur vom 9. Februar 2014 wird genehmigt. Die Teilrevision beinhaltet die Ablösung des Schulrates als strategische Leitungs- und Aufsichtsbehörde der Stadtschule durch eine Bildungskommission.
  • Guarda, Lavin, Susch: Die Teilrevisionen der Steuergesetze der Gemeinden Guarda, Lavin und Susch werden genehmigt. Die geänderten Bestimmungen betreffen das Steuersubjekt bei der Erbanfall- und Schenkungssteuer.
  • Bivio: Der "Schutzzonenplan Grundwasserschutzzonen für die Quelle Julier Hospiz" und das "Schutzzonenreglement für die Quellwasserfassung La Veduta, Julier Hospiz" der Gemeinde Bivio werden genehmigt.
  • Oberheinzenberg: Die Teilrevision der Statuten des "Schulverbandes Oberheinzenberg" wird genehmigt. Geändert wurden unter anderem Bestimmungen zu den Aufgaben und Befugnissen des Schulrates sowie zum Kostenverteiler.
  • Schams: Die Teilrevision der Statuten des "Schulverbandes Schams" wird genehmigt. Anlass zur Teilrevision gab im Wesentlichen die auf das Schuljahr 2014/15 beschlossene Integration des Kindergartens in den Verband.
  • Bever, La Punt Chamues-ch: Das Steuergesetz der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Las Agnas (Fusion der Kirchgemeinden Bever und La Punt Chamues-ch) vom 20. Juni 2012 wird genehmigt.


Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen

  • Zusätzliche Kulturgelder für 2014 vergeben: Die Regierung hat über die Verwendung der vom Grossen Rat in der vergangenen Dezembersession für das Jahr 2014 zusätzlich bereitgestellten Kulturmittel entschieden. Die zusätzlichen im Budget für das Jahr 2014 gesprochenen Mittel von insgesamt einer halben Million Franken werden wie folgt verteilt:            
    Theater Chur 120 000 Franken
    Kammerphilharmonie Graubünden  86 000 Franken
    Frauenkulturarchiv Graubünden  24 000 Franken
    Fundaziun NAIRS Scuol  30 000 Franken
    Origen Festival Cultural 200 000 Franken
    Opera Viva Obersaxen  40 000 Franken
  •            
  • Beiträge an verschiedene Orchester: Die Regierung hat die im Budget 2014 genehmigten Beiträge an Orchester in der Höhe von 374 000 Franken zugewiesen. Für das laufende Jahr erhält die Kammerphilharmonie 322 000 Franken (bisher 250 000 Franken), das Ensemble ö! 40 000 Franken (bisher 30 000 Franken) und das Orchester le phénix 12 000 Franken (bisher kein Beitrag). Das Orchestra della Svizzera Italiana wird separat mit einem jährlichen Beitrag von 80 000 Franken aus Landeslotteriegeldern unterstützt.
  • Klibühni, Chur: Der Klibühni in Chur wird für das Veranstaltungsprogramm im Jahr 2014 eine Defizitgarantie von maximal 200 000 Franken zugesprochen.
  • Verein Arosa Kultur: Dem Verein Arosa Kultur wird an die Musik-Kurswochen und die Music Academy im Sommer/Herbst 2014 eine Defizitgarantie von insgesamt 70 000 Franken gewährt.
  • Academia Engiadina AG: Der Academia Engiadina AG mit Sitz in Samedan wird an das Projekt "Bildungstourismus – Konzept und Entwicklung neuer Angebote" ein Beitrag im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) von insgesamt 165 000 Franken (je zur Hälfte zu Lasten Bund und Kanton) zugesprochen. Das Projekt beinhaltet einen namhaften Ausbau der Angebote in der beruflichen Weiterbildung für Erwachsene, mit denen insbesondere ausserkantonale Kursbesucher/innen als Gäste gewonnen werden sollen. Der Unterstützungsbeitrag dient zur Deckung von Entwicklungs- und Konzeptkosten sowie zur Erarbeitung und zum Anschub von Marketing- bzw. Verkaufsaktivitäten.
  • Davos Klosters Bergbahnen AG: Der Davos Klosters Bergbahnen AG wird an den Bau der Trainings- und Rennpisten Ski Alpin Jakobshorn – Usser Isch Davos ein Kantonsbeitrag im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzeptes (NASAK) von 300 000 Franken zugesichert. Der Bund leistet einen Beitrag von 700 000 Franken. Mit der NASAK-Anlage sollen vor allem im Vorwinter ideale Trainingsbedingungen für die Athletinnen und Athleten von Swiss-Ski, dem Nationalen Leistungszentrum Ost Ski Alpin und der Stiftung Sport-Gymnasium Davos geschaffen werden. 
 
Strassenprojekte
- Das Auflageprojekt für die Korrektion der Chlusstrasse, Abschnitt Umleitung Tunnel Chlus-West, wird genehmigt. Das Projekt beinhaltet die Verbesserung einer provisorischen Überleitstrecke. Das Bundesamt für Strassen (Astra) beabsichtigt zur Erhöhung der Verkehrs- und Tunnelsicherheit im Raum Chlus diverse Massnahmen umzusetzen. Während der Arbeiten wird der Nationalstrassenverkehr über die Chlusstrasse (alte Prättigauerstrasse) umgeleitet.
- An den Bau einer Busspur in der Churer Quaderstrasse im Abschnitt Zeughausstrasse bis Masanserstrasse wird ein Kantonsbeitrag von maximal 160 000 Franken zugesichert.

Im Weiteren hat die Regierung 1,156 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgendem Strassenabschnitt bewilligt:
- Lukmanierstrasse: Baumeisterarbeiten im Zusammenhang mit der Strassenkorrektion Caschlatsch – Plaun da Fravia


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel