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Bund und Kantone sollen die Hochschulpolitik gemeinsam koordinieren. Als Grundlage dieser Zusammenarbeit sollen die Kantone der Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich beitreten. Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft und Entwurf für einen Beitritt des Kantons Graubünden zur Vereinbarung.

2006 hat das Schweizer Stimmvolk einen neuen Hochschulartikel in der Bundesverfassung (Art. 63a, BV) zusammen mit weiteren Bildungsartikeln angenommen. Damit hat das Stimmvolk Bund und Kantone unter anderem beauftragt, gemeinsam für die Koordination und die Qualitätssicherung des schweizerischen Hochschulwesens zu sorgen. Um dies zu ermöglichen, müssen von beiden Seiten neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Der Bund hat ein entsprechendes Gesetz bereits erlassen. Für die Kantone liegt hierzu eine Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) vor. Gestützt darauf können Bund und Kantone eine "Zusammenarbeitsvereinbarung" abschliessen, um die schweizerische Hochschulpolitik in Zukunft im Interesse aller Kantone und des Bundes gemeinsam zu lenken. Das Hochschulkonkordat dient dabei als Grundlage zur Schaffung gemeinsamer Organe von Bund und Kantonen und zur Übertragung von Kompetenzen im Bereich der Hochschulpolitik an diese Organe. Die Autonomie der Hochschulen bleibt dabei grundsätzlich bestehen.

Das Hochschulkonkordat stellt ein wichtiges Instrument dar, um die schweizerische Hochschulpolitik zu vereinheitlichen und im Wettbewerb zu stärken. Zudem gibt es dem Kanton die Möglichkeit, Einfluss auf die eidgenössische Hochschulpolitik zu nehmen. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Junisession 2014 behandeln. 
 

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01, E-Mail martin.jaeger@ekud.gr.ch  
- Andrea Stadler, Departementssekretärin Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 11, E-Mail andrea.stadler@ekud.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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