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Die Bündner Regierung hat einer neuen Leistungsvereinbarung mit Graubünden Ferien zugestimmt. Im Weiteren hat sich die Regierung mit verschiedenen Geschäften aus Gemeinden und Regionen befasst. 

Neue Leistungsvereinbarung mit Graubünden Ferien abgeschlossen
Die Regierung hat dem Abschluss der Leistungsvereinbarung mit Graubünden Ferien für die Jahre 2014 bis 2018 zugestimmt. Basis für die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton bildet die Strategie 2014 bis 2018 von Graubünden Ferien. Diese richtet den Fokus auf eine starke Zusammenarbeit mit den Destinations-Organisationen sowie weiteren Partnern wie Leistungsträgern oder Verbänden im Kanton. Graubünden Ferien profiliert sich dabei als Service- und Kompetenzzentrum. Zentrale Aufgaben von Graubünden Ferien bleiben die Bearbeitung ausgewählter europäischer Märkte, das Themen-Marketing sowie die Produktentwicklung, das Weiterführen und Umsetzen neuer Projekte im eCommerce (elektronische Tourismusplattform Graubünden und Service-Zentrum eTourismus Graubünden) sowie das Führen der Marke graubünden. Gestützt darauf hat die Regierung die Beiträge zugunsten von Graubünden Ferien festgelegt. Graubünden Ferien erhält wie bisher zur Erfüllung des Leistungsauftrags einen Beitrag von 6,37 Millionen Franken pro Jahr. Der jährliche Beitrag zur Führung der Marke graubünden wird auf 200 000 Franken pro Jahr erhöht. Vorbehalten bleibt die Einräumung der Kredite durch den Grossen Rat. 

Entflechtung von Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligung
Die Bündner Regierung begrüsst eine Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, welche eine Anpassung der Höchstbeiträge für die anrechenbaren Mietkosten in den Ergänzungsleistungen (EL) vorsieht. Wie sie in ihrer Stellungnahme an den Bund schreibt, ist mit der Gesetzesrevision gleichzeitig eine Entflechtung von Ergänzungsleistungen und individueller Prämienverbilligung (IPV) vorzunehmen. Somit kann nach Ansicht der Regierung ein wichtiges kostensenkendes Element der zur Diskussion stehenden und notwendigen Revision des EL-Gesamtsystems vorweggenommen werden.
Heute wird über die EL als sogenannte Mindestleistung die kantonale bzw. regionale Durchschnittsprämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung ausbezahlt. Die Durchschnittsprämie wird vom Bund festgelegt. Neu sollen die Kantone die Kompetenz erhalten, die für die EL-Berechnung anwendbare Krankenkassenprämie festzulegen. Zudem soll das Verfahren zur Festsetzung der individuellen Prämienverbilligung getrennt von der EL-Berechnung erfolgen. Mit einer solchen Entflechtung von EL und IPV können die Kantone überhöhte individuelle Prämienverbilligungen für EL-Bezüger verhindern. 

Vereinfachtes Verfahren bei Einbürgerungsgesuchen
Die Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden wird per 1. Juni 2014 angepasst. Die Regierung hat ein vereinfachtes Verfahren bei Einbürgerungsgesuchen von ausländischen Staatsangehörigen beschlossen. Neu wird verlangt, dass die ausländischen Bewerberinnen und Bewerber ihrem Einbürgerungsgesuch als einziges Zivilstandsdokument den Nachweis über den im Personenstandsregister (Infostar) eingetragenen Personen- oder Familienstand beizulegen haben. Bisher mussten verschiedene Zivilstandsdokumente eingereicht werden. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Bregaglia: Die von der Gemeinde Bregaglia am 9. Juni 2013 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung der ehemaligen Gemeinde Vicosoprano wird mit Vorbehalten genehmigt. Unter anderem wird mit der neuen Nutzungsplanung eine Gewerbezone in Crott um rund eine Hektare erweitert. Die Genehmigung erfolgt unter Vorbehalt der Erteilung der Rodungsbewilligung, was einen konkreten Ansiedlungsbedarf voraussetzt.
  • Davos: Der von der Gemeinde Davos beschlossene Zonenplan 1:1000 Glaris vom 22. September 2013 wird genehmigt. Damit wird die Parzelle Nr. 2600 sowie der überwiegende Teil der Parzelle Nr. 6353 einer rund 0,27 Hektaren grossen Gewerbezone zugewiesen.
  • Ftan: Die von der Gemeinde Ftan am 20. Januar 2013 im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung beschlossenen Neueinzonungen werden genehmigt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Ausscheidung einer Dorfzone Quadras in der Grösse von rund 0,35 Hektaren.
  • Grüsch: Die von der Gemeinde Grüsch beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 22. November 2013 wird genehmigt. Die Teilrevision beinhaltet je eine Einzonung in eine Wohnbauzone im Gebiet Gärbi / Pra in Grüsch (1,23 Hektaren) sowie im Gebiet Pussanal / Zwy / Molinis in Fanas (1,55 Hektaren).
  • Haldenstein: Der Zonenplan 1:1000 Haldenstein vom 29. April 2011 wird bezüglich der Wohnzone im Gebiet Halda in der Grösse von rund 0,31 Hektaren mit Auflagen genehmigt.
  • Luzein: Die von der Gemeinde Luzein beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 14. März 2014 wird genehmigt. Mit der Teilrevision wird eine Fläche von rund einer Hektare im Gebiet Sandlöser zusätzlich der bestehenden Gewerbezone angegliedert.
  • S-chanf: Die von der Gemeinde S-chanf am 23. und 24. Januar 2013 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung wird mit Ausnahmen genehmigt. Unter anderem wird mit der Gesamtrevision eine knapp 0,3 Hektare grosse Gewerbezone auf der Parzelle Nr. 270 geschaffen. Die auf den Parzellen Nr. 139, 803 und 805 (Aurora Parc AG) sowie auf der Parzelle Nr. 39 (Hotel Scaletta AG) ausgeschiedenen Hotelzonen werden wegen Planungsbeschwerden sistiert. Nicht genehmigt wurde unter anderem eine knapp 0,4 Hektare grosse Wohnzone auf der Parzelle Nr. 131.
  • St. Moritz: Die von der Gemeinde St. Moritz beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 24. November 2013 wird genehmigt. Die Teilrevision beinhaltet eine Erweiterung der Sportzone um insgesamt 0,45 Hektaren. Damit werden die Voraussetzungen für den Ersatzneubau der Sprungschanzenanlage am bestehenden Standort geschaffen.
  • Trun: Die von der Gemeinde Trun am 25. November 2012 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Die Teilrevision beinhaltet planerische Massnahmen zur Aufwertung des Campingplatzes mit einem neuen Betriebs- und Empfangsgebäude, einer Parkanlage sowie einem öffentlichen Parkplatz.
  • Val Müstair: Die von der Gemeinde Val Müstair am 7. August 2013 im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung beschlossenen Neueinzonungen werden genehmigt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine rund 0,14 Hektare grosse Hotelzone im Gebiet Palüds Dadaint in Lü zur Errichtung einer Alpin Lodge.
  • Zernez: Die von der Gemeinde Zernez am 12. Dezember 2013 im Rahmen einer Teilrevision der Ortsplanung beschlossenen Neueinzonungen werden genehmigt. Diese beinhalten eine Erweiterung der Bauzone im Gebiet Ruzön in der Grösse von rund 1,53 Hektaren, eine Hotelzone in der Grösse von 0,27 Hektaren auf der Parzelle Nr. 319 sowie eine Erweiterung der Gewerbezone in der Grösse von 1,6 Hektaren im Gebiet Cul. Im Weiteren wird die bislang sistierte Dorfzone auf den Teilflächen der Parzellen Nr. 101, 102 und 104 im Gebiet Davo Röven genehmigt.
  • Zernez: Die von der Gemeinde Zernez am 20. April 2011 und 24. Februar 2014 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Damit wird die planerische Grundlage zur Überbauung der nordöstlich des Schlosses "Planta-Wildenstein" gelegenen rund 1448 Quadratmeter umfassenden Parzelle Nr. 138 geschaffen.
  • Lumnezia: Der Gemeinde Lumnezia wird an die Baukosten der Güterstrassen Nr. 8, Sut Vitg, und Nr. 10, Liginas, Cumbel, unter Vorbehalt eines Bundesbeitrages ein kantonaler Beitrag von höchstens 253 760 Franken zugesichert.
  • Mundaun: Der Gemeinde Mundaun wird an die Baukosten der Güterstrasse Nr. 1, Surcuolm-Bündnerrigi, 3. Teil, unter Vorbehalt eines Bundesbeitrages ein Kantonsbeitrag von maximal 128 000 Franken gewährt.
  • Waltensburg/Vuorz: Der Gemeinde Waltensburg/Vuorz wird an die Baukosten der Güterstrasse Nr. 5, 1. Teil, Gneida–Alp Dado, unter Vorbehalt eines Bundesbeitrages ein kantonaler Beitrag von höchstens 198 990 Franken zugesichert.
  • Trin: Für die Restaurierung der Festungsanlage der Sperre Trin wird ein Beitrag im Rahmen der Denkmalpflege von maximal 23 700 Franken gewährt.
  • Vals: Für die Wiederherstellung der Trockenmauer Matt in Vals, Amperfreila, wird ein Beitrag im Rahmen der Denkmalpflege von höchstens 22 000 Franken gesprochen.
  • Filisur: An das Projekt "Walderschliessung Greifenstein" der Gemeinde Filisur wird ein Beitrag von höchstens 622 710 Franken zugesichert. Für die Pflege und Bewirtschaftung der Schutzwälder im Gebiet Buél – Greifenstein – Planchas ist eine bessere Erschliessung erforderlich.
  • Ilanz: Für den Bau einer Arkade entlang der Ilanzerstrasse (Via Sontga Clau Sura) in Ilanz innerorts wird ein Kantonsbeitrag von maximal 245 000 Franken gewährt.
  • Trimmis: Der Gemeinde Trimmis wird für die Sanierung des Reservoirs Obersays ein Beitrag von 77 625 Franken zugesichert. Die Gemeinde Trimmis hat daran einen Anteil von sechs Prozent zu leisten. Die Zusicherung des Kantonsbeitrages setzt die entsprechende Subventionierung durch den Bund voraus.
 
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • C-Films AG, Realisierung Schellen-Ursli-Film: Der C-Films AG wird an die Realisierung des Spielfilms "Schellen Ursli" unter der Voraussetzung der Beteiligung des Bundesamtes für Kultur (Filmförderung) und des Schweizer Fernsehens (SRF) ein Kantonsbeitrag von 450 000 Franken zugesichert. Die Filmproduktion soll im Herbst 2014 beginnen und dauert rund ein Jahr. Die Marketing-Organisation Graubünden Ferien und die Tourismus Engadin Scuol Samnaun Val Müstair AG erhalten die Möglichkeit einer aktiven touristischen Inwertsetzung des Films.
  • Rhätische Bahn AG (RhB): Der Rhätischen Bahn AG (RhB) wird für die Jubiläumsveranstaltungen im Jahr 2014 und die geplante Publikation "125 Jahre faszinierend unterwegs" ein Beitrag von insgesamt 90 000 Franken gewährt.
  • Schweizerische Handelskammer in Italien (Mailand): Für die Ausstellung "Giovanni Segantini. Das Tryptichon, ein Projekt für die Weltausstellung 1899" (Arbeitstitel), die vom 18. September 2014 bis 18. Januar 2015 im Swiss Corner in Mailand zu sehen sein wird, wird der Schweizerischen Handelskammer in Italien (Mailand) ein Beitrag von maximal 20 000 Franken zugesprochen.

Strassenprojekte
Im Weiteren hat die Regierung 3,966 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Julierstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Strassenkorrektion Stettli – Parpan
- Oberalpstrasse: Elektroinstallationen Neubau Rheinbrücke Ilanz West 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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