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Die Bündner Regierung hat die Beiträge zum Steuerkraftausgleich für das Jahr 2015 bestimmt. Im Weiteren hat sich die Regierung mit Geschäften aus den Gemeinden und Regionen befasst sowie verschiedene Strassenprojekte genehmigt. 

Knapp 17 Millionen Franken für Steuerkraftausgleich 2015
Die Regierung hat die Beiträge zum Steuerkraftausgleich für das Jahr 2015 festgesetzt. Die Beiträge 2015 belaufen sich auf insgesamt rund 16,868 Millionen Franken. Der Steuerkraftausgleich ist ein Mittel des interkommunalen Finanzausgleichs zur Unterstützung der finanzschwachen Gemeinden im Kanton. Sofern per 2016 die Reform des Bündner Finanzausgleichs (FA-Reform) umgesetzt werden kann, war es das letzte Mal, dass die Regierung die Steuerkraftausgleichsbeiträge festgelegt hat. 

Neues Bundesgesetz über Geldspiele befürwortet
Der Entwurf für ein neues Bundesgesetz über Geldspiele wird von der Bündner Regierung begrüsst. Mit dem Gesetz werden künftig alle Geldspiele umfassend in einem einzigen Gesetz geregelt. Das neue Bundesgesetz setzt den Verfassungsartikel über die Geldspiele um, den Volk und Stände am 11. März 2012 angenommen haben.
In ihrer Stellungnahme erachtet die Regierung den Entwurf als ausgewogen. Das Gesetz trägt den teilweise divergierenden Interessen von betroffenen Personen und Institutionen Rechnung. Die Regierung unterstützt die Haltung der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz, welche drei Punkte des neuen Gesetzes als zentral erachtet: Der Gesetzesentwurf grenzt die Kompetenzen von Bund und Kantonen klar ab und schafft für verschiedene Geldspiele neue Definitionen. Gewinne aus Lotterien und Sportwetten werden künftig nicht mehr besteuert. Und der Zugang zu nicht bewilligten Online-Geldspielangeboten wird künftig gesperrt. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Bever: Das Projekt "Künstliche Lawinenauslösung Cho d'Valletta" auf Gemeindegebiet von Bever wird genehmigt. Es wird ein Beitrag von höchstens 585 000 Franken gewährt. Zur künstlichen Lawinenauslösung werden vier Sprengmasten errichtet.
  • Chur: Der Bürgergemeinde Chur wird für die Restaurierung und zu Sicherungsmassnahmen des Churer Obertors im Rahmen der Denkmalpflege ein Beitrag von maximal 37 400 Franken zugesichert.
  • Davos: Das Projekt der Gemeinde Davos für die Verbauung des Arelenbachs wird genehmigt. An das Projekt zur Verbesserung des Hochwasserschutzes wird ein Kantonsbeitrag von insgesamt maximal 550 000 Franken zugesichert. Es wird ein neuer Geschiebesammler mit einem Auffangvolumen zwischen 4000 und 7000 Kubikmeter errichtet. Der Geschiebesammler verhindert, dass der Bach im Hochwasserfall mit Murgangmaterial überfüllt wird.
 
Strassenprojekte
- Strassenkorrektion Val Gronda – St. Martin: Das Auflageprojekt für die Korrektion der Valserstrasse, Val Gronda – St. Martin, wird genehmigt. Zwischen Val Gronda und St. Martin ist die Strasse teilweise schmal und unübersichtlich. Zudem weist die Fahrbahn Schäden auf. Das Projekt beinhaltet eine Erneuerung des Oberbaus sowie eine Verbesserung der Strassengeometrie.
- Neubau Brücke Val Rumein, Lugnezerstrasse: Das Auflageprojekt für die Korrektion der Lugnezerstrasse, Neubau Brücke Val Rumein, wird genehmigt. Die bestehende Brücke Val Rumein ist in einem schlechten Zustand, sie wird deswegen durch einen Neubau ersetzt.
- Unterhaltsstützpunkt Valchava, Ofenbergstrasse: Das Auflageprojekt für die Sanierung und Erweiterung des Tiefbauamt-Unterhaltsstützpunktes Valchava an der Ofenbergstrasse wird genehmigt. 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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