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Die Bündner Regierung hat von einer Perspektive zur Bevölkerungsentwicklung bis ins Jahr 2040 Kenntnis genommen. Bevölkerungsprognosen sind für die Raumplanung von grosser Bedeutung. Zudem hat die Regierung der Graduate School Graubünden einen Leistungsauftrag erteilt und in einer Stellungnahme an den Bund die grosszügigere Förderung der Beherbergungswirtschaft unterstützt. 

Bevölkerungsprognosen für die Raumplanung aktualisiert
Der Kanton ist bei der Raumplanung auf aktuelle Zahlen zur Bevölkerungsperspektive angewiesen. Prognosedaten sind wichtig zur Umsetzung des neuen Raumplanungsrechts, welches seit dem 1. Mai 2014 in Kraft ist. Das neue Raumplanungsrecht des Bundes misst der Bevölkerungsprognose grosse Bedeutung zu, weil Bauzonengrössen künftig ausdrücklich auf die Bevölkerungsprognosen auszurichten sind. Aus diesen Gründen hat das Amt für Raumentwicklung eine Bevölkerungsperspektive für den Kanton Graubünden von 2012 bis 2040 erstellen lassen. Die Prognosen sind in Form von Szenarien (unteres, mittleres und hohes Szenario) dargestellt.
Das mittlere Szenario der Bevölkerungsperspektive geht davon aus, dass die Bevölkerung im Kanton Graubünden von 193 920 (2012) bis 2040 auf rund 215 300 Einwohnerinnen und Einwohner anwächst, was einer Zunahme um elf Prozent entspricht. Beim Eintreffen des hohen Szenarios, bei welchem mehrere Faktoren das Bevölkerungswachstum positiv beeinflussen, würde die Bündner Bevölkerung bis 2040 auf rund 221 500 (+14%) ansteigen, wogegen sie beim tiefen Szenario (mit auf das Wachstum hemmend wirkenden Faktoren) nur auf ca. 206 000 Einwohner (+6%) steigen würde. In den einzelnen Regionen des Kantons ist die Bevölkerungsentwicklung aber sehr unterschiedlich.
Für die Arbeiten der Raumplanung im Bereich der Siedlung hat die Regierung festgelegt, dass für Graubünden auf das hohe Szenario der Bevölkerungsentwicklung abgestellt wird.
Die Ergebnisse der Bevölkerungsperspektive 2012 bis 2040 für den Kanton Graubünden sind unter www.are.gr.ch (> Dienstleistungen > Grundlagen) abrufbar (direkter Link). 

Physiotherapeuten können Leistungen höher verrechnen
Die Physiotherapeuten haben sich mit den Krankenversicherern auf einen neuen kantonalen Taxpunktwert geeinigt. Der Taxpunktwert für die Abgeltung von physiotherapeutischen Leistungen wird von bisher 86 Rappen um acht Rappen auf neu 94 Rappen angehoben. Die Regierung hat einen entsprechenden Vertrag zwischen physio graubünden, vertreten durch physioswiss, und 44 Krankenversicherern, vertreten durch tarifsuisse ag, rückwirkend per 1. April 2014 genehmigt. Damit können laufende Beschwerdeverfahren in dieser Sache beendet werden. Der höhere Taxpunktwert hat für die Versicherer im Kanton Graubünden im Bereich Physiotherapie Mehrkosten von rund 1,3 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. 

Graduate School Graubünden erhält Leistungsauftrag
Die Regierung hat der Graduate School Graubünden AG mit Sitz in Davos einen Leistungsauftrag für die Jahre 2014 bis 2016 erteilt. Für den Aufbau und den Betrieb der Graduate School Graubünden werden jährliche Kantonsbeiträge von 290 000 Franken, insgesamt also 870 000 Franken, gewährt. Die Beitragszusicherung für 2015 und 2016 gilt jedoch mit dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch den Grossen Rat. Der Leistungsauftrag wird gestützt auf das neue kantonale Gesetz über Hochschulen und Forschung vergeben.
Der Aufbau der Graduate School Graubünden stärkt den Forschungs- und Ausbildungsplatz Graubünden durch die Zusammenarbeit mit den Hochschulen und universitären Forschungsinstituten des Kantons. Die Graduate School Graubünden fördert den im Kanton tätigen wissenschaftlichen Nachwuchs. Sie unterstützt die in der Region tätigen Doktorierenden und Postdoktorierenden bei der Erweiterung ihrer Kompetenzen und ihres wissenschaftlichen Netzwerkes. Dabei stützt sich die Graduate School Graubünden auf ausserkantonale universitäre Partner ab. Das Promotionsrecht liegt bei den Universitäten, d.h. Doktorierende können ihre Forschungsarbeiten nur in Verbindung mit einer Universität erstellen. Dies garantiert die wissenschaftliche Qualität der Graduate School Graubünden. 

Englisch-Note wird für Mittelschulaufnahme mitberücksichtigt
Die Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen ist von der Regierung angepasst worden. Geändert wird die Berechnung der Übertrittsnote in die erste Gymnasialklasse aufgrund des Umstandes, dass neu auch das Fach Englisch mitberücksichtigt werden muss. Die Übertrittsnote ist zusammen mit den Noten der kantonalen Aufnahmeprüfung für die Zulassung an eine Mittelschule relevant.
Seit dem Schuljahr 2012/13 wird im Kanton ab der fünften Primarklasse nebst der zweiten Kantonssprache zusätzlich Englisch als weitere Fremdsprache unterrichtet. Die Übertrittsnote in die erste Gymnasialklasse berechnet sich neu anhand des ersten Semesterzeugnisses der sechsten Primarschulklasse als auf eine halbe Note gerundeter Durchschnitt der Noten in den Fächern Mathematik, Erstsprache, Zweitsprache, Englisch, Geografie, Geschichte, Naturlehre, Zeichnen und Gestalten, Singen und Musik sowie Sporterziehung. Die Note jedes einzelnen Faches fliesst in die Berechnung der Übertrittsnote mit ein, auf die zusammenfassenden Fachbereiche "Mensch und Umwelt" sowie "Musische Fächer" mit je einer Durchschnittsnote wird künftig verzichtet. Die Teilrevision der Verordnung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. 

Neue Bestimmungen zur Pauschalsteuer per 2016
Die Bestimmungen in dem vom Grossen Rat am 31. August 2012 teilrevidierten Steuergesetz zur Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalsteuer) werden auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Bei der Aufwandbesteuerung werden die Steuern nicht auf der Basis des tatsächlichen Einkommens und Vermögens, sondern nach dem effektiven Lebensaufwand berechnet. Neu muss dieser Aufwand bei eigenem Haushalt mindestens das Siebenfache und nicht mehr das Fünffache des Eigenmietwertes oder des Mietzinses betragen. Zudem muss die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Steuer einem Mindestbetrag entsprechen (im Minimum ein Einkommen von 400 000 Franken). Mit den Änderungen werden die Steuergerechtigkeit und damit die Akzeptanz der Aufwandbesteuerung verbessert. Anrecht auf eine Aufwandbesteuerung haben natürliche Personen, die nicht das Schweizer Bürgerrecht besitzen, erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Unterbrechung unbeschränkt steuerpflichtig sind und in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben. 

Stärkere Finanzierung der alpinen Beherbergungswirtschaft wird befürwortet
Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund beabsichtigte Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft. Mit der Revision wird die Fördertätigkeit der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) erweitert. Die Möglichkeit, dass die SGH künftig bis zu sechs Millionen Franken und bis zu 40 Prozent des Ertragswertes pro Investitionsprojekt gewähren kann, führt aus Sicht der Regierung zu einem grösseren Spielraum bei der Finanzierung in der Beherbergungswirtschaft. Auch ist es gerechtfertigt und notwendig, dass in Ausnahmefällen noch höhere Darlehensbeträge möglich sind. Damit können Tourismusdestinationen gestärkt werden, indem Kooperationsvorhaben mit einem höheren Finanzierungsbedarf ermöglicht werden.
Ablehnend steht die Regierung einer Ausdehnung des Förderperimeters gegenüber. Es ist zentral, dass die künftige SGH-Förderung den Fokus auf Projekte im alpinen Bergtourismus nicht verliert bzw. genügend Mittel für Projekte aus alpinen Tourismusregionen zur Verfügung stehen. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Ardez: Der Gemeinde Ardez wird im Rahmen der Denkmalpflege für die Restaurierung des Kirchturmes der Evangelischen Kirche ein Beitrag von maximal 60 000 Franken zugesichert.
  • Ilanz/Glion: Für die Gesamtrestaurierung der Kapelle St. Maria in Ilanz/Glion, Ruschein, wird der Kirchlichen Stiftung Kapelle Nossadunna im Rahmen der Denkmalpflege ein Beitrag von maximal 42 900 Franken gewährt.
  • Savognin: Die von der Gemeinde Savognin am 19. Mai 2014 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes wird genehmigt. Die Teilrevision beinhaltet eine neu maximal mögliche Gebäudelänge für ein im Gebiet "Sandeilas" geplantes Hotel.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen  
  • Schweizerisches Rotes Kreuz: Dem Schweizerischen Roten Kreuz wird zu Gunsten des Projektes "Kampf gegen die Ebola-Epidemie" ein Betrag von 20 000 Franken im Rahmen der Katastrophenhilfe im Ausland ausgerichtet. Das Schweizerische Rote Kreuz betreut in Sierra Leone Ebola-Patienten und schult lokales Personal zur Bekämpfung der im westafrikanischen Land grassierenden Epidemie.
  • Kulturstiftung Lumnezia: Der Kulturstiftung Lumnezia wird für die Aktivitäten und Veranstaltungen aus Anlass des 100. Geburtstages des romanischen Schriftstellers Toni Halter (1914-1986) im Herbst 2014 in der Val Lumnezia ein Beitrag von 15 000 Franken zugesprochen. 

 
Strassenprojekte
Im Weiteren hat die Regierung 1,63 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgendem Strassenabschnitt bewilligt:
- Ofenbergstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Falla da l'Uors – La Drossa 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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