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Die Bündner Regierung hat einer Tarifreduktion der Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) zugestimmt. Insgesamt verzichtet die GVG auf Prämien von total acht Millionen Franken pro Jahr. Im Weiteren hat die Regierung Darlehen und Kantonsbeiträge gesprochen. 

Tiefere Prämien und weniger Zuschläge bei der Gebäudeversicherung
Das Tarifsystem der Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) wird vereinfacht und modernisiert. Die Regierung hat per 1. Januar 2015 eine entsprechende Teilrevision der Verordnung zum Gebäudeversicherungsgesetz beschlossen. Vom neuen zeitgemässen Prämiensystem profitieren Gewerbebetriebe und Gebäudeeigentümer. Insgesamt werden sie jährlich um acht Millionen Franken weniger belastet.
Das aktuelle Tarifierungssystem der GVG ist historisch gewachsen und entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen an ein effizientes und effektives Versicherungsprämiensystem. Mit seinen weit über 100 möglichen Tarifvarianten ist das System zu differenziert. Zudem bildet es die heutige Risikosituation nicht mehr ab. So kann heute beim Brandschutz aufgrund strenger baulicher Auflagen auf Prämienzuschläge verzichtet werden. Auch soll nur noch eine Elementarrisikozuschlagsprämie – statt bisher drei – erhoben werden können.
Durch die Abschaffung des Feuerrisikozuschlags profitieren ab 2015 die im Kanton tätigen Gewerbebetriebe von einer Prämienreduktion von jährlich sieben Millionen Franken. Zudem erhalten alle Gebäudeeigentümer eine Reduktion ihrer Grundprämie um zwei bis 20 Prozent. Dies entspricht Minderprämien von zusätzlich einer Millionen Franken pro Jahr. Die Mindereinnahmen von total acht Millionen Franken pro Jahr sind für die GVG verkraftbar. Die finanzielle Entwicklung der letzten 30 Jahre und das Ausbleiben von Grosskatastrophen haben es der GVG erlaubt, umfangreiche Reserven aufzubauen. Der Reservefonds der GVG betrug per Ende 2013 rund 392 Millionen Franken.
Der GVG angegliedert ist die Elementarschadenkasse Graubünden (ESK). Mit einer Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über die Vergütung nicht versicherbarer Elementarschäden hat die Regierung die Zuständigkeiten angepasst. Als Schadenanmelde- und Schätzungsstellen amteten bislang die Kreisämter im Kanton. Neu werden die Schätzungen von Schäden, die durch besondere Naturereignisse entstanden sind, durch die ESK selbst wahrgenommen. Auch nimmt die ESK Meldungen von Schäden direkt entgegen. 

Zusätzliche Beratung der Gemeinden im neuen Raumplanungsrecht
Die Bündner Vereinigung für Raumentwicklung (BVR) unterstützt im Auftrag des Kantons die Gemeinden bei der Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes des Bundes. Die Regierung hat für die Realisierung eines entsprechenden Konzeptes der BVR einen Kredit in der Höhe von insgesamt 390 000 Franken freigegeben. Vorbehalten bleibt die Einräumung der notwendigen Kredite durch den Grossen Rat.
Das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes zielt unter anderem darauf ab, das Siedlungswachstum nach aussen zu begrenzen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken. Die Umsetzung des neuen Raumplanungsrechtes erfordert grosse Anstrengungen seitens der Gemeinden im Bereich der Grundlagenbeschaffung, der Methodenentwicklung und der Prozessorganisation. Im Hinblick auf einen effizienten Mitteleinsatz, eine koordinierte Umsetzung sowie eine kohärente Praxisentwicklung will der Kanton dafür sorgen, dass die Gemeinden zielführend informiert und beraten werden. Die Bündner Vereinigung für Raumentwicklung hat auf Anregung des kantonalen Amtes für Raumentwicklung ein modulares Umsetzungsprogramm erarbeitet. 
 

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • The Alpina Estate AG: Der "The Alpina Estate AG" wird unter dem Vorbehalt einer geregelten Gesamtfinanzierung an den Bau einer öffentlich zugänglichen Wellnessanlage im geplanten Beherbergungsbetrieb "The Alpina Mountain Resort & Spa, Tschiertschen" ein Darlehen des Bundes im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) von 860 000 Franken gewährt. Als Äquivalenzleistung zum NRP-Darlehen wird ein Kantonsbeitrag von 144 772 Franken zugesichert. Der Bau der Wellnessanlage (Sauna, Biosauna, Dampfbad, Erlebnisduschen, Ruhebereich) ist Teil des geplanten Umbaus des 1897 erbauten Hotels Alpina zum "The Alpina Mountain Resort & Spa".
  • Sessel- und Skilifte Zuoz AG: Der Sessel- und Skilifte Zuoz AG wird unter dem Vorbehalt einer geregelten Gesamtfinanzierung an den Neubau der Sesselbahn Albanas ein Darlehen des Bundes im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) von 1,2 Millionen Franken gewährt. Als Äquivalenzleistung zum NRP-Darlehen wird ein Kantonsbeitrag von 202 007 Franken zugesichert. Beim Projekt handelt es sich um den Ersatz eines Skiliftes aus dem Jahre 1953. Durch den Neubau der Sesselbahn sollen die Unterhaltskosten reduziert, der Fahrkomfort verbessert und die Fahrzeit verkürzt werden.
  • Theater Acéphale: Dem Theater Acéphale wird für die schweizerisch-kubanische Koproduktion "Lazarus – occupy" ein Beitrag von maximal 80 000 Franken gewährt. Der Kantonsbeitrag wird unter der Bedingung gesprochen, dass sich sowohl die Pro Helvetia als auch die Stadt Chur am Projekt beteiligen und die in Graubünden geplanten Aufführungen stattfinden. Die Uraufführung ist in Havanna, Kuba, am 15. Mai 2015 geplant, die schweizerische Uraufführung in Chur ist am 25. Juni 2015 vorgesehen.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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