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An ihrer jüngsten Sitzung nahm die Bündner Regierung Stellung zur Unternehmenssteuerreform III. Zudem genehmigte sie das "Agglomerationsprogramm Chur 2. Generation". 
 
Die Regierung befürwortet die allgemeine Stossrichtung der Unternehmenssteuerreform III 
Die Bündner Regierung ist der Auffassung, dass die für das Jahr 2019 geplante Unternehmenssteuerreform III (USR III) nötig ist. Von ihrem Erfolg hängt die Attraktivität des Schweizer Wirtschaftsstandorts ab. Die bisherigen, besonderen kantonalen Steuerstati für Holding-, Domizil- und Gemischte Gesellschaften müssen abgeschafft werden, da diese international nicht mehr akzeptiert werden. Dies hält die Regierung in Übereinstimmung mit der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sowie der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) in einer Vernehmlassung gegenüber dem Bund fest.
Die Bündner Regierung begrüsst Massnahmen wie die Einführung einer Lizenzbox, die Anpassungen bei der Kapitalsteuer und die Übergangsregelung zur Aufdeckung stiller Reserven. Die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften hingegen lehnt die Regierung ab.
Die Kantone werden durch die Reform sehr unterschiedlich betroffen. Graubünden trifft die Reform in einem ersten Schritt vor allem indirekt, da die USR III Auswirkungen auf den Finanzausgleich des Bundes und den interkantonalen Steuerwettbewerb hat. Es ist aus Sicht der Bündner Regierung überaus wichtig, dass die geplanten Massnahmen zur Abfederung dieser indirekten Auswirkungen von Anfang an gesetzlich verankert werden. 

Faktenblatt Unternehmenssteuerreform III 
Glossar Unternehmenssteuerreform III 
Medienmitteilung KdK 
Medienmitteilung FDK

Agglomerationsprogramm Chur 2. Generation
 
Die Bündner Regierung stimmt der Leistungsvereinbarung zum "Agglomerationsprogramm Chur 2. Generation" zwischen der Stadt Chur, dem Kanton und dem Bund zu. Das Ziel des Agglomerationsprogramms Chur ist eine koordinierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung. Der Kanton Graubünden beteiligt sich mit rund 8 Millionen Franken an der Umsetzung des "Agglomerationsprogrammes Chur 2. Generation". Einerseits werden damit Massnahmen zur Optimierung des öffentlichen Verkehrs und zur Busbeschleunigung unterstützt. Ein weiterer Teil fliesst in das Massnahmenpaket Langsamverkehr. Agglomerationsprogramme werden vom Bund alle vier Jahre überprüft und finanziell unterstützt. Die erste Freigabe der Bundesmittel für die sogenannten "Agglomerationsprogramme der ersten Generation" erfolgte im Jahr 2010. Für die zweite Freigabe von Bundesmitteln wurden die Agglomerationsprogramme überarbeitet und seitens des Bundes erneut geprüft. 

Weitere Informationen: Amt für Raumentwicklung 
 
Touristische Signalisationstafeln werden einheitlicher
Die Bündner Regierung genehmigt das Konzept zur touristischen Signalisation in Graubünden (Signalisationskonzept 2014). Touristische Signalisationstafeln auf öffentlichen Strassen im gesamten Kantonsgebiet werden vereinheitlicht. Geregelt werden unter anderem Form, Inhalt und Standort der Tafeln. Neue Tafeln werden nur noch nach den Vorgaben des neuen Signalisationskonzeptes bewilligt. Bereits aufgestellte Tafeln können bestehen bleiben, sofern sie nicht an Autobahnen und Autostrassen stehen. Mit dem neuen Konzept passt sich der Kanton den Vorgaben des Bundesamtes für Strassen ASTRA an. 
 
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Beispiele für Tafeln nach dem Signalisationskonzept 2014: Willkommenstafel Graubünden (links), Ankündigungstafel (rechts)


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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