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Die Bündner Regierung unterbreitet dem Grossen Rat die Botschaft und Entwurf zur Genehmigung der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung), welche mit den Änderungen vom 24. Oktober 2013 bzw. 21. November 2013 an veränderte bundesrechtliche Rahmenbedingungen angepasst wird.

Die Diplomanerkennungsvereinbarung wurde am 18. Februar 1993 von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verabschiedet. Sie regelt seit ihrem Inkrafttreten im Jahre 1995 die gesamtschweizerische Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse. Der freie Zugang zu weiterführenden Schulen und zur Berufsausübung soll gefördert und die Qualität der Ausbildungen sichergestellt werden. Es haben sich alle Kantone der Vereinbarung angeschlossen, der Kanton Graubünden ist ihr 1995 beigetreten.

Die letzte Revision erfolgte 2005, seither traten neue bundesrechtliche Bestimmungen in Kraft. Die Vereinbarung soll an diese angepasst werden. Die Revision betrifft hauptsächlich das Register der Gesundheitsfachpersonen sowie die Meldepflicht von ausländischen Lehrpersonen und Osteopathinnen und Osteopathen. Darüber hinaus soll die Vereinbarung mit einer Bestimmung der Rechtsmittelkompetenz der Anerkennungsbehörde ergänzt werden. 

Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Aprilsession 2015 beraten. 


Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01, E-Mail Martin.Jaeger@ekud.gr.ch  
- Andrea Stadler, Departementssekretärin Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 11, E-Mail Andrea.Stadler@ekud.gr.ch 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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