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Die Bündner Regierung beschliesst die Teilrevision der Sprachenverordnung. Gemäss geltendem Sprachengesetz des Kantons Graubünden ist für die Zuordnung einer Gemeinde zu einem bestimmten Sprachgebiet unter anderem der prozentuale Anteil der angestammten Sprachgemeinschaft massgebend. Seit dem Jahr 2010 wird die eidgenössische Volkszählung nicht mehr als Vollerhebung durchgeführt. Somit fehlte bis anhin die Möglichkeit, das Datenmaterial zu aktualisieren. Diese Lücke hat die Regierung nun mit einer Teilrevision der kantonalen Sprachenverordnung geschlossen.

Die angepasste Sprachenverordnung sieht eine Aktualisierung des statistischen Datenmaterials für ausgewählte Gemeinden vor. Konkret nimmt der Kanton Erhebungen auf Antrag von Gemeinden vor, in welchen der Anteil der angestammten Sprachgemeinschaft zwischen 50 und 20 Prozent liegt. Beispielsweise gelten Gemeinden als rein romanisch beziehungsweise italienischsprachig, wenn dort mindestens 40 Prozent Rätoromanen beziehungsweise Italienischsprechende wohnen. Mehrsprachig sind die Gemeinden, wenn mehr als 20 Prozent Rätoromanen beziehungsweise Italienischsprechende wohnhaft sind.
Die Datenerhebungen werden neu auf kommunaler Ebene durchgeführt und zwar in Form von Vollerhebungen. Die Kosten gehen in gleichen Teilen zu Lasten der Gemeinde und des Kantons. Entsprechende Datenerhebungen können frühestens nach Ablauf von zehn Jahren wiederholt werden. Spezielle Bestimmungen gelten schliesslich für Gemeinden, die aus Fusionen ein- und/oder mehrsprachiger Gemeinden mit deutschsprachigen Gemeinden entstanden sind. Hier sind die Daten innerhalb der Perimeter der ehemaligen Gemeinden gesondert zu erheben.
Sprachenpolitik Kanton Graubünden 
 

Auskunftsperson:
Regierungspräsident Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01, Martin.Jaeger@ekud.gr.ch  
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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