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Die Bündner Regierung hat die Botschaft zur Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes (GWE) zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Schwerpunkte der Revision sind die künftige Innovations- und Tourismusförderung sowie die Regionalentwicklung. Ziel ist es, die Wertschöpfung zu erhöhen sowie bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.

Die Regierung hatte bereits im Jahr 2012 eine Totalrevision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden (Wirtschaftsentwicklungsgesetz, GWE) angestossen und einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gegeben. Mit der Überweisung des Auftrags Caduff im Frühjahr 2014 verlangte der Grosse Rat einen Zwischenhalt bei der Totalrevision des GWE. Die Regierung hat die Revision folglich zurückgestellt und den Bericht "Wirtschaftsentwicklung im Kanton Graubünden" erarbeitet. Dieser beinhaltet eine Gesamtschau über die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Graubünden.

Der Kanton fördert die wirtschaftliche Entwicklung in Graubünden mit dem Ziel, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu erhöhen, die Wertschöpfung im Kanton zu steigern und somit bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Vorhaben und Projekte müssen von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung sein, um als förderwürdig zu gelten. So sind denn die Steigerung der Wertschöpfung und die Schaffung bzw. Erhaltung von Arbeitsplätzen Kriterien, die jeglicher Fördertätigkeit zugrunde liegen.

Die Förderung durch den Kanton im Rahmen des GWE soll schwergewichtig in den Bereichen Innovation, Standortentwicklung und Tourismus liegen. Ein wichtiges Element der künftigen Fördermassnahmen ist die mögliche Sicherstellung von Grundstücken durch die Regierung. Bezüglich des Bildungs- und Forschungsstandorts steht vor allem die Vernetzung von Forschung, Lehre und Wirtschaft im Zentrum. Die Dienstleistungen für bereits ansässige und ansiedlungswillige Unternehmen werden optimiert durch eine zentrale Ansprechstelle, die ihre Anliegen aufnimmt, Abklärungen intern koordiniert und die Haltung des Kantons insgesamt vertritt.

Zeitlich befristet werden in Form eines Rahmenverpflichtungskredits finanzielle Mittel zur Förderung von Infrastrukturprojekten bereitgestellt. Damit können wichtige Impulse für die Entwicklung vieler Talschaften ausgelöst werden. Weitere im GWE vorgesehene Instrumente, wie etwa die Gewährung von Bürgschaften für Unternehmen, sollen vor allem zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen. Der Kanton unterstützt die Gemeinden und Regionen in ihren Bestrebungen zur Stärkung von Zentren und zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Wirtschaft.

Im Unterschied zum geltenden Gesetz soll künftig auf die einzelbetriebliche Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im industriell-gewerblichen Bereich verzichtet werden. Die Regierung nimmt damit den Entscheid auf, den der Grosse Rat bei der Debatte zum Wirtschaftsentwicklungsbericht diesbezüglich gefällt hat.

Die bisher breite Fördertätigkeit der Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung Graubünden soll gestützt auf den im Rahmen der Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes vorgesehenen Artikel "Innovative Vorhaben" erfolgen. So werden künftig vor allem Jungunternehmer/innen und Technologie-Start-ups gefördert. Die Regierung verzichtet darauf, dem Grossen Rat eine Äufnung des Stiftungsvermögens zu beantragen. Das durch die Stiftungstätigkeit entstandene Netzwerk soll weiterhin aktiv gepflegt werden, durch einen regelmässigen Erfahrungsaustausch und allenfalls eine gemeinsame Projektbeurteilung in Einzelfällen. 
 
Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Augustsession 2015 beraten. 
 

Auskunftsperson:
Regierungsrat Jon Domenic Parolini, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01, Jondomenic.Parolini@dvs.gr.ch
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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