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Am 1. Januar 2016 startet der neue Bündner Finanzausgleich. Die Regierung hat für das erste Jahr die Ausgleichszahlungen für die 114 Bündner Gemeinden festgelegt. 75 Gemeinden erhalten Geld aus dem neuen Ressourcenausgleich, insgesamt 25 Millionen Franken. Diese Beiträge werden vom Kanton und von 39 finanzstarken Gemeinden zur Verfügung gestellt. Aus dem Gebirgs- und Schullastenausgleich erhalten 55 Gemeinden vom Kanton total 24 Millionen Franken.

Anfang 2016 wird der in der Volksabstimmung vom 28. September 2014 angenommene neue Finanzausgleich für die Bündner Gemeinden eingeführt. Die Finanzdirektorin Barbara Janom Steiner stellt nach Vorliegen der aktuellen Berechnungen erfreut fest, dass der neue Finanzausgleich erwartungsgemäss wirkt und strukturell bedingte Sonderlasten massvoll mildert. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind auf der Einnahmenseite und der Lastenseite enorm gross. Der Durchschnitt der massgeblichen Einnahmen pro Person beträgt 3370 Franken. Die Spanne reicht von der aktuell schwächsten Gemeinde Furna mit eigenen Einnahmen von 21 Prozent des Bündner Gemeindedurchschnitts bis Ferrera mit eigenen Einnahmen von über 600 Prozent.

Die Regierung hat die Ressourcenstärke 2016 für die 114 Bündner Gemeinden bestimmt. Massgebend dafür sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2012 und 2013. Auf dieser Grundlage hat sie die Zahlungen für den Ressourcenausgleich (RA) festgelegt. 39 Gemeinden sind finanzstark, d.h. sie verfügen über eine Ressourcenstärke von über 100 Prozent. Sie weisen pro Person überdurchschnittlich hohe Einnahmen aus. Von den Einnahmen, welche den Durchschnitt aller Gemeinden übertreffen, geben sie 17,5 Prozent ab. Die fünf grössten Zahlergemeinden pro Person sind Ferrera, Celerina/Schlarigna, St. Moritz, Sufers und Rongellen.
Ausgleichsbeiträge erhalten die 75 finanzschwachen Gemeinden, d.h. die Gemeinden mit einer Ressourcenstärke von unter 100 Prozent. Dank diesen Ausgleichsbeiträgen kommen sie auf eine Ressourcenstärke von mindestens 70 Prozent des Bündner Durchschnitts. Die fünf grössten Empfängergemeinden pro Person sind Furna, Verdabbio, Mathon, Fürstenau und Flerden. Der neue RA sorgt für eine wesentliche Angleichung der Mittelausstattung unter den Gemeinden.

Acht ressourcenschwache Gemeinden erhalten im 2016 vom Kanton zusätzlich einen befristeten Ausgleich von insgesamt rund 1,8 Millionen Franken. Dieser Ausgleich erleichtert diesen Gemeinden den Übergang zum neuen System.

Vom neuen Gebirgs- und Schullastenausgleich (GLA) profitieren im 2016 insgesamt 55 Gemeinden. Der Kanton stellt dafür 24 Millionen Franken zur Verfügung. Für die Verteilung massgebend sind die Strassenlängen, die Fläche, die Siedlungsstruktur sowie der prozentuale Anteil Volksschüler an der gesamten Einwohnerzahl. Berücksichtigt wird dabei die Ressourcenkraft der Gemeinden. Knapp 5 Millionen Franken werden an Gemeinden mit besonders hohen Volksschullasten ausgerichtet. Die fünf grössten Empfängergemeinden pro Person sind Furna, Lohn, Nufenen, Mutten und Hinterrhein.

Im Voraus nicht festgelegt werden können der neue Lastenausgleich Soziales (SLA) sowie der individuelle Härteausgleich für ausserordentliche Lasten (ILA). Hier werden die betroffenen Gemeinden dem Kanton entsprechende Beitragsgesuche stellen. Zu rechnen ist mit rund 5 Millionen Franken für den SLA und mit maximal 2 Millionen Franken für den ILA. Die Gesuche für den SLA 2016 werden die Gemeinden erst im Frühjahr 2017 stellen. Für den ILA 2016 sind Gesuche ab kommendem Jahr jederzeit möglich.

Der Grosse Rat wird die Eckwerte für den Ressourcenausgleich 2016 sowie das Gesamtvolumen 2016 für den Gebirgs- und Schullastenausgleich und den individuellen Härteausgleich für ausserordentliche Lasten mit dem Budget 2016 abschliessend festlegen.

Was bringt der neue Finanzausgleich den Bündner Gemeinden?

Der neue Finanzausgleich dient vor allem der Stärkung der Bündner Gemeinden. Am stärksten unterstützt werden die ressourcenschwachen Gemeinden mit vielen Fraktionen und Streusiedlungen. Diese Gemeinden liegen mehrheitlich in der Peripherie und weisen in der Regel hohe Steuerfüsse auf. Sie werden jährlich insgesamt um über 20 Millionen Franken entlastet. Die Wirkungen werden laufend überprüft und mit den vorgegebenen Zielen verglichen. Soweit nötig und zweckmässig, können in den Folgejahren Anpassungen vorgenommen werden.


Auskunftspersonen:

- Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail: Barbara.Janom@dfg.gr.ch
- Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden, Tel. 081 257 23 81, E-Mail: Thomas.Kollegger@afg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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