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Die Bündner Regierung unterbreitet dem Parlament das Budget 2016 mit einem Defizit von 50,8 Millionen Franken. Das Budget hält die finanzpolitischen Richtwerte des Grossen Rates mehrheitlich ein. Ausgenommen sind einzig Lastenverschiebungen von den Gemeinden auf den Kanton. Im Budget ist die Finanzausgleichsreform berücksichtigt. Diese wird auf Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten. Die finanzpolitische Situation bleibt angesichts der ungleichen Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen eine grosse Herausforderung.

Im 2016 müssen markant tiefere Zahlungen aus dem Finanzausgleich des Bundes NFA verkraftet werden. Aus Bern werden 17 Millionen weniger Ausgleichsmittel eintreffen als im laufenden Jahr. Diese Einbusse ist die Folge der vom Eidgenössischen Parlament beschlossenen Reduktion des Ressourcenausgleichs für die nächste Vierjahresperiode 2016–2019 sowie einer leicht höheren Ressourcenkraft Graubündens für das Jahr 2016.

Die Regierung rechnet damit, dass die Schweizerische Nationalbank für das laufende Geschäftsjahr keinen Gewinn ausschütten wird und dem Kanton im Budgetjahr 16 Millionen fehlen werden. Der Bündner Staatshaushalt ist auch im nächsten Jahr zu einem grossen Teil von Beitragszahlungen geprägt – als Zahler und als Empfänger.

Budget 2016
  • Im Gesamtergebnis rechnet die Regierung mit einem Budgetdefizit von 50,8 Millionen. Nach Abzug der anrechenbaren Mehrabschreibungen aufgrund der HRM2-Rechnungslegungsvorschriften liegt das für den Richtwert massgebende Ergebnis bei 46,7 Millionen. Wie die Finanzdirektorin Barbara Janom Steiner vor den Medien ausführte, mussten der Verwaltung eng geschnürte Vorgaben gemacht werden, um das Budget innerhalb der Limite zu gestalten.
  • Die einzelnen Sachgruppen in der Erfolgs- und in der Investitionsrechnung sind teilweise von grösseren Veränderungen betroffen, die den Vorjahresvergleich einschränken. Die ab 1. Januar 2016 wirksame Finanzausgleichsreform führt zu einer neuen Kontostruktur. Die Änderungen der im Juni 2015 beschlossenen Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes haben ab 2016 ebenfalls Auswirkungen auf die Verbuchung der Beiträge.
  • Der Personalaufwand steigt gegenüber dem Vorjahresbudget um 0,9 Prozent auf 368 Millionen. Die Lohnsumme wächst um das personalgesetzliche Minimum von 1 Prozent. Die Regierung rechnet in Anbetracht der Prognosen und des in früheren Jahren auf einem höheren Indexstand gewährten Teuerungsausgleichs nicht mit einer inflationsbedingten Anpassung der Löhne.
  • Der ausgewiesene Rückgang des Transferaufwands (1119 Mio., -66 Mio.) ist lediglich buchhalterischer Natur und auf die erwähnten Umstellungen zurückzuführen. Die Beiträge an Gemeinwesen und Dritte betragen im nächsten Jahr 888 Millionen. Dazu kommen die vollständigen Abschreibungen auf den Investitionsbeiträgen (128 Mio.). Aufgrund der Finanzausgleichsreform nehmen die Beiträge um 29 auf 81 Millionen zu. Die Gewinn- und Kapitalsteuern der Gemeinden (die frühere Zuschlagssteuer) werden aufgrund des Systemwechsels ab dem Steuerjahr 2015 nur über die Bilanz des Kantons abgewickelt. Sie beeinflussen das Ergebnis der Erfolgsrechnung nicht mehr.
  • Die durchlaufenden Beiträge reduzieren sich um 73 Millionen. Mit der Einführung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) entfallen die Infrastruktur-Abgeltungen an die Rhätische Bahn (RhB) für den Betrieb und die Abschreibungen.
  • Beim Fiskalertrag wird bei den natürlichen Personen mit einem höheren Steuerertrag gerechnet (+47 Mio. oder +9,6 %), was gegenüber dem in der Jahresrechnung 2014 verbuchten Ertrag eine leichte Steigerung bedeutet (+7,5 Mio.). Bei den juristischen Personen bleibt das Budget auf dem Vorjahresniveau.
  • Der Kanton führt die Investitionspolitik der ruhigen Hand weiter. Nächstes Jahr sollen brutto 400 Millionen ausgegeben werden. Das sind zwar auf den ersten Blick über 37 Millionen weniger als im Vorjahresbudget. Der Rückgang betrifft jedoch die ausgewiesenen durchlaufenden Investitionsbeiträge: Die Beiträge des Bundes an die Infrastruktur der RhB werden mit dem neuen Bahninfrastrukturfonds (BIF) nicht mehr über die Investitionsrechnung des Kantons abgewickelt. Die Investitionsbeiträge nehmen aufgrund der neuen Aufsplittung von Beiträgen in der Erfolgs- und der Investitionsrechnung zu (Beiträge an Spitäler und private Mittelschulen).
  • Der Ausbau der Haupt- und Verbindungsstrassen wird den Kanton im nächsten Jahr 106 Millionen kosten. 14 Millionen sind für die Umfahrung von Küblis vorgesehen, die im Jahr 2016 eröffnet werden wird. Es ist das letzte Nationalstrassenprojekt, welches durch den Kanton ausgeführt wird. Für den baulichen und betrieblichen Unterhalt des kantonalen Strassennetzes werden 110 Millionen eingeplant. Der Kanton alimentiert die Spezialfinanzierung Strassen mit der Zuweisung des Reinertrages des Strassenverkehrsamtes (81 Mio.) und dem gesetzlich unveränderten Mindestbeitrag aus allgemeinen Staatsmitteln (19 Mio.). Dazu kommen verschiedene Bundesbeiträge (v. a. leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA und Mineralölsteuer). Insgesamt wird für die Strassenrechnung ein Defizit von knapp 20 Millionen budgetiert, welches zulasten des Strassenguthabens geht (Stand per Ende 2014: 101 Mio.).
Finanzplan 2017–2019
Die Finanzplanung geht ab 2018 von stark steigenden Defiziten aus. Ein strukturelles Ungleichgewicht zeichnet sich ab. Die Ergebnisverschlechterungen sind vorwiegend verursacht durch höhere Transferausgaben (Beiträge an Dritte sowie Abschreibungen der Investitionsbeiträge). Bei unveränderten Voraussetzungen zeigen die Beiträge an Private für Krankenversicherungsprämien, die Beiträge an Spitäler und Kliniken, die Investitionsbeiträge an Pflegeheime sowie die Ergänzungsleistungen eine hohe Dynamik. Noch nicht enthalten sind allfällige finanzielle Folgen des in Erarbeitung stehenden Regierungsprogramms 2017–2020.

Die Planung ist mit diversen Unsicherheiten und nicht bezifferbaren Risiken behaftet. Insbesondere ertragsseitig und aufgrund von Entwicklungen auf Bundesebene sind verschiedene Grössen schwer voraussagbar. Darunter fallen die Auswirkungen und die umzusetzenden Massnahmen bezüglich Unternehmenssteuerreform III oder von allfälligen Entlastungsmassnahmen zur Stabilisierung des Bundeshaushaltes. Die kantonalen Steuererträge hängen stark von den Auswirkungen der volkswirtschaftlichen Entwicklung und Rahmenbedingungen auf die Export-, Tourismus- und Bauwirtschaft ab.

Die Regierung ist gewillt, die vom Grossen Rat geforderten Massnahmen zur Verbesserung der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu ergreifen und die hohe Investitionstätigkeit auch in den Planjahren fortzusetzen. Das hohe Ausgabenniveau führt jedoch zu einem Abfluss der vorhandenen Liquidität und bei hohen Defiziten zu einem Abbau von Eigenkapital. Im Februar 2016 wird die Regierung dem Grossen Rat das neue Regierungsprogramm und den Finanzplan 2017–2020 unterbreiten. Zusammen mit diesem Programm wird der Grosse Rat basierend auf einer vertiefteren finanzpolitischen Auslegeordnung neue Vorgaben als finanzpolitische Richtwerte für die neue Planungsperiode festlegen.

Der Grosse Rat wird das Budget 2016 in der Dezembersession 2015 behandeln.


Weitere Auskünfte zum Budget 2016 erteilen:
- Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin des Departements für Finanzen und Gemeinden,Tel. 081 257 32 01, E-Mail: Barbara.Janom@dfg.gr.ch ,
- Andrea Seifert, Amtsleiter der Finanzverwaltung, Tel. 081 257 33 01, E-Mail: Andrea.Seifert@five.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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