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An ihrer jüngsten Sitzung genehmigt die Regierung die Finanzausgleichsbeiträge 2015. Weiter soll das Projekt "Arge Alp Sport" weitergeführt werden. Schliesslich spricht die Regierung einen Beitrag für den Bau der Langlauf-Infrastruktur Davos.

Regierung nimmt Stellung zur "Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur 2017-2020"
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) führt ein Vernehmlassungsverfahren zur "Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur 2017-2020" durch. Dabei geht es um den Unterhalt und den Ausbau der gesamten Bahninfrastruktur in der Schweiz. Die Kantone zahlen dafür jährliche Beiträge in der Höhe von rund 500 Millionen Franken.
Die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV), welcher auch der Kanton Graubünden angehört, hat hierzu eine gemeinsame Stellungnahme verfasst. Die Bündner Regierung schliesst sich den entsprechenden Ausführungen der KöV vollumfänglich an. Im Wesentlichen hat sich die KöV mit dem Aspekt der Teuerung befasst und fordert, dass das Jahr 2016 als Kostenbasis für die Teuerungsberechnung eingesetzt wird.

Stellungnahme Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs

Regierung genehmigt Finanzausgleichsbeiträge 2015
Für Ausgleichsbeiträge an finanzschwache Gemeinden und für Beiträge zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen wird 2015 ein Betrag von rund 42,28 Millionen Franken ausbezahlt (Vorjahr 50,7 Millionen Franken). Die Summe setzt sich wie folgt zusammen:
- Für den Steuerkraftausgleich 2015 werden an 39 Gemeinden total rund 16,87 Millionen Franken ausgerichtet.
- Für Beiträge an öffentliche Werke werden rund 7,98 Millionen Franken ausbezahlt.
- Unter dem Titel "Sonderbedarfsausgleich" gelangen insgesamt rund 1,65 Millionen Franken an fünf Gemeinden zur Auszahlung.
- Für Förderbeiträge an Gemeindezusammenschlüsse werden total rund 15,78 Millionen Franken ausbezahlt.
Die Finanzausgleichsbeiträge werden 2015 ein letztes Mal nach dem alten System vergeben. Die vom Bündner Stimmvolk am 28. September 2014 gutgeheissene Finanzausgleichsreform (FA-Reform) wird per 1. Januar 2016 die bisherige Finanzausgleichsgesetzgebung ablösen.

Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz. Mit der Anpassung wird die Sozialhilfe ab dem 1. Januar 2016 teilweise neu berechnet. So wird unter anderem der Grundbedarf bei Haushalten ab sechs Personen um 76 Franken pro Person und Monat reduziert. Weiter werden die Ansätze für junge Erwachsene bis 25 Jahre mit eigenem Haushalt von 986 Franken auf 789 Franken reduziert.
Die Teilrevision war nötig, da die Schweizerische Konferenz der Sozialdirektorinnen und -direktoren im September beschloss, die "Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe" (SKOS-Richtlinien) anzupassen. Die unverbindlichen SKOS-Richtlinien definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird und werden erst durch die kantonale Gesetzgebung verbindlich.

Weitere Informationen: Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe

Zwei Gesetze in Kraft gesetzt

Die Regierung hat an ihrer Sitzung folgende Inkraftsetzungen beschlossen:
- Die Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) wird per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Zudem genehmigt die Regierung die Teilrevision der Verordnung über den kantonalen Finanzhaushalt. Inhalt sind punktuelle Anpassungen in der Rechnungslegung des Kantons. Damit sollen ab dem Jahr 2016 die Steuererträge zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung (und nicht mehr im Steuerjahr) und die Kantonsbeiträge zum Zeitpunkt der Auszahlung (und nicht mehr zum Zeitpunkt der Zusicherung) buchhalterisch erfasst werden.
- Die Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes wird ebenfalls per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Die Teilrevision beinhaltet eine Aufstockung der Mitglieder des Kantonsgerichts von Graubünden um eine vollamtliche Richterin oder einen vollamtlichen Richter.

Projekt "Arge Alp Sport" soll weitergeführt werden

Der Kanton Graubünden wird bei der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer (Arge Alp) die Weiterführung des Projektes "Arge Alp Sport" bis 2022 beantragen. Über die definitive Weiterführung des Sportprogramms entscheidet dann im Sommer 2016 die Regierungschefkonferenz der Arge Alp.
Im Rahmen dieses Projektes werden jedes Jahr Wettkämpfe in neun alpenspezifischen Sportarten inklusive einem Behindertensportanlass durchgeführt. Die Wettkämpfe finden in verschiedenen Arge Alp-Mitgliedsländern statt und werden dezentral aber einheitlich organisiert. Das Projekt steht unter der Leitung der Abteilung Sport des Amts für Volksschule und Sport des Kantons Graubünden. Das Arge Alp-Sportprogramm verzeichnet seit seiner Lancierung im Jahr 1983 über 75 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Damit zählt es zu den wichtigsten Eckpfeilern der internationalen Zusammenarbeit innerhalb der Arge Alp.

Beitrag für den Bau der Langlauf-Infrastruktur Davos
Die Regierung spricht der Gemeinde Davos an den Bau der Langlauf-Infrastruktur einen Kantonsbeitrag von einer Million Franken. Unter anderem soll die Loipenführung angepasst, die Beschneiung der Weltcupstrecke ausgebaut und die Kapazität im sogenannten Snow-Farming (über den Sommer aufbewahrten Schnee) erhöht werden. Zudem ist der Neubau eines Infrastrukturgebäudes geplant.
Die Nutzung der Anlage ist auch aus touristischer Sicht von Bedeutung. Einerseits ist mit zusätzlichen Logiernächten zu rechnen, andererseits werden das bereits bestehende Langlauf-Potenzial von Davos und die damit verbundene internationale Ausstrahlung verbessert.
Der Kanton kann Beiträge an den Bau und die Erneuerung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung leisten, wenn diese im Nationalen Sportanlagenkonzept (NASAK) enthalten sind und entsprechend vom Bund gefördert werden. Das NASAK bezweckt, für die nationalen Sportverbände im Bereich der Sportanlagen von nationaler Bedeutung gute Voraussetzungen zu erhalten oder zu schaffen.
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Visualisierung des geplanten Infrastrukturgebäudes


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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