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Das Amt für Wald und Naturgefahren erweitert das auf der Alpensüdseite bestehende absolute Feuerverbot um das Val Müstair und um die Sonnenseite des Engadins (ohne Samnaun). Dies wegen der grossen Gefahr von Flur- und Waldbränden.

Da sich die Wetterbedingungen über die Festtage nicht grundlegend geändert haben, sind im Hinblick auf die Silvesterfeierlichkeiten die Feuerwerke nur ausserhalb der Gebiete mit Feuerverbot und auch dort nur sehr zurückhaltend und vorsichtig zu entzünden. Den Anweisungen der Gemeindebehörden und der Feuerwehren ist unbedingt Folge zu leisten.

Im Misox, Calancatal, Bergell und Puschlav ist in Absprache mit dem Kanton Tessin das Feuern im Freien bereits untersagt. Dieses bestehende Feuerverbot wird um das Val Müstair und um die Sonnenseite des Engadins (ohne Samnaun) erweitert. Im Engadin wird die spezielle Situation berücksichtigt, dass auf der Talseite orografisch links des Inns die Hänge praktisch schneefrei sind, während auf der Schattenseite noch Schnee liegt. Für Pontresina gilt das Feuerverbot für das orografisch rechts des Flaz-Baches gelegene Gebiet (Schafberg).

Aufgrund der akuten Waldbrandgefahr ist es in den Gebieten mit Feuerverbot absolut verboten, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nicht einfach weggeworfen werden. Sämtliche Grillstellen im Wald und in Waldesnähe dürfen in diesen Gebieten nicht benutzt werden. Unter das Feuerverbot fällt auch das Entzünden von Feuerwerkskörpern und Himmelslaternen.

Auch auf der Alpennordseite ist an schneefreien und insbesondere an besonnten Lagen die Waldbrandgefahr erheblich. Auch bei tiefen Temperaturen gelangen dürres Gras und trockene Stauden leicht in Brand, vor allem, wenn der nächtliche Raureif tagsüber wieder abtrocknet. Feuerwerkskörper und Himmelslaternen sind mit gebührender Vorsicht zu entzünden.

Eine Entspannung der Lage ist erst nach ausreichenden Niederschlägen zu erwarten. Kleinere Niederschlagsmengen gelangen nicht durch das Kronendach auf den Waldboden und können die Situation nicht nachhaltig entschärfen.

Weitere Informationen und die aktuelle Lageeinschätzung:
Amt für Wald und Naturgefahren


Auskunftsperson:
Ueli Eggenberger, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 081 257 38 58, E-Mail: Ueli.Eggenberger@awn.gr.ch  


Gremium: Amt für Wald und Naturgefahren
Quelle: dt Amt für Wald und Naturgefahren
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