Die Wald- und Flurbrandgefahr ist gering bis mässig
Aktuelle Waldbrandgefahrenkarte
Die Wald- und Flurbrandgefahr ist weitverbreitet gering. In den tiefen Lagen im Churer Rheintal, Domleschg und Moesano ist die Gefahr mässig. (siehe Waldbrandgefahrenkarte)
Die Wald- und Flurbrandgefahr steigt erfahrungsgemäss an sonnenexponierten und schneefreien Lagen im Frühling an. Grillfeuer sind immer mit grosser Vorsicht und vorzugsweise in festeingerichteten Feuerstellen zu entfachen. Besonders bei auffrischendem Wind sowie bei der Anwesenheit von dürrem Laub, trockener Gräser und Stauden sind brennende Feuer ständig zu überwachen. Feuerstellen dürfen erst nach vollständiger Löschung verlassen werden. Bei starkem Wind ist das Feuern im Freien zu unterlassen. Ein bei starkem Wind ausgebrochenes Feuer kann sich sehr schnell ausbreiten. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nie sorglos weggeworfen werden.
Das Steigenlassen von Himmelslaternen (auch Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- oder Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen genannt) ist im Kanton Graubünden ganzjährig verboten!
Das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Grünabfällen ist gemäss Luftreinhalteverordnung grundsätzlich verboten. Im Falle von Räumungsfeuer hat die Praxis gezeigt, dass das Grünmaterial nie ausreichend trocken ist. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden geahndet. Auskunft über das Verbrennen von Grünabfällen erteilt das Amt für Natur und Umwelt.
Die aktuelle Waldbrandgefahrenkarte und Verhaltensregeln
Einschätzung und Kommunikation der Waldbrandgefahr
Infoblatt "Feuerverbot und Waldbrandgefahr"
Infoblatt "Sichere Feuerstellen"
Merkblatt „Absolutes Feuerverbot"
Video: So werden Waldbrände verhindert
Waldbrandgefahr in anderen Kantonen
Flyer zur
Waldbrandprävention 2030
Merkblatt zur Projektierung Projekte Löschwasserbecken/-teiche
Waldbrand auf waldwissen.net
Weitere Infos zum Thema Feuern im Freien
Weitere Infos zum Thema Waldbrand