Absolutes Feuerverbot in Teilen Graubündens
Hier geht es direkt zur aktuellen Waldbrandgefahrenkarte
Aufgrund der anhaltenden hochsommerlichen Temperaturen und der aussergewöhnlichen Trockenheit erlässt das Amt für Wald und Naturgefahren in mehreren Regionen Graubündens ein absolutes Feuerverbot im Freien. (siehe aktuelle Waldbrandgefahrenkarte).
Das absolute Feuerverbot gilt für das Churer Rheintal sowie die Regionen Prättigau, Schanfigg, Surselva und Heinzenberg/Domleschg. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in den kommenden Tagen weitere Regionen von einem Feuerverbot betroffen sein werden. Die Wetterprognosen sagen weiterhin sehr hohe Temperaturen und nur vereinzelte Gewitter voraus.
In den betroffenen Gebieten sind sämtliche Feueraktivitäten im Freien untersagt. Davon ausgenommen ist der Siedlungsraum. Dieser umfasst alle rechtskräftigen Bauzonen sowie vollständig von Bauzonen umschlossene Flächen gemäss den Vorgaben der Gemeinden. Die Gemeinden können weitergehende Bestimmungen zum Feuerverbot erlassen, welche auch den Siedlungsraum betreffen. Solche kommunalen Regelungen sind gesondert zu beachten.
Das trockene und warme Sommerwetter sowie windreiche Tage haben in den letzten Wochen die Waldböden und das Unterholz stark ausgetrocknet. Zudem liegt die Niederschlagsbilanz der ersten Jahreshälfte deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt. Feuer können bei diesen Bedingungen sehr leicht entstehen und sich rasant ausbreiten.
Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage zu erwarten. Geringe Niederschlagsmengen wie ein- bis zweistündige Gewitter oder leichter Regen gelangen nicht durch das Kronendach auf den Waldboden und können die Situation nicht nachhaltig entschärfen.
In den nicht vom Feuerverbot betroffenen Regionen sind Feuerstellen immer mit Vorsicht zu benutzen, stets zu überwachen und vor dem Verlassen sorgfältig und vollständig zu löschen. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen keinesfalls einfach weggeworfen werden.
Das Steigenlassen von Himmelslaternen (auch Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- oder Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen genannt) ist im Kanton Graubünden ganzjährig verboten!
Das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Grünabfällen ist gemäss Luftreinhalteverordnung grundsätzlich verboten. Im Falle von Räumungsfeuern hat die Praxis gezeigt, dass das Grünmaterial nie ausreichend trocken ist. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden geahndet. Auskunft über das Verbrennen von Grünabfällen erteilt das Amt für Natur und Umwelt.
Die aktuelle Waldbrandgefahrenkarte und Verhaltensregeln
Zur Ermittlung der Wald- und Flurbrandgefahr werden Waldbrandindex-Systeme benutzt und durch Fachleute vor Ort überprüft. Änderungen bei der Einschätzung der Wald- und Flurbrandgefahr werden auf der Waldbrandgefahrenkarte durch das Amt für Wald und Naturgefahren laufend übernommen. Beim Informationsabgleich mit anderen Plattformen wie waldbrandgefahr.ch, das Naturgefahrenportal oder die App MeteoSchweiz kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Die aktuellste Einschätzung der Wald- und Flurbrandgefahr für Graubünden findet sich stets auf der Waldbrandgefahrenkarte des Amt für Wald und Naturgefahren.
Einschätzung und Kommunikation der Waldbrandgefahr
Infoblatt "Feuerverbot und Waldbrandgefahr" (de) / Foglio informativo "Divieto di accendere fuochi e pericolo di incendi boschivi" (it)
Infoblatt "Sichere Feuerstellen" (de) / Foglio informativo "Focolari sicuri" (it)
Waldbrandgefahr in anderen Kantonen
FAQs des Bundesamt für Umwelt BAFU
Flyer zur Waldbrandprävention 2030
Waldbrand auf waldwissen.net
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