Geringe Flur- und Waldbrandgefahr
Aktuelle Waldbrandgefahrenkarte
Das kühle Wetter mit Niederschlägen hält die Waldbrandgefahr tief. In Graubünden herrscht weitverbreitet eine geringe Waldbrandgefahr (siehe Waldbrandgefahrenkarte).
Feuer im Freien sind mit der notwendigen Vorsicht zu entfachen. Besonders bei auffrischendem Wind sowie bei der Anwesenheit von dürrem Laub, trockener Gräser und Stauden sind brennende Feuer ständig zu überwachen und die Brandstellen dürfen nur nach vollständiger Löschung verlassen werden. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nie sorglos weggeworfen werden.
Das Steigenlassen von Himmelslaternen (auch Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- oder Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen genannt) ist im Kanton Graubünden ganzjährig verboten!
Das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Grünabfällen ist gemäss Luftreinhalteverordnung grundsätzlich verboten. Im Falle von Räumungsfeuer hat die Praxis gezeigt, dass das Grünmaterial nie ausreichend trocken ist. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden geahndet. Auskunft über das Verbrennen von Grünabfällen erteilt das Amt für Natur und Umwelt.
Die aktuelle Waldbrandgefahrenkarte und Verhaltensregeln
Einschätzung und Kommunikation der Walbrandgefahr
Video: So werden Waldbrände verhindert
Waldbrandgefahr in anderen Kantonen
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