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Absolutes Feuerverbot bleibt bestehen
 

Hier geht es direkt zur aktuellen Waldbrandgefahrenkarte

Aufgrund der aussergewöhnlichen Trockenheit bleibt das absolute Feuerverbot im Freien mehrheitlich bestehen. (siehe aktuelle Waldbrandgefahrenkarte).

Die jüngsten Niederschlagsmengen waren nur in den Bündner Südtälern sowie im Val Müstair genügend, um das Feuerverbot im Freien aufzuheben.

Betroffen Feuerverbot im Freien sind nach wie vor das Churer Rheintal sowie die Regionen Prättigau, Schanfigg, Surselva, Heinzenberg/Domleschg, Schams-Albula, Rheinwald, Surses, Bergün Filisur und Davos-Klosters.

In den betroffenen Gebieten sind sämtliche Feuer im Freien verboten. Ebenfalls untersagt sind Höhenfeuer sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Raketen. Erlaubt sind einzig Gas- und Elektrogrills auf festem Untergrund und unter ständiger Aufsicht. Dabei ist jedoch grösste Vorsicht geboten.

In den übrigen Regionen des Kantons dürfen bezeichnete Feuerstellen nur mit grösster Vorsicht benutzt werden. Feuer dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben und müssen vollständig gelöscht werden. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nicht achtlos weggeworfen werden. 

Vom Feuerverbot ausgenommen ist der Siedlungsraum. Dieser umfasst alle rechtskräftigen Bauzonen sowie vollständig von Bauzonen umschlossene Flächen gemäss den Vorgaben der Gemeinden. Die Gemeinden können weitergehende Bestimmungen zum Feuerverbot erlassen, die auch den Siedlungsraum betreffen. Solche kommunalen Regelungen sind zusätzlich zu beachten.

Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage zu erwarten. Kurze Gewitter oder geringe Niederschlagsmengen haben kaum Wirkung. 

 

Weiterhin gilt:

  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen (Glücks-, Wunsch- oder Kong-Ming-Laternen) ist ganzjährig verboten.
  • Das Verbrennen von ungenügend trockenen Grünabfällen ist gemäss Luftreinhalteverordnung grundsätzlich verboten. Dies gilt insbesondere für Räumungsfeuer. Widerhandlungen werden geahndet. Auskunft über das Verbrennen von Grünabfällen erteilt das Amt für Natur und Umwelt

 

Die aktuelle Waldbrandgefahrenkarte und Verhaltensregeln

 

Die Wald- und Flurbrandgefahr wird anhand von Waldbrandindex-Systemen ermittelt und durch Fachleute vor Ort überprüft. Das Amt für Wald und Naturgefahren aktualisiert die Waldbrandgefahrenkarte laufend. Beim Informationsabgleich mit anderen Plattformen wie waldbrandgefahr.ch, dem Naturgefahrenportal oder der MeteoSchweiz-App können zeitliche Verzögerungen auftreten. Massgebend für Graubünden ist stets die aktuelle Waldbrandgefahrenkarte des Amtes für Wald und Naturgefahren. 

 

Einschätzung und Kommunikation der Waldbrandgefahr

Infoblatt "Feuerverbot und Waldbrandgefahr" (de) / Foglio informativo "Divieto di accendere fuochi e pericolo di incendi boschivi" (it)

Infoblatt "Sichere Feuerstellen" (de) / Foglio informativo "Focolari sicuri" (it)

Waldbrandgefahr in anderen Kantonen

FAQs des Bundesamt für Umwelt BAFU

Flyer zur Waldbrandprävention 2030

Waldbrand auf waldwissen.net
 

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