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Die öffentliche Auflage der Projekte erfolgt gemäss Art. 16 Abs.1 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG; BR 920.100). Verbindlich sind der Publikationstext im kantonalen Amtsblatt sowie die Auflageakten, welche beim Amt für Wald und Naturgefahren in Chur und in den vom Projekt betroffenen Gemeinden zur Einsicht aufliegen.

Einsprachen sind schriftlich innert der Auflagefrist (Poststempel massgebend) mit einer kurzen Begründung dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur einzureichen.