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Die Bündner Regierung genehmigt die Neukonzessionierung der Wasserkraftwerke Davos. Weiter setzt sie das Gesetz über die Aktenführung und Archivierung in Kraft. Zudem spricht sie Beiträge für die Stiftungen Bergwaldprojekt und SchweizMobil.

Konzessionen für Wasserkraftwerke Davos genehmigt
Die Regierung genehmigt die Wasserrechtskonzessionen für das Projekt zum Neubau des Kraftwerks Flüelabach und für den Ausbau der bestehenden Kraftwerke Frauenkirch und Glaris. Mit diesem Vorhaben will die Elektrizitätswerk Davos AG (EWD AG) ihre Eigenproduktion von 12 auf 34 Millionen Kilowattstunden steigern und dafür Investitionen von rund 63 Millionen Franken tätigen.
Die EWD AG erhielt im Jahre 2013 von der Gemeinde Davos das Recht, die Wasserkraft im Flüelatal durch den Neubau einer Kraftwerksanlage zu nutzen. Gleichzeitig wurden ihr Wasserrechtskonzessionen für den Ausbau der bestehenden Kraftwerke Frauenkirch und Glaris verliehen. Die nun von der Regierung genehmigten Konzessionen zur Nutzung der Wasserkraft werden für 80 Jahre erteilt.
Durch die Konzessionierung der Kraftwerke Frauenkirch und Glaris werden sich die Restwasserverhältnisse im Landwasser und Sertigbach stark verbessern. Die verfügten Restwassermengen richten sich nach der aktuellen Gewässerschutzgesetzgebung und übersteigen damit die Anforderungen, welche mit einer Restwassersanierung umgesetzt worden wären. Die EWD AG wird die notwendigen Restwasserabgaben durch Umbauten an den bestehenden Fassungen sicherstellen.
Neben den neuen bzw. erweiterten Nutzungen wurde ein sogenanntes Gewässernutzungskonzept (GNK) erstellt. Das Konzept beinhaltet den Ausgleich zwischen Gebieten mit und ohne Wasserkraftnutzung und stellt für mindestens 20 Jahre den Schutz des Flüelabachs auf dem Gewässerabschnitt ab der geplanten Wasserfassung Dörfji aufwärts sowie des Sertigbachs ab der Wasserfassung Mühle aufwärts und schliesslich auch des Dischmabachs sicher. 
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Neubau einer Kraftwerksanlage im Flüelatal,
Visualisierung der Wasserfassung Dörfji am Flüelabach

Expertenbericht als Grundlage für die kantonale Hochschul- und Forschungsstrategie
Auf der Grundlage des Gesetzes über Hochschulen und Forschung hat die Regierung eine kantonale Hochschul- und Forschungsstrategie festzulegen. Die konzeptionelle Grundlage dazu bildet ein Expertenbericht, welchen die Regierung zur Kenntnis nimmt. Der Bericht strukturiert die Hochschul- und Forschungsaktivitäten im Kanton Graubünden nach den Grundsätzen der Schwergewichtsbildung und der Förderung bestehender Stärken. Als Strukturelemente werden die Profilfelder "Tourismus und Wirtschaft", "Ressourcen und Naturgefahren", "Schlüsseltechnologien", "Kultur- und Vielfalt", "Life Science" sowie "Computational Science" vorgeschlagen. Unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender finanzieller Mittel ist geplant, einzelne Empfehlungen des Berichtes mit dem Regierungsprogramm 2017–2020 schrittweise umzusetzen.

Gesetz über die Aktenführung und Archivierung in Kraft gesetzt
Das Gesetz über die Aktenführung und Archivierung (GAA) wird auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Zudem hat die Regierung auf denselben Zeitpunkt hin die Verordnung zum Gesetz erlassen. Das neue Gesetz berücksichtigt die heutige digitale Informationsverwaltung. Es legt die Grundsätze der modernen Aktenführung und Archivierung für sämtliche Behörden im Kanton einheitlich fest.

Kantonsbeitrag für die Stiftung SchweizMobil
Der Stiftung SchweizMobil wird an die Entwicklungsphase SchweizMobil 2016 – 2019 ein Kantonsbeitrag von insgesamt 256 000 Franken zugesichert. Vorbehalten bleibt die Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat.
SchweizMobil ist ein nationales Netzwerk für den Langsamverkehr und koordiniert ein offiziell und einheitlich signalisiertes Routennetz. Im Sommertourismus des Kantons Graubünden spielen Wandern, Velofahren und Mountainbiken eine wichtige Rolle. Die Ausübung dieser Mobilitätsformen in einem landschaftlich und kulturell attraktiven Landesteil ist ein wichtiger Grund für schweizerische und ausländische Gäste, ihre Ferien in Graubünden zu verbringen. Speziell im stark wachsenden Bereich Mountainbiken erhält die Routensignalisation eine zunehmende Bedeutung.
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Routensignalisation im Engadin

Beiträge für den Umbau des Bergwaldzentrums Mesaglina in Trin

Die Regierung gewährt der Stiftung Bergwaldprojekt an den Umbau des Bergwaldzentrums Mesaglina in Trin ein Darlehen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) von 840 000 Franken. Analog zu diesem Bundesdarlehen spricht sie einen Kantonsbeitrag von 195 025 Franken.
Die Stiftung Bergwaldprojekt setzt sich für die Erhaltung, Pflege und den Schutz des Waldes und der Kulturlandschaft im Berggebiet ein. Durch den Umbau des Bergwaldzentrums können die Arbeitseinsätze erhalten und gesteigert werden. Zudem wird durch die vorgesehene touristische Nutzung (vor allem im Winter) eine Steigerung der Logiernächte erwartet. Geplant sind 48 Betten in Mehrbettzimmern.
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Umbau Bergwaldzentrum Mesaglina, Modell

Zum Jahresende
Die Bündner Regierung hat in dem zu Ende gehenden Jahr 41 Sitzungen abgehalten. Dabei wurden 1141 Beschlüsse (Vorjahr: 1244) gefasst.
Das Regierungspräsidium geht am 1. Januar 2016 an Christian Rathgeb, Vorsteher des Departementes für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, über. Vizepräsidentin wird Barbara Janom Steiner, Vorsteherin des Departementes für Finanzen und Gemeinden.
Die Regierung wünscht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum Jahreswechsel alles Gute und Gesundheit.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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