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Bündnerinnen und Bündner sind Studien zufolge die sportlichsten Schweizer. Weiter verfügt der Kanton über eine hohe Dichte an bedeutenden Sportanlässen. Spitzenathletinnen und -athleten aus Graubünden gehören nachweislich zu den erfolgreichsten der Welt. Die Regierung hat grosses Interesse daran, den zentralen Stellenwert des Sports für den Bergkanton zu erhalten und weiter zu festigen. Sie präsentiert dafür ein detailliertes Konzept.

Das Sportförderungsgesetz, das am 1. August 2015 in Kraft getreten ist, verpflichtet die Regierung, ein umfassendes Konzept zur Förderung von Sport und Bewegung zu erlassen. Dieses liegt nun vor. Die Bündner Sportverbände waren in die Konzepterarbeitung eingebunden und haben einen wichtigen Beitrag zur Bedarfsabklärung und Schwerpunktbildung geleistet. Das Sportförderungskonzept stellt die aktuelle Situation dar und zeigt die zukünftigen Schwerpunkte und Massnahmen auf, damit sich der Bündner Sport weiterentwickelt und die Bewegungsaktivität der Bündner Bevölkerung auch über die nächsten Jahre kontinuierlich steigt.

22 Ziele zur Optimierung
Im Konzept werden für die nächsten Jahre 22 Optimierungsziele und entsprechende Massnahmen gesetzt, dies in folgenden Bereichen: Kinder- und Jugendsport, Schulsport / allgemeine Breitensportförderung / Leistungssportförderung / Sportinfrastruktur / Sportanlässe / Information und Beratung.

Entsprechend dem im Sportförderungsgesetz formulierten Unterstützungsschwerpunkt betreffen verschiedene Zielsetzungen die Kinder- und Jugendförderung. So soll für Kleinkinder der altersadäquate Zugang zu Bewegungsangeboten gefördert werden. Der Kanton will sich auch für die Qualitätssicherung im Sportunterricht an den Schulen und für ein flächendeckendes Angebot an freiwilligem Schulsport einsetzen. Daneben soll der wirtschaftlichen Bedeutung des Schneesports Rechnung getragen werden, indem den Schulkindern der Zugang zum Schneesport erleichtert wird.

Aus breit angelegten Studien ist bekannt, dass die Sportaktivitäten und die Sportvereinszugehörigkeit von Jugendlichen ab dem 13. Lebensjahr kontinuierlich abnehmen. Der Kanton möchte mit der Ausbildung von jungen Hilfsleiterinnen und Hilfsleiter den frühzeitigen Vereinsausstieg verhindern und dazu beitragen, dass 14- bis 18-jährige Jugendliche Mitverantwortung in ihrem Sportverein übernehmen. Mit Öffentlichkeitskampagnen sowie Sport- und Bewegungsinitiativen soll die Bevölkerung zudem den positiven Einfluss von Sport und Bewegung auf die Gesundheit und die körperliche Leistungsfähigkeit erkennen sowie entsprechende Angebote nutzen.

Im Bereich des Leistungssports hat sich die Regierung zum Ziel gesetzt, über ein flächendeckendes Netz von Talentschulen sowie über eine sinnvolle Abdeckung von Sportmittelschulen und Berufsschulen zu verfügen, welche die Vereinbarkeit von Leistungssport und Ausbildung erleichtern. Gleichzeitig möchte der Kanton seine Vorbildfunktion wahrnehmen und als leistungssportfreundlicher Lehrbetrieb und Arbeitgeber vorangehen. Um die Rahmenbedingungen und Strukturen für eine qualitativ hochwertige Nachwuchsförderung zu optimieren, sollen regionale und nationale Leistungszentren künftig mit Betriebsbeiträgen unterstützt werden.

Die Nachfrage nach Sport und Bewegung wird auch über geeignete Sportinfrastrukturen gesteuert. Hier kann der Kanton Graubünden auf ein Sportanlagenkonzept aufbauen, dass schweizweit zu den Vorreitern gehört. Neben den kantonal bedeutenden Anlagen sollen auch Bewegungsräume in den Quartieren und Gemeinden zur Verfügung stehen. Deshalb sollen raumrelevante Anliegen von Sport und Bewegung als Planungsgrössen in den kantonalen und regionalen Richtplänen sowie in der kommunalen Nutzungsplanung verankert werden. Bei den bestehenden Sportanlagen ist darauf zu achten, dass diese gut zugänglich sowie vielfältig nutzbar sind.

Im Kanton finden bereits heute viele Veranstaltungen mit hoher Qualität, vom Breitensport bis zum internationalen Spitzensport, statt. Die Regierung möchte die Rahmenbedingungen für die Durchführung von nationalen und internationalen Anlässen, auch im Jugendbereich, weiter optimieren. Dies beispielsweise durch eine Überprüfung der monetären Leistungen von Bund, Kanton und Destination.

Weiter soll das Angebot an Information und Beratung im Kanton erweitert werden. Daneben sollen auch die Gemeinden aufgefordert werden, Ansprechpersonen für den Sport zu definieren. Diese kümmern sich um die Koordination der bestehenden Angebote sowie um die Initiierung neuer sport- und bewegungsfreundlicher Räume und Dienstleistungen und vertreten die Anliegen des Sports in der Gemeinde oder Region. Der Kanton unterstützt im Gegenzug die Gemeinden bei der Einrichtung solcher kommunaler und regionaler Sportkoordinationsstellen.

Die Bündner Regierung ist überzeugt, mit dem nun vorliegenden Konzept die Sportförderung über die nächsten Jahre bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und den Anteil der bewegungsaktiven Bevölkerung weiter erhöhen zu können.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden, Tel. 081 257 27 01, E-Mail: Martin.Jaeger@ekud.gr.ch


Gremium: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement
Quelle: dt Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement
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