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Die Regierung hat die Ausgleichszahlungen 2017 für die 112 Bündner Gemeinden festgelegt. 70 Gemeinden erhalten Geld aus dem Ressourcenausgleich, insgesamt 27,6 Millionen Franken. Diese Beiträge werden vom Kanton und von 42 finanzstarken Gemeinden zur Verfügung gestellt. Aus dem Gebirgs- und Schullastenausgleich erhalten 56 Gemeinden vom Kanton total 24 Millionen Franken.

Der Finanzausgleich für die Bündner Gemeinden hat zum Ziel, die finanzielle Eigenständigkeit der Gemeinden zu stärken, die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden zu verringern, die finanzielle Grundausstattung zu gewährleisten, übermässige finanzielle Lasten zu mildern und Härtefälle zu vermeiden. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind auf der Einnahmenseite und der Lastenseite enorm gross.

Die Regierung hat die Ressourcenstärke 2017 für die 112 Bündner Gemeinden bestimmt. Massgebend dafür sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2013 und 2014. Auf dieser Grundlage hat sie die Zahlungen für den Ressourcenausgleich (RA) festgelegt.

Das massgebende Ressourcenpotenzial für das Ausgleichsjahr 2017 ist über alle Gemeinden um 34,1 Millionen Franken auf neu 747,5 Millionen Franken gestiegen (+4,8 Prozent). Die Steuern der natürlichen Personen (Einkommens- und Vermögenssteuern sowie Quellensteuern) erhöhten sich um insgesamt 21 Millionen Franken, die Wasserzinsen um 4 Millionen Franken. Damit wird das ab 2014 angehobene bundesrechtliche Wasserzins-Maximum bemerkbar.

Der Durchschnitt der massgeblichen Einnahmen pro Person beträgt 3631 Franken und ist gegenüber dem Vorjahr um über 5 Prozent gestiegen (Vorjahr: 3451 Franken). Die Spanne reicht von der aktuell schwächsten Gemeinde Furna mit eigenen Einnahmen von 35 Prozent des Bündner Gemeindedurchschnitts bis Ferrera mit eigenen Einnahmen von über 600 Prozent.

42 Gemeinden sind finanzstark, d.h. sie verfügen über eine Ressourcenstärke von über 100 Prozent. Sie weisen pro Person überdurchschnittlich hohe Einnahmen aus. Von den Einnahmen, welche den Durchschnitt aller Gemeinden übertreffen, geben sie 16 Prozent (Vorjahr: 17,5 Prozent) ab. Die fünf grössten Zahlergemeinden pro Person sind Ferrera, St. Moritz, Celerina/Schlarigna, Rongellen und Sufers.

Ausgleichsbeiträge erhalten die 70 finanzschwachen Gemeinden, d.h. die Gemeinden mit einer Ressourcenstärke von unter 100 Prozent. Dank diesen Ausgleichsbeiträgen kommen sie auf eine Ressourcenstärke von mindestens 68 Prozent (Vorjahr: 70 Prozent) des Bündner Durchschnitts. Die fünf grössten Empfängergemeinden pro Person sind Furna, Flerden, Mathon, Nufenen und Lohn. Der RA sorgt für eine wesentliche Angleichung der Mittelausstattung unter den Gemeinden.

Sieben ressourcenschwache Gemeinden erhalten im 2017 vom Kanton zusätzlich einen befristeten Ausgleich von insgesamt knapp 1,6 Millionen Franken. Dieser Ausgleich erleichtert diesen Gemeinden den Übergang zum neuen System.

Vom Gebirgs- und Schullastenausgleich (GLA) profitieren im Jahr 2017 insgesamt 56 Gemeinden. Der Kanton stellt dafür 24 Millionen Franken zur Verfügung. Für die Verteilung massgebend sind die Strassenlängen, die Fläche, die Siedlungsstruktur sowie der prozentuale Anteil Volksschüler an der gesamten Einwohnerzahl. Berücksichtigt wird dabei die Ressourcenkraft der Gemeinden. Knapp 5,1 Millionen Franken werden an Gemeinden mit besonders hohen Volksschullasten ausgerichtet. Die fünf grössten Empfängergemeinden pro Person sind Furna, Nufenen, Hinterrhein, Safiental und Mathon.

Im Voraus nicht festgelegt werden können der Lastenausgleich Soziales (SLA) sowie der individuelle Härteausgleich für ausserordentliche Lasten (ILA). Hier werden die betroffenen Gemeinden dem Kanton entsprechende Beitragsgesuche stellen. Zu rechnen ist mit knapp 7 Millionen Franken für den SLA und mit 1 bis 2 Millionen Franken für den ILA. Die Gesuche für den SLA 2017 werden die Gemeinden erst im Frühjahr 2018 stellen. Für den ILA 2017 sind Gesuche ab kommendem Jahr jederzeit möglich.

Der Grosse Rat wird die Eckwerte für den Ressourcenausgleich 2017 sowie das Gesamtvolumen 2017 für den Gebirgs- und Schullastenausgleich und den individuellen Härteausgleich für ausserordentliche Lasten mit dem Budget 2017 abschliessend festlegen.

Veränderungen gegenüber der Berechnung 2016
Auf Ebene der einzelnen Gemeinden ergeben sich teilweise grössere Veränderungen gegenüber den Zahlen aus dem Vorjahr. Für diese Gemeinden haben sich die massgebenden Berechnungsgrundlagen wesentlich verändert. Dieser Tatsache trägt das System Rechnung. Der Finanzausgleich nimmt diese Dynamik auf.


Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, erreichbar ab 15.00 Uhr, Tel. 081 257 32 01, E-Mail Barbara.Janom@dfg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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