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Die Regierung hat die Botschaft für eine Totalrevision des Gesetzes über die amtlichen Schätzungen sowie die Botschaft für eine Teilrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Ziel der beiden Vorlagen ist eine Vereinfachung in den Prozessen und in der Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Schätzungswesen und der Gebäudeversicherung Graubünden.

Im Januar 2014 erteilte die Regierung den Auftrag, die Grundstücksbewertung des Amts für Schätzungswesen (ASW) und den Versicherungsbereich der Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) zu analysieren sowie das Gesamtsystem effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Die daraufhin erarbeitete Analyse zeigte den entsprechenden Handlungsbedarf auf. Der die Grundstücksbewertung betreffende Teil wird mit einer Totalrevision des Gesetzes über die amtlichen Schätzungen umgesetzt. Der Teil, welcher die Gebäudeversicherung betrifft, wird parallel und abgestimmt im Rahmen einer Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes angegangen.

Amt für Schätzungswesen wird zum Amt für Immobilienbewertung
Durch eine verstärkte Koordination der Betriebsabläufe mit der Gebäudeversicherung Graubünden sollen die Kosten der Schätzungen gesenkt werden zum Vorteil aller Beteiligten (Kanton, Gemeinden, Gebäudeversicherung und die Hauseigentümer). Das Gesetz soll neu Gesetz über die amtlichen Immobilienbewertungen heissen. Der Revisionsentwurf für die Totalrevision des Gesetzes über die amtlichen Schätzungen enthält folgende wesentliche Inhalte und Ziele:
- Klare Definition der Aufgaben des ASW und damit Klärung der Schnittstellen zu anderen Stellen wie Gemeinden, Gebäudeversicherung und Steuerverwaltung;
- Anpassung des Kosten- und Gebührenmodells unter stärkerer Berücksichtigung des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips;
- Reduktion der Bewertungspflicht auf die wichtigen Tatbestände;
- Hervorhebung der Mitwirkungspflicht seitens der Eigentümerschaft und der Pflichten betreffend Informationsabgabe vom und zum Amt;
- Vereinfachung des Rechtsmittelwegs;
- Klares Bekenntnis zu einer dezentralen Organisationsstruktur;
- Anpassung der Begrifflichkeiten an eine zeitgemässe Terminologie und der Systematik des Gesetzes.

Ab 2019 werden infolge Effizienzsteigerungen tiefere Gesamtkosten erwartet. In der Folge können voraussichtlich rund 8,5 Stellen abgebaut werden.

Neues Gebäudeversicherungsgesetz führt zu Vereinfachung in den Prozessen
Die Gebäudeversicherung soll neu freiwillig durchgeführte Massnahmen an bestehenden Gebäuden, die den Schutz vor Elementarereignissen bezwecken, finanziell fördern können. Diese Anreizfinanzierung soll Gebäudeeigentümer dazu veranlassen, bei bestehenden Gebäuden Elementarschadenpräventionsmassnahmen vorzunehmen und damit das Schadenpotential zu verringern. Dadurch sollen langfristig weniger und kleinere Schäden eintreten, damit die Prämien für die Gebäudeversicherung auch in Zukunft zu den tiefsten in der Schweiz zählen. Die Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes beinhaltet zudem folgende Eckpunkte:
- Die Grenzwerte für Anpassungen des Versicherungswerts bei wertvermehrenden Um- und Erneuerungsbauten ohne amtliche Bewertung werden nach oben angepasst;
- Die Möglichkeit der GVG, gebäudeähnliche Gebäude und die von der Versicherungspflicht ausgenommenen Gebäude auf freiwilliger Basis zu versichern, wird aufgehoben;
- Die Bestimmung, wonach Alpgebäude, Ställe und Hütten, die ausserhalb von Ortschaften stehen und mehr als 100 Meter vom nächsten versicherungspflichtigen Gebäude entfernt sind, nicht versichert sind, wird aufgehoben.

Der Grosse Rat wird die beiden Vorlagen in der Dezembersession 2016 behandeln. Das neue Gesetz über die amtlichen Immobilienbewertungen sowie das Gesetz über die Gebäudeversicherung sollen auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten.


Auskunftspersonen:

Totalrevision des Gesetzes über die amtlichen Schätzungen

Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail Barbara.Janom@dfg.gr.ch  

Teilrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung
Regierungspräsident Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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