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Die Bündner Regierung präsentiert das Budget 2017 mit einem Defizit von 20,1 Millionen Franken (Vorjahr 50,8 Mio.). Die aktuelle Finanzlage ist im Lot. Angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds beantragt die Regierung eine Reduktion der Steuerfüsse für die juristischen Personen. Zusammen mit einer sehr hohen Investitionstätigkeit ergreift die Regierung damit erste wichtige Massnahmen zur Umsetzung der politischen Ziele und Leitsätze des Grossen Rates sowie des Entwicklungsschwerpunktes «Aktive Finanz- und Steuerpolitik» des Regierungsprogramms 2017–2020. Mit der Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit soll langfristig der Wirtschaftsstandort Graubünden gestärkt und das Steuersubstrat erhalten werden. Der Druck der EU zur Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien für die international ausgerichteten Unternehmen erhöht bei allen Kantonen den Druck zur Senkung der ordentlichen Unternehmenssteuern. Eine grosse Herausforderung bildet das Finanzplanjahr 2020. Ab diesem Jahr werden erhebliche Entlastungen nötig sein.

Die Eckwerte des Budgets 2017 lauten:
  • Budgetdefizit 20,1 Millionen Franken (Vorjahr 50,8 Mio.)
  • Staatsquote 15,3 Prozent (Vorjahr 15,2 %)
  • Wachstum der richtwertrelevanten Gesamtlohnsumme 0,8 Prozent (Vorjahr 0,7 %)
  • Steuerfussreduktionen für die juristischen Personen zwischen -4 und -10 Prozent
  • Nettoinvestitionen 273,7 Millionen Franken (Vorjahr 247,2 Mio.)
  • Defizit der Strassenrechnung 20,0 Millionen Franken (Vorjahr 19,9 Mio.)
  • Dotierungen beim Finanzausgleich für Gemeinden angepasst

Budget 2017 fusst auf solider finanzieller Ausgangslage
Das Budget 2017 zeigt ein gegenüber dem Vorjahr und dem bisherigen Finanzplan um 30 Millionen verbessertes Ergebnis. Die Regierung hat ein ausserordentlich restriktives Budgetierungsverfahren angeordnet und damit die mit erster Priorität versehene Massnahme zur langfristigen Sicherstellung des Haushaltsgewichts umgesetzt. «Trotz dieses Erfolgsausweises bleiben in den Finanzplanjahren 2019 und insbesondere 2020 die Aussichten weiterhin eingetrübt. Ohne eine aktive Finanzpolitik und entsprechende Massnahmen droht der Bündner Finanzhaushalt mittelfristig aus dem Gleichgewicht zu geraten», kommentiert die zuständige Regierungsrätin Barbara Janom Steiner die finanziellen Perspektiven des Kantons. Zu diesen Massnahmen gehört auch die aktuell laufende, vertiefte Analyse der Kostenstrukturen in den verschiedenen Aufgabenbereichen des Kantons im interkantonalen Vergleich unter Beizug der BAK Basel Economics AG.

Mit einem Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung von 20,1 Millionen (Vorjahr 50,8 Mio.), richtwertrelevanten Nettoinvestitionen von 156,1 Millionen und den übrigen Eckwerten können im Budget 2017 die finanzpolitischen Richtwerte des Grossen Rates mit Ausnahme der stabilen Staatsquote eingehalten werden. Die Staatsquote steigt bei einem erwarteten BIP-Wachstum des Kantons von nominal 1,5 Prozent leicht an und beträgt 15,3 Prozent (+0,1 %-Punkte).
Massgeblich zum Ausgabenwachstum trägt die intensivierte Investitionstätigkeit bei.

Die Regierung setzt in den Planjahren 2017–2020 einen Gewinnanteil der Schweizerischen Nationalbank (SNB) von neu 15,9 Millionen (bisher 8 Mio.) ein. Dieser basiert auf einer Gesamtausschüttung an den Bund und die Kantone von 1 Milliarde. Es kann damit gerechnet werden, dass die neue, ab 2017 wirksame Vereinbarung eine Verstetigung der Gewinnausschüttungen enthält. Zum verbesserten Ergebnis tragen auch die höheren Ausgleichszahlungen aus dem nationalen Finanzausgleich NFA bei (+12,3 Mio.).

Personalaufwand von Sondereffekt beeinflusst
Der gesamte Personalaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um 4,2 Prozent auf 383,8 Millionen. Der hohe Anstieg ist hauptsächlich durch die Umsetzung der Gebietsreform bedingt. Die Finanzierung der Bezirksgerichte wurde als Beitrag an Dritte verbucht. Durch die Integration der Regionalgerichte in die kantonale Jahresrechnung werden die Aufwendungen und Erträge ab 2017 in die HRM2-Kontengruppen aufgeteilt, was zu diesem einmaligen Sondereffekt führt. Ohne diesen Effekt steigt der Personalaufwand um 1,6 Prozent. Die richtwertrelevante Gesamtlohnsumme wächst um 0,8 Prozent. Auch für das nächste Jahr ist nicht mit einer inflationsbedingten Anpassung der Löhne zu rechnen.

Sachaufwand um 4,1 Prozent höher
Der Sachaufwand und der übrige Betriebsaufwand nehmen zusammen um 12,5 Millionen auf 320,1 Millionen zu. Die steigende Zahl der vom Bund zugewiesenen Asyl suchenden Menschen führt zu höheren Aufwendungen für die Unterbringung und Betreuung. Mit dem wachsenden Bestand des Kantons an Hoch- und Tiefbauten steigt auch der notwendige Unterhaltsaufwand. Neue Projekte in verschiedenen Dienststellen erfordern zudem höhere Ausgaben für Dienstleistungen und Honorare.

Transferaufwand sinkt auf den ersten Blick
Die ausgewiesenen Transferleistungen nehmen insgesamt um 0,5 Prozent (-6,1 Mio.) auf 1113,3 Millionen ab. Die darin enthaltenen Beiträge an Gemeinwesen und Dritte sinken um 0,7 Prozent (-5,9 Mio.) auf 881,8 Millionen. Dieser leichte Rückgang ist hauptsächlich eine Folge der Überführung der bisherigen Bezirksgerichte in die neuen Regionalgerichte (-10 Mio.). Die Beiträge an Spitäler und Kliniken steigen erneut an (+2,5 % bzw. +5,1 Mio.) und erreichen 205,6 Millionen.

Fiskalertrag mit leicht höheren Werten

Die Kantonssteuern steigen netto um 7,6 Millionen (+1,0 %). Bei den natürlichen Personen ist ausgehend von einer etwas zu optimistischen Budgetierung für 2016 mit einem leichten Rückgang von 2,5 Millionen (-0,5 %) auf 538,0 Millionen zu rechnen. Umgekehrt verhält es sich bei den juristischen Personen, wo der budgetierte Ertrag um 4,0 Millionen (+4,7 %) auf 88,7 Millionen zunimmt. Einen deutlichen Anstieg verzeichnen auch die erwarteten Verkehrssteuern für Motorfahrzeuge (+4,1 % bzw. +3,2 Mio.).

Steuerfussreduktionen für die juristischen Personen
Für die Planungsperiode 2017-2020 hat der Grosse Rat das prioritäre Ziel «den Wirtschaftsstandort Graubünden weiterentwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit stärken» vorgegeben. Bezüglich Finanz- und Steuerpolitik sind den Rahmenbedingungen für die Unternehmungen und den Kantonsfinanzen gleichermassen Priorität beizumessen. Angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds und unter Berücksichtigung der soliden finanziellen Lage des Kantonshaushalts sieht die Regierung eine Senkung der Steuerbelastung für juristische Personen vor.

Konkret beantragt die Regierung dem Grossen Rat mit dem Budget 2017 folgende Senkungen der Steuerfüsse für die juristischen Personen:

  • Kanton von 100,0 Prozent auf 90,0 Prozent (Steuerreduktion um 10 %)
  • Gemeinden von 99,0 Prozent auf 95,0 Prozent (Steuerreduktion um 4 %)
  • Landeskirchen von 10,5 Prozent auf 10,0 Prozent (Steuerreduktion um 5 %)
Die Steuerfussreduktionen wirken sich im Wesentlichen erst ab 2018 aus. Sie führen für die Jahre 2017–2020 zu folgenden Ertragsausfällen je Staatsebene:


  Budget
2017 
Finanzplan
2018
Finanzplan
2019 
Finanzplan
2020 
 Franken  
 Kanton  1 010 000  7 580 000 8 480 000 8 250 000
 Gemeinden  408 000  3 060 000  3 430 000  3 330 000
 Landeskirchen  51 000 380 000  420 000 410 000 
 Total  1 469 000 11 020 000 12 330 000 11 990 000
                         

Im Regierungsprogramm 2017–2020 hat sich die Regierung zum Ziel gesetzt, die Unternehmenssteuerreform III (USR III) unter Wahrung der Konkurrenzfähigkeit im interkantonalen Steuerwettbewerb umzusetzen. Um weiterhin im interkantonalen Mittelfeld zu bleiben und – unter Beachtung der relativ hohen Kapitalsteuer – die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, wird für Graubünden im Zuge der USR III-Umsetzung ab dem Steuerjahr 2019 eine Reduktion der effektiven Steuerbelastung für Bund, Kanton und Gemeinden auf sicher unter 15,0 Prozent notwendig sein. Die effektive Steuerbelastung für die juristischen Personen beträgt gegenwärtig insgesamt 16,7 Prozent. Mit der beantragten Steuerfussreduktion wird die Steuerbelastung ab dem Steuerjahr 2017 bereits leicht auf 16,1 Prozent gesenkt. Diese Steuerfussreduktionen sind unabhängig vom Ausgang der schweizerischen Volksabstimmung über die USR III. Sie reduzieren jedoch den weiteren Korrekturbedarf bei der späteren Umsetzung der USR III. Beabsichtigt ist dabei die vollständige Umsetzung per 2019 mit Wirkung ab 2020.

Angepasste Zahlungen für den Bündner Finanzausgleich
Der Grosse Rat beschliesst die für den innerkantonalen Finanzausgleich notwendigen Kredite zusammen mit dem Budget. Gemäss Antrag der Regierung erhalten 70 ressourcenschwache Gemeinden insgesamt 27,6 Millionen aus dem Ressourcenausgleich. Diese Beiträge werden vom Kanton und von den 42 ressourcenstarken Gemeinden finanziert. Von den Einnahmen, welche den Durchschnitt aller Gemeinden übertreffen, geben die finanzstarken Gemeinden 16 Prozent (Vorjahr: 17,5 %) ab. Mit dem Ressourcenausgleich kann den ressourcenschwachen Gemeinden eine Mindestausstattung von 68 Prozent (Vorjahr 70 %) gewährleistet werden. Aus dem Gebirgs- und Schullastenausgleich erhalten 56 Gemeinden vom Kanton insgesamt 24 Millionen. Für den Lastenausgleich Soziales werden 6,8 Millionen budgetiert. Weitere 1,5 Millionen sind für den individuellen Härteausgleich für besondere Lasten bestimmt. Der Finanzierungsbeitrag des Kantons wird um 10 Millionen auf 40 Millionen erhöht.

Rekordhohe Investitionen geplant
Die vom Kanton zu finanzierenden Nettoinvestitionen erreichen mit 273,7 Millionen ein neues Rekordniveau. Die gute finanzielle Ausgangslage des Kantonshaushalts ermöglicht es für eine kurze Periode, mittels hohen Investitionsausgaben die Bündner Wirtschaft verstärkt zu stützen. Daher soll das überdurchschnittlich hohe Investitionsniveau auch in den Planjahren 2018–2020 möglichst gehalten werden. Insbesondere im Hoch- und Tiefbau sowie den Bereichen Wald und Wirtschaftsentwicklung zeigt sich eine verstärkte Investitionstätigkeit. Aufgrund dieser hohen Netto-Ausgaben resultieren jedoch im Budgetjahr ein negativer Finanzierungssaldo von -120 Millionen und ein tiefer Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen von 56,3 Prozent.

Strassenrechnung ebenfalls mit hohen Investitionsausgaben
Die Strassenrechnung weist bei Gesamtausgaben von 351,8 Millionen und Gesamteinnahmen von 331,8 Millionen ein Defizit von 20,0 Millionen aus. Das Guthaben der Spezialfinanzierung lag per Ende 2015 bei 104,3 Millionen. Für den Strassenausbau werden 144,8 Millionen eingeplant (+7,5 Mio.). Die Strassenrechnung profitiert vor allem von der Zuweisung des höheren Ertragsüberschusses des Strassenverkehrsamtes (84,3 Mio. bzw. +3,3 Mio.).

Düstere Aussichten ab Finanzplanjahr 2020
Für die Planjahre 2018–2020 sind steigende Defizite zu erwarten (2018: 45,3 Mio.; 2019: 70,9 Mio.; 2020: 96,4 Mio.). Die kantonale Finanzlage kann voraussichtlich bis im Jahr 2019 mittels gezielter Entlastungsmassnahmen und ohne umfassendes Sparpaket im Lot gehalten werden. Im letzten Finanzplanjahr 2020 wird das zulässige Defizit von maximal 50 Millionen jedoch deutlich überschritten. Die Planungen – insbesondere für 2020 – sind dabei mit vielen Unsicherheiten behaftet. Neben der Umsetzung der USR III betreffen diese Risiken ertragsseitig vor allem den nationalen Finanzausgleich NFA sowie die Entwicklung der Wasserzinsen und der Steuererträge. Auf der Ausgabenseite muss auf jeden Fall die Wachstumsdynamik im Beitragsbereich gebrochen werden. In welchem Umfang dafür konkrete Sparmassnahmen ergriffen werden müssen, lässt sich heute noch nicht bestimmen.

Der Grosse Rat wird das Budget 2017 in der Dezembersession 2016 behandeln.


Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail Barbara.Janom@dfg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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