Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassung der nationalrätlichen Wirtschaftskommission und beantwortet eine Aufsichtsbeschwerde.

Unbefristete Mehrwertsteuer für mehr Planungssicherheit
Die Regierung nimmt Stellung zur dauerhaften Verankerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen. Der befristete Sondersatz für Beherbergungsleistungen wurde 1996 aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage der Tourismusbranche eingeführt und seither insgesamt fünfmal verlängert. Die aktuelle Frist läuft Ende 2017 aus. Die nationalrätliche Wirtschaftskommission möchte der Beherbergungsbranche nun die Sicherheit geben, dass in absehbarer Zeit der Sondersatz nicht abgeschafft wird. Eine Minderheit der Kommission beantragt die Verlängerung des Sondersatzes bis Ende 2020.
Die Bündner Regierung steht klar hinter dem Vorhaben, den Sondersatz unbefristet im Gesetz zu verankern. Der Sondersatz hat sich seit 20 Jahren bewährt. Zudem würde dessen unbefristete Verankerung die dringend nötige Planungssicherheit der Beherbergungsbetriebe erhöhen. Eine weitere eher kurze Befristung würde zusätzliche Unsicherheit erzeugen, welche das Investitionsklima in der Beherbergungs- und Gastgewerbebranche zusätzlich verschlechtern würde.
In Graubünden arbeiten etwa 12 300 Menschen in rund 900 Beherbergungsbetrieben, was rund 11 Prozent aller Arbeitsplätze entspricht. In keinem anderen Kanton hat die Beherbergungsbranche auch nur annähernd dieselbe wirtschaftliche Bedeutung.

Stadt Chur muss Bauvorhaben um "Gutshaus zur Kante" koordinieren
Die Regierung nimmt Stellung zur Aufsichtsbeschwerde des Bündner Heimatschutzes vom 3. März 2016. Diese Aufsichtsbeschwerde wurde im Zusammenhang mit dem Abbruchgesuch der Stadt Chur für das Gutshaus Kante eingereicht (Amtsblatt Stadt Chur vom 19. Februar 2016). Der Bündner Heimatschutz machte dabei verschiedene Gesetzesverstösse geltend: Unter anderem eine Verletzung der Koordinationspflicht gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz, einen Verstoss gegen die bestehende Arealplanpflicht im betreffenden Gebiet ("Rückenbrecher") und einen Verstoss gegen den Artikel "Erhaltenswerte Bauten" des städtischen Baugesetzes.
Am 26. Februar 2016 erfolgte zudem die Bauausschreibung der Stadt Chur betreffend Strassenverbreiterung der Masanserstrasse mit Neubau einer Bus- und Radspur, einem Trottoir und einer Baumallee (Amtsblatt Stadt Chur vom 26. Februar 2016). Dagegen erhob der Bündner Heimatschutz am 15. März 2016 Einsprache, wobei dieselben Punkte wie in der Aufsichtsbeschwerde vorgebracht wurden.
Die Regierung gelangt in der Beurteilung der Aufsichtsbeschwerde zum Schluss, dass im vorliegenden Fall eine sehr enge Verknüpfung zwischen dem Strassenbauvorhaben und der zu dessen Realisierung notwendigen Beseitigung des Hauses besteht. Aufgrund dieses engen Zusammenhangs sind das Bauvorhaben zur Strassenverbreiterung und der Abbruch des Gutshauses Kante gemäss geltendem Recht zu koordinieren. Die Regierung qualifiziert die Nichtbeachtung der Koordinationspflicht als schwerwiegend und weist die Stadt Chur an, die beiden Verfahren im Sinne der geltenden Bestimmungen formell und materiell zu koordinieren. Die beiden Vorhaben sind gemeinsam als "Gesamtpaket" öffentlich aufzulegen und auszuschreiben.

-

Val Müstair erhält Zustimmung für ein Bauprojekt
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Val Müstair am 27. April 2016 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung mit einigen Ergänzungen und Vorbehalten. Damit schafft sie die rechtlichen Voraussetzungen für ein Bauvorhaben im Gebiet "Palü Daint" beim Dorf Müstair. Dort wird die ansässige Firma Li&Co AG auf ihrem Firmenareal in Müstair zwei Produktionsgebäude errichten. Aufgrund der knappen Platzverhältnisse und zur Sicherstellung der betrieblichen Abläufe sind zwei zweistöckige Baukörper vorgesehen, welche in vier Bauetappen realisiert werden sollen.
Demgegenüber musste die Regierung Zonenplanänderungen, die im Hinblick auf die Erstellung einer Lodge auf dem Areal beim Hotel Central in Valchava beschlossen wurden, sistieren. Diese Änderungen werden später zusammen mit noch weiteren nötigen Zonenplanergänzungen für dieses Vorhaben behandelt.

- -
Areal beim Hotel Central in Valchava (links) und Firmenareal im Gebiet "Palü Daint" (rechts)
©Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel