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Die Regierung nimmt Stellung zu geplanten Änderungen des Sozialversicherungsrechts und genehmigt Ortsplanungsrevisionen der Gemeinden Domat/Ems, St. Moritz, Surses und Domleschg.

Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch
Die Regierung nimmt Stellung zur Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG). Das Eidgenössische Departement des Innern hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Die geplante Revision des ATSG beruht auf verschiedenen politischen Vorstössen, der Entwicklung der Rechtsprechung und auf Anliegen aus dem Vollzug. Das Hauptaugenmerk der Revision liegt auf folgenden Aspekten: Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs, Anpassungen an die internationale Handhabung sowie übrige Optimierungen des Systems.
Die Regierung begrüsst die Stossrichtung und unterstützt die Revisionsvorlage grundsätzlich. Sie weist allerdings darauf hin, dass die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von versicherten Personen im Falle eines Verdachts auf Versicherungsmissbrauch sehr dringend nötig ist. Mit Massnahmen zur Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs können jährlich erhebliche Geldsummen eingespart werden. Diese Einsparungen sind allerdings erst möglich, wenn Überwachungen rechtlich zugelassen werden. Es ist zu erwarten, dass das vorliegende Gesetzgebungsverfahren drei Jahre oder länger dauern wird. Unter diesen Umständen erachtet es die Bündner Regierung als nicht verantwortbar, derart lange auf eine gesetzliche Grundlage für Observationen oder Überwachungen zu warten und gleichzeitig Leistungen zuzusprechen und auszuzahlen.
Aus diesem Grund beantragt die Regierung, dass diese Gesetzesnorm aus der vorliegenden Vorlage herausgenommen und separat in einem vorgezogenen Gesetzgebungsverfahren behandelt wird.

Vernehmlassungen des Eidgenössischen Departements des Innern

Einführung eines Systems zur elektronischen Personenüberwachung
Die Regierung genehmigt die Vereinbarung zwischen den beiden Ämtern für Justizvollzug der Kantone Zürich und Graubünden für die Nutzung eines Gesamtsystems zur elektronischen Personenüberwachung. Mit dem neuen Sanktionenrecht wird der elektronisch überwachte Strafvollzug ab 1. Januar 2018 an Stelle von kurzen Freiheitsstrafen oder am Ende von langen Freiheitsstrafen gesetzlich verankert und als Vollzugsform in der ganzen Schweiz eingeführt. Im Hinblick auf die Einführung einer solchen landesweiten Überwachungstechnik startete der Kanton Zürich ebenfalls ein Projekt. Bis zur Inbetriebnahme der nationalen Lösung stellt der Kanton Zürich seine Technik anderen Kantonen als Übergangslösung zur Verfügung. Mit der von der Regierung genehmigten Vereinbarung ist die Einführung dieser Überwachungsform in Graubünden nun möglich.
Bei der strafrechtlichen Überwachungsform Electronic Monitoring (EM) wird an der zu überwachenden Person ein elektronischer Sender mit dem Körper verbunden. Dieser wird meistens am Fussgelenk fixiert. Dank dieses Senders kann der Aufenthaltsort der Person je nach Überwachungsprofil und eingesetzter Technik passiv beispielsweise zuhause (Radiofrequenzsystem) oder auch aktiv ausserhalb der Wohnung (GPS-System) standortbezogen überwacht werden.
Mit Ausnahme von fünf Kantonen (TI, NE, FR, VS, JU) nehmen alle Kantone an dieser Übergangslösung teil. Die definitive nationale Lösung muss spätestens am 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden.
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© Securiton AG


Erschliessung des neuen Industrieareals in Domat/Ems wird optimiert
Die Regierung genehmigt den am 17. Dezember 2016 vom Gemeinderat Domat/Ems beschlossenen Arealplan "Vial-Tuleu". Kernpunkt dieses Arealplans ist die Erschliessung des neuen Industrieareals auf dem Gebiet des heute brachliegenden ehemaligen Sägewerks. Ferner regelt der Arealplan ortsbauliche Vorgaben und die Finanzierung der Arealentwicklung.
Aufgrund der Umnutzung des Sägewerkareals zu einer Industriezone wird sich der Verkehr von und zu dieser neuen Zone intensivieren. Darum ist vorgesehen, dass die Erschliessung des neuen Industrieareals zusätzlich über den Kreisel „Ems Chemie“ (Kantonsstrasse) erfolgt und zwar über die nördliche Zufahrt in den erwähnten Kreisel. Der Kreisel muss zu diesem Zweck - analog den übrigen drei Kreiselzufahrten - normgerecht ausgebaut und mit einer Leitinsel zwischen der Ein- und der Ausfahrt versehen werden.
Weiter sind Massnahmen zu ergreifen, die ein Überfahren der bestehenden Sperrfläche auf der Kantonsstrasse im Bereich der Linksabbiegespur am westlichen Ende des Areals (heutige westliche Ein- und Ausfahrt in das Areal) verhindern. Zu diesem Zweck soll im Bereich der Sperrfläche eine Verkehrsinsel erstellt werden.

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© Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz

Gemeinde St. Moritz verschärft das Zweitwohnungsgesetz
Die Regierung genehmigt das von der Gemeinde St. Moritz am 27. November 2016 beschlossene Gesetz über Zweitwohnungen. Zum einen will die Gemeinde St. Moritz mit diesem kommunalen Zweitwohnungsgesetz (KZWG) die geltenden Zweitwohnungsbestimmungen im eigenen Baugesetz anpassen. Diese Bestimmungen wurden aufgrund des neuen Bundesgesetzes über Zweitwohnungen (ZWG) weitestgehend überflüssig.
Andererseits soll mit dem KZWG von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, einzelne Bestimmungen des ZWG zu verschärfen. Im Hinblick auf die in St. Moritz herrschenden Gegebenheiten hat die Gemeinde diese ihr zustehende Kompetenz wahrgenommen.

Grundlage für Ausbau des Sternahus in Feldis ist geschaffen
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Domleschg am 8. November 2016 beschlossene Ortsplanungsrevision. Damit wird die die Basis für einen Ausbau des bestehenden Gasthauses Sternahus in Feldis geschaffen. Die Eigentümer der Anlage möchten den Erhalt dieses historisch wertvollen Berghotels sicherstellen und zugleich eine zeitgemässe gastwirtschaftliche Hotelnutzung gewährleisten. Dafür soll die Anlage zum einen in den bisherigen Gebäudeteilen umgebaut werden. Zum anderen ist ein modern gehaltener Erweiterungsbau in westlicher Richtung geplant. Über alle drei Geschosse sollen insgesamt acht zusätzliche Zimmer, weitere Abstell- und Lagerräume, neue WC- beziehungsweise Duschanlagen und Zu- und Eingangsbereiche erstellt werden. Im 1. Obergeschoss ist zudem ein weiterer Atelierraum für Bankette und Seminare vorgesehen.

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© Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz

Beschneiungsanlage in Bivio kann ausgebaut werden
Die Regierung genehmigt die noch von der damaligen Gemeinde Bivio am 27. Oktober 2015 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung. Diese Revision ermöglicht einen Ausbau der bestehenden Beschneiungsanlage im Skigebiet Bivio. Von der Genehmigung ausgenommen wurden vorläufig einige zusammenhängende noch unüberbaute Bauzonenteile am Siedlungsrand. Damit soll gewährleistet werden, dass die inzwischen fusionierte Gemeinde Surses noch über den nötigen Spielraum verfügt. Demnächst überprüft sie im Rahmen einer Gesamtrevision der Ortsplanung die Bauzonen aller Fraktionen im Hinblick auf Verkleinerungsmöglichkeiten.

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© Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz

Beiträge aus dem Alkoholzehntel und aus den Alkoholpatentgebühren vergeben
17 gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen erhalten in diesem Jahr einen Beitrag aus dem Ertrag der Alkoholpatentgebühren des Kantons. Zur Auszahlung gelangen rund 547 000 Franken. Laut dem Gastwirtschaftsgesetz wird der Reinertrag des Kantons aus der Besteuerung des Kleinhandels mit gebrannten Wassern zu einem Drittel für gemeinnützige Zwecke und zu zwei Dritteln für die Förderung des Tourismus verwendet.
Zudem werden im Kanton Graubünden über 692 000 Franken aus dem Alkoholzehntel des Bundes ausbezahlt. Die Mittel werden vorrangig für Informations- und Erziehungsmassnahmen eingesetzt, welche zur Verhütung von Alkoholproblemen sowie des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs beitragen. Zweite Priorität haben Massnahmen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Abhängigkeitsproblemen sowie Programme, die sich an Risikogruppen richten. Gemäss Alkoholgesetz stehen den Kantonen zehn Prozent vom Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu (Alkoholzehntel).

Bettagskollekte 2017
Der Ertrag der Bettagskollekte 2017 wird auf Beschluss der Regierung zu je einem Drittel folgenden Organisationen zugesprochen: dem Blauen Kreuz (Suchtprävention und Jugendförderung), der Genossenschaft Fontana Passugg (Begegnungs- und Bildungszentrum für Gehörlose, Schwerhörige und Ertaubte) und dem Verein TECUM (Begleitung Schwerkranker und Sterbender). Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag findet am 17. September 2017 statt. Am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag wird in allen Kirchen des Kantons eine Kollekte für gemeinnützige Zwecke durchgeführt. Über die Verwendung bestimmt die Regierung.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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