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Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) hat Abklärungen zu den Beschlüssen der Regierung betreffend Erwerb der Baurechte und Inwertsetzung des Sägewerkareals Vial-Tuleu Domat/Ems vorgenommen. Sie hat dazu einen schriftlichen Bericht verfasst und dem Grossen Rat zugestellt.

Aufgrund ihrer Abklärungen kommt die GPK zum Schluss, dass die Regierung im Sinne des vom Grossen Rat beschlossenen Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung die Kompetenz hatte und somit rechtlich abschliessend zuständig war, um die Beschlüsse betreffend Erwerb der Baurechte und Inwertsetzung Sägewerkareal Vial-Tuleu Domat/Ems zu fassen. Die Regierung trägt entsprechend auch die politische und finanzielle Verantwortung. Ob das Geschäft langfristig für den kantonalen Finanzhaushalt kostendeckend sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Trotz der mit dem Projekt verbundenen Unwägbarkeiten und Risiken, stellt die GPK fest, dass die zuständigen Instanzen die sich bietende Chance in Bezug auf das Sägewerkareal wahrgenommen haben. Nicht zu den Aufgaben der GPK gehört im vorliegenden Fall die Beurteilung des Geschäfts aus wirtschaftspolitischer oder volkswirtschaftlicher Sicht.

In ihrem Bericht an den Grossen Rat formuliert die GPK zu zwei Feststellungen Anträge und Empfehlungen an die Regierung. Diese betreffen einerseits eine Vereinbarung über das Abrechnungswesen zwischen dem Kanton Graubünden und der Gemeinde Domat/Ems und andererseits die Einhaltung des Vorgehenskonzeptes für departementsübergreifende Projekte. Weitere Feststellungen der GPK betreffen die Anwendung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen und Methoden und die Informationspolitik. Aus Sicht der GPK wurde von den involvierten Stellen gegenüber dem Grossen Rat und der Öffentlichkeit zu wenig aufgezeigt, dass man das Vorhaben nicht wegen der Firma Hamilton in Angriff nahm, sondern aufgrund der wirtschaftspolitischen beziehungsweise volkswirtschaftlichen Bedeutung, welche der Inwertsetzung des Sägewerkareals beigemessen wurde. Das Geschäft als Ganzes ist deshalb jedoch nicht in Frage zu stellen.

Der Grosse Rat wird sich anlässlich der kommenden Junisession mit dem Bericht der GPK befassen.

Beilage:
Bericht GPK


Auskunftsperson:
Agnes Brandenburger, Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission, Tel. 079 526 82 83


Gremium: Geschäftsprüfungskommission
Quelle: dt Geschäftsprüfungskommission
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