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Im Auftrag der Bündner Regierung hat ein Forschungsteam unter der Leitung von Tanja Rietmann die so genannten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in Graubünden untersucht. Die Studie ist nun publiziert worden und beleuchtet administrative Versorgungen, Fremdplatzierungen und Entmündigungen in Graubünden vom 19. Jahrhundert bis heute.

Der Kanton Graubünden errichtete mit der "Korrektionsanstalt Realta" Mitte des 19. Jahrhunderts eine der ersten derartigen Anstalten in der Schweiz. Vormundschaftsbehörden konnten hierher "liederliche", "arbeitsscheue" und "herumziehende" Arme einweisen und teilweise jahrelang festhalten lassen, ohne dass die Betroffenen straffällig geworden wären. In einer Zeit, in der Armut primär als individuelles Versagen gedeutet wurde, wollte man so die Betroffenen erziehen und disziplinieren. Dabei gab es geschlechtsspezifische Unterschiede: Von den Männern wurde in erster Linie Arbeitsamkeit und Mässigkeit (im Genuss von Alkohol) erwartet, während Frauen vor allem an ihrer - primär sexuell definierten - "Sittsamkeit" gemessen wurden.

Ein kaum definierbarer Versorgungskomplex
In Realta sollte ein regelmässiges Erwerbsverhalten eingeübt werden, entsprechend wurden vorwiegend Männer interniert. Ein Sonderfall unter den Schweizer Zwangsarbeitsanstalten war Realta insofern, als praktisch von Beginn an auch "Irre" und weitere Kategorien von randständigen Menschen aufgenommen beziehungsweise eingewiesen wurden. Um 1946 wurde Realta als "ein kaum definierbarer Versorgungskomplex von Geisteskranken einerseits, Kriminellen und Verwahrlosten andererseits" kritisiert. Zwischenzeitlich war allerdings die Vielgestaltigkeit der Anstalt auch als Vorteil empfunden worden; es war einfach, Insassen je nach momentaner Lage zwischen den Abteilungen zu verschieben. Man schätzt, dass in der langen Zeit von 1855 bis 1981, in der "administrative Versorgungen" im obigen Sinne in der Anstalt Realta möglich waren, insgesamt rund 1500 Menschen davon betroffen waren.

Überforderte Vormundschaftsbehörden
Die nun vorliegende Studie stellt solche Fakten, die zum Themenkomplex der "fürsorgerischen Zwangsmassnahmen" gehören, in ihren Zusammenhang und behandelt sie als Teil der Geschichte der Armenfürsorge und des sozialen Staats. Analysiert werden die handelnden Behörden sowie die gesetzlichen Grundlagen und es wird versucht, verschiedene Massnahmen zu quantifizieren: neben administrativen Versorgungen insbesondere Fremdplatzierungen in Heimen und Pflegefamilien sowie Entmündigungen. In Graubünden waren die auf Kreisebene organisierten Vormundschaftsbehörden die zentralen Akteure im behandelten Themenfeld. Die geltenden Gesetze beliessen ihnen einen enormen Ermessensspielraum, sahen aber gleichzeitig recht komplexe Verfahren und schon früh die Anhörung der Betroffenen vor. Die schlecht bis gar nicht bezahlten Milizbehörden waren ihren Aufgaben häufig nicht gewachsen, was zu recht willkürlichen Entscheiden führen konnte.

Teil der Aufarbeitung: Wissenschaftliche Untersuchung und Datenbereitstellung
Seit Jahren ist anerkannt, dass zahlreichen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen betroffenen Personen Unrecht geschehen ist. Zur Wiedergutmachung gehört eine breite wissenschaftliche Aufarbeitung des Geschehenen. Dazu leistet die vorliegende Studie einen Beitrag.
Mit dem Solidaritätsfonds des Bundes ist es Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen seit dem 1. April 2017 möglich, ein Gesuch um finanzielle Entschädigung zu stellen. Anlaufstelle für Betroffene ist die kantonale Opferhilfestelle, die beim Einreichen von Gesuchen unterstützt. Gesuche müssen aktenmässig soweit möglich belegt werden. Um dies zu erleichtern, umfasste der Auftrag an das Forschungsteam auch das Erstellen einer umfassenden Übersicht über die Aktenlage zu den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Diese Übersicht erleichtert den bestehenden Auftrag des Staatsarchivs Graubünden, Betroffene bei der Suche nach Akten zu unterstützen.
Die Studie ist als Band 34 der Staatsarchiv-Reihe "Quellen und Forschungen zur Bündner Geschichte (QBG)" publiziert worden. Zudem wird sie zusammen mit der "Übersicht Aktenlage" auf der Website des Staatsarchivs Graubünden (www.sag.gr.ch) unentgeltlich zum Download bereitgestellt.

Fotobeilage:
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Beilagen:
- Fact Sheet
- Übersicht der Aktenlage
- Studie: Tanja Rietmann, Fürsorgerische Zwangsmassnahmen. Anstaltsversorgungen, Fremdplatzierungen und Entmündigungen in Graubünden im 19. und 20. Jahrhundert (QBG 34), Chur 2017
- Infoblatt für Buchbestellung

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Martin Jäger, Tel. 081 257 27 01, E-Mail Martin.Jäger@ekud.gr.ch
- Reto Weiss, Staatsarchivar, Tel. 081 257 28 01, E-Mail Reto.Weiss@sag.gr.ch


Gremium: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement
Quelle: dt Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement
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