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Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit hat ein Leitbild zur Gesundheitsförderung und Prävention erarbeitet. Das Leitbild soll die Bevölkerung zu einem gesundheitsfördernden Lebensstil motivieren.

Ein gesundheitsbewusstes Verhalten kann dazu beitragen, das Entstehen von chronischen, nicht übertragbaren Erkrankungen zu verhindern oder mindestens zu verzögern. Damit soll der Kostenanstieg im Gesundheitswesen gedämpft werden. Die nicht übertragbaren Krankheiten verursachen heute rund 80 Prozent der direkten Gesundheitskosten von 77,8 Milliarden Franken (2015) in der Schweiz. Bezogen auf den Kanton Graubünden belaufen sich die direkten Gesundheitskosten entsprechend auf rund zwei Milliarden Franken oder auf rund 10 000 Franken pro Einwohner. Mit der wachsenden Zahl älterer Menschen werden die nicht übertragbaren Krankheiten wie Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Demenz weiter zunehmen. Es ist entsprechend davon auszugehen, dass ohne Gegenmassnahmen die direkten Gesundheitskosten ebenfalls zunehmen werden.

Massnahmen für gesunde Bündnerinnen und Bündner

Das Leitbild zur Gesundheitsförderung und Prävention im Kanton Graubünden soll der Bevölkerung die für ein gesundheitsförderndes Verhalten notwendigen Informationen und Impulse vermitteln und die Bündnerinnen und Bündner motivieren, sich eigenverantwortlich gesundheitsbewusst zu verhalten. Es informiert in allgemein verständlicher Form, durch welche Massnahmen sie ihren Lebensstil gesundheitsfördernd gestalten können und mit welchen Massnahmen die Bündnerinnen und Bündner dazu beitragen können, das Entstehen von Krankheiten zu verhindern oder im Falle einer Erkrankung deren Fortschreiten zu verhindern.

Ein Leitbild für die ganze Bevölkerung
Das Leitbild richtet sich an alle Bewohnerinnen und Bewohner unseres Kantons, an Arbeitgeber, an die in der Gesundheitsförderung und Prävention tätigen Personen, an Behördenmitglieder von Kanton, Gemeinden und Schulen wie auch an Arbeitgeber. Es richtet sich somit sowohl an die einzelne Person als auch an alle Personen, die mit Aufgaben befasst sind, die Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung haben. Die Begründung für diese grosse Zielgruppe liegt darin, dass die Gesundheit nicht nur vom eigenen Verhalten abhängt. Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit der Bevölkerung haben ebenso Rahmenbedingungen, die von den Entscheidungsträgern in der Politik, in der Wirtschaft und am Arbeitsplatz gestaltet oder beeinflusst werden.

Gesundheitsförderung und Prävention nützt allen
Die positiven Auswirkungen der Gesundheitsförderung und Prävention kommen sowohl der einzelnen Person zugute, ebenso aber auch der öffentlichen Hand beziehungsweise der Gesellschaft und den Arbeitgebern. Der Nutzen von Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention und die dadurch verhinderten Kosten zeigen sich einerseits unmittelbar bei den eingesparten Kosten für das Gesundheitswesen. Der Nutzen zeigt sich auch indirekt, das heisst auch neben den Aufwendungen für das Gesundheitswesen. Dazu gehören insbesondere die positiven Auswirkungen bei den einzelnen Personen, anderseits aber auch eine höhere und längere Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. In diesem Sinne liegt es auch im Interesse der Arbeitgeber, Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention am Arbeitsplatz zu initiieren und durchzuführen.

Das Leitbild kann hier heruntergeladen oder auf der Internetseite des Gesundheitsamts bestellt werden.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch


Gremium: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit
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