Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Nach vertiefter Variantenprüfung hat die Regierung entschieden, das Auflageprojekt für die Querverbindung St. Luzibrücke aus dem Jahr 2008 aufzuheben und das Tiefbauamt mit der Ausarbeitung eines neuen Auflageprojekts zu beauftragen.

Im November 2010 genehmigte die Regierung das Auflageprojekt aus dem Jahre 2008 für die Korrektion der Schanfiggerstrasse, Teilstrecke Chur‑Arosa, Abschnitt Querverbindung Schanfiggerstrasse. Das Projekt sah eine Überquerung der Plessur und des südlichen Teils des Sandquartiers auf einer 465 Meter langen und maximal 135 Meter hohen Bogenbrücke vor.

Neubeurteilung durch die Regierung
Gegen die Projektgenehmigung erhoben mehrere Einwohner aus dem Sandquartier in Chur Beschwerde ans Verwaltungsgericht. Dieses wies die Beschwerde ab. Die Beschwerdeführer zogen den Entscheid vor Bundesgericht, welches die Beschwerde teilweise guthiess und den Entscheid des Verwaltungsgerichts aufhob. Das Projekt wurde zur neuen Beurteilung und zu neuem Entscheid nach Ergänzung des Variantenvergleichs an die Regierung des Kantons Graubünden zurückgewiesen.

Alternativvariante schneidet besser ab
Aufgrund des Urteils des Bundesgerichts wurde ein vertieftes Variantenstudium mit einem umfassenden Variantenvergleich in Auftrag gegeben. Mit den gewonnenen Erkenntnissen wurde ergänzend dazu für die aussichtsreichste Alternativvariante ein reduziertes Vorprojekt ausgearbeitet. Diese Variante beinhaltet die Querung des Tals mittels einer Brücke diagonal zur Talachse im Raum Brandacker mit einer Linienführung über unbewohntem Gebiet.

Die Gegenüberstellung des angefochtenen Auflageprojekts mit der Alternativvariante zeigt, dass die Alternativvariante leicht besser abschneidet als das bisherige Projekt. Zwar ermöglicht das angefochtene Auflageprojekt einen technisch idealen Brückenschlag an der engsten Stelle des Tals. Die Alternativvariante überzeugt aber bei stärkerer Berücksichtigung der Situation für die Einwohner des Quartiers Sand trotz höheren Kosten.

Neues Auflageprojekt für Querverbindung

Die Regierung hat deshalb entschieden, das Auflageprojekt vom April 2008 aufzuheben und das Tiefbauamt mit der Ausarbeitung eines neuen Auflageprojekts mit der Querung des Tals im Raum Brandacker zu beauftragen. Da das Bauprojekt "Schanfiggerstrasse, Querverbindung St. Luzibrücke" ins Strassenbauprogramm 2017‑2020 aufgenommen wurde, können die hierzu notwendigen Schritte noch in diesem Jahr eingeleitet werden.

Fotobeilage:
-
Visualisierung des nunmehr aufgehobenen Auflageprojekts für die St. Luzibrücke


Auskunftsperson:
Regierungsrat Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel