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Die Regierung anerkennt und bewilligt den zweisprachigen Kindergarten in Chur. Zudem spricht sie einen Kantonsbeitrag für die Erweiterung des Heididorfs in Maienfeld und gibt grünes Licht für Umsiedlung eines Pferdebetriebs in Silvaplana.

Zweisprachiger Kindergarten in Chur nun beitragsberechtigt
Die Regierung anerkennt und bewilligt die zweisprachig geführten Klassenzüge des Kindergartens der Stadtschule Chur. Seit dem Schuljahr 2010/11 führt die Stadtschule Chur zweisprachige Klassenzüge des Kindergartens in Deutsch/Romanisch und Deutsch/Italienisch. Diese sind bis bislang jedoch nicht beitragsberechtigt, da sie nicht Teil des Regierungsbeschlusses betreffend "Zweisprachig geführte Klassen an der Primarstufe der Stadtschule Chur" vom 5. Mai 2009 sind. Aus diesem Grund beantragt die Stadtschule Chur die Ergänzung dieses Regierungsbeschlusses rückwirkend ab Schuljahr 2016/17. Mit der vorliegenden Bewilligung der zweisprachig geführten Klassenzüge des Kindergartens erhält die Stadtschule Chur für 58 Schülerinnen und Schüler rückwirkend für das Schuljahr 2016/17 12 042 Franken. Für das Schuljahr 2017/18 betragen die Beiträge an die Stadt Chur für 76 Schülerinnen und Schüler des Kindergartens voraussichtlich 20 064 Franken.

Heididorf in Maienfeld wird umfassend erweitert
Die Regierung gewährt der Heididorf AG in Maienfeld einen Beitrag von zwei Millionen Franken an die Erweiterung des Heididorfs, unter Vorbehalt einer geregelten Gesamtfinanzierung und des Vorliegens sämtlicher notwendigen Bau- und Betriebsbewilligungen. Um die Attraktivität des touristischen Angebots im Heididorf zu steigern, soll es umfassend erweitert werden. Die Heididorf AG legt dabei viel Wert auf die Wahrung der Authentizität des Dorfs.
Die Gesamtkosten dieses Projekts betragen rund 10,1 Millionen Franken. Damit sollen die bestehenden Attraktionen erneuert sowie weitere Attraktionspunkte geschaffen werden. Dazu gehören Heidis Alphütte, die Dorfschule im Rathaus, Geissenpeters Stall, Grossmutters Küche, Heidi und Klara in Graubünden, Heidis Erlebniswelt sowie Heidis Spielplatz. Die Regionen Landquart, Plessur und Imboden, die Stadt Maienfeld sowie der Kanton Graubünden messen dem Heididorf in vielfacher Hinsicht eine besondere Bedeutung bei und stufen es als systemrelevante Infrastruktur ein. Damit kann die Realisierung dieses Projekts mit kantonaler Ausstrahlung beschleunigt und das regionale Tourismussystem gestärkt werden.

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Heidis Alphütte ©Heididorf Maienfeld

Grünes Licht für die Erneuerung des Kraftwerks Hüscherabach und den Neubau des Kraftwerks Stutzbach in Splügen
Das Gesuch betreffend die Konzessions- und Projektgenehmigung für die Projekte "Erneuerung Kraftwerk Hüscherabach" und "Neubau Kraftwerk Stutzbach" wird von der Regierung gutgeheissen. Zudem genehmigt sie die Wasserrechtsverleihung für die Nutzung der Wasserkraft des Hüschera- und Stutzbachs, welche die Gemeinde Splügen der Wasserkraftwerk Hüscherabach AG (in Gründung) erteilt hat.
Die Wasserkraftwerk Hüscherabach AG (in Gründung) beabsichtigt, die Wasserkraft des Hüschera- und Stutzbachs zur Stromproduktion zu nutzen. Beim Kraftwerk Hüscherabach ist eine durchschnittliche Jahresproduktion von 6,1 Gigawattstunden und beim Kraftwerk Stutzbach eine solche von 4,05 Gigawattstunden vorgesehen.

PDF: Visualisierungen

Umzonung für Umsiedlung eines Pferdebetriebs in Silvaplana
Die Regierung genehmigt die am 9. März 2016 von der Gemeinde Silvaplana beschlossene Teilrevision der Ortsplanung nur teilweise.
Im Gebiet "Üerts" soll eine Parzelle von rund 2,2 Hektaren von der Landwirtschaftszone in die Zone für Pferdesport umgezont werden. Diese Einzonung steht im Zusammenhang mit der geplanten Umsiedlung des Pferdebetriebs der Hossmann Stallungen AG, welcher sich heute mitten in der Wohnzone 1 befindet. Der momentane Standort des Pferdesportbetriebs ist aufgrund der eingeengten Lage sowohl für den Betreiber des Pferdebetriebs als auch für Anwohnerinnen und Anwohner nicht optimal. Die Regierung unterstützt daher den geplanten neuen Standort und genehmigt die Teilrevision des Baugesetzes für die Umzonung. Der Generelle Gestaltungsplan 1:2000 Pferdebetriebe Champfèr wird hingegen nicht genehmigt und an die Gemeinde Silvaplana zur Überarbeitung zurückgewiesen. Bei der vorzunehmenden Überarbeitung sollen sowohl die vorgesehenen Hochbauten wie auch die geplante Fläche der Aussenanlagen redimensioniert werden.

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©Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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