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Die Regierung hat die Botschaft zu einer Teilrevision des Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Neu erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, anstelle der Gästetaxe eine Beherbergungsabgabe zu erheben.

Zur Finanzierung der Tourismusentwicklung erheben praktisch alle Gemeinden eine Kurtaxe bzw. Gästetaxe. Die Besteuerung der Gäste aufgrund der Anzahl Übernachtungen wird als nicht mehr zeitgemäss und kaum überprüfbar beurteilt. Aus diesem Grunde entrichten die Eigentümer von Ferienliegenschaften heute Pauschalen, indem beispielsweise an die Anzahl Zimmer angeknüpft wird. Um die Tourismusfinanzierung auch bei den Beherbergern zu vereinfachen und Schlupflöcher zu schliessen, schlägt die Regierung vor, generell von der Frequenz auf die Kapazität zu wechseln. Konkret heisst dies, dass die Abgabe nicht mehr von den einzelnen Übernachtungen der Gäste abhängt, sondern anhand der Anzahl Zimmer (Hotels) oder der Quadratmeter Nettowohnfläche (Ferienliegenschaften) berechnet wird. Die neue Abgabe wird als Beherbergungsabgabe ausgestaltet. Sie stellt eine Alternative zur heutigen Gästetaxe dar. Subjekt dieser Abgabe sind der Beherberger und der Eigennutzer und nicht mehr der Gast.

Gemeinden entscheiden autonom über die Einführung
Im kantonalen Gemeinde- und Kirchensteuergesetz werden lediglich die Grundsätze der Beherbergungsabgabe geregelt. Will eine Gemeinde zu dieser neuen Abgabe wechseln, muss sie die Details im kommunalen Tourismusgesetz regeln, wie das schon heute bei der Gästetaxe der Fall ist. Den Gemeinden steht es jedoch frei, bei der heutigen Gästetaxe zu bleiben und die Beherbergungsabgabe nicht einzuführen.
Die Erträge aus der Beherbergungsabgabe müssen zur Finanzierung von Ausgaben verwendet werden, die im Interesse der Abgabepflichtigen liegen. Um dies sicherzustellen, sollen die Gemeinden bzw. die Tourismusorganisationen verpflichtet werden, die Mittelverwendung offenzulegen. Dies dient der Transparenz, ohne dass die Gemeinden zu etwas verpflichtet würden, was sie rechtlich nicht schon heute tun müssten und teilweise auch tun. Hinzu kommt, dass diese Offenlegungspflicht gerade aus dem Blickwinkel der Zweitwohnungseigentümer eine vertrauensbildende Massnahme darstellt.
Die heutige Tourismusförderungsabgabe, die verschiedene Gemeinden von Unternehmen erheben, die vom Tourismus profitieren, ist von der neuen Abgabe nicht betroffen. Die Gemeinden können somit zusätzlich zur Beherbergungsabgabe auch in Zukunft noch die Tourismusförderungsabgabe erheben.

Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Februarsession 2018 beraten.

Beilage:
Botschaft


Auskunftspersonen:
- Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail Barbara.Janom@dfg.gr.ch
- Dr. iur. Toni Hess, Chef Rechtsdienst Steuerverwaltung, Tel. 081 257 33 26, E-Mail Toni.Hess@stv.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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