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Die Regierung setzt das Bürgerrechtsgesetz sowie das Kulturförderungsgesetz auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Zudem spricht sie einen Kantonsbeitrag für die Sanierungs- und Renovationsarbeiten der Gebäude Ospiz Chapella und Villa Gredig der Fundaziun Chapella.

Inkraftsetzung des Bürgerrechtsgesetzes
Das kantonale Bürgerrechtsgesetz (KBüG) vom 13. Juni 2017 wird auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Zudem erlässt die Regierung die totalrevidierte kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV). Mit der Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes hat der Kanton Graubünden das kantonale Recht an das neue Bundesrecht angepasst, in der Praxis erkennbar gewordene Lücken geschlossen und eine leichter nachvollziehbare Systematik eingeführt. Diese Gesetzesänderungen erforderten auch eine Totalrevision der Verordnung. Die Bürgerrechtsverordnung beinhaltet die Konkretisierung und Präzisierung der Einbürgerungsvoraussetzungen und der jeweiligen Verfahren, die zum Erwerb oder Verlust eines kommunalen und des kantonalen Bürgerrechts führen.

Inkraftsetzung des Kulturförderungsgesetzes

Das Gesetz über die Förderung der Kultur vom 15. Februar 2017 (Kulturförderungsgesetz) wird auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Zudem genehmigt die Regierung die Totalrevision der Verordnung über die Förderung der Kultur (Kulturförderungsverordnung). Das Kulturförderungsgesetz wurde gemäss Auftrag des Grossen Rats total revidiert. Bei der Erarbeitung wurden neben einer Neupositionierung der kantonalen Kulturförderung auch die neuen Strukturen aufgrund der Gebietsreform miteinbezogen. Die revidierte Verordnung über die Förderung der Kultur regelt die erforderlichen Einzelheiten für die Umsetzung des Gesetzes.

Internationale private Sekundarschule am Hochalpinen Institut Ftan
Die Regierung bewilligt die Führung einer internationalen privaten Sekundarschule mit Immersionsunterricht Deutsch/Englisch am Hochalpinen Institut Ftan (HIF) per Schuljahr 2018/19. Immersionsunterricht ist eine Methode des Fremdsprachenunterrichts, bei der die Schüler von Anfang an in grossem Umfang in der Fremdsprache unterrichtet werden.
Bisher führte das HIF eine private Sekundarschule mit einem umfangreichen und erfolgreichen Sportförderangebot. Aufgrund des Immersionsunterrichts Deutsch/Englisch können neu Schülerinnen und Schüler aus anderen Ländern mit teils geringen oder fehlenden Deutschkenntnissen in die internationale Privatschule aufgenommen werden.

MMP-Studiengang der HTW Chur neu mit Eignungsprüfung
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung über Hochschulen mit kantonaler Trägerschaft. Ziel dieser Verordnungsänderung ist, Zulassungsbeschränkungen für Studiengänge zu regeln.
Grund für die Teilrevision ist der Antrag der HTW Chur Zulassungsbeschränkungen in Form von Eignungsprüfungen einführen zu können. Erstmals angewendet werden sollen diese auf den Studiengang Medieningenieurwesen (Media Engineering / Multimedia Production, MMP). Die Zulassungsbeschränkung auf den Studiengang MMP wird damit begründet, dass die hohe Nachfrage nach Studienplätzen zu einer andauernden Überbuchung des Studienganges und zu Wartezeiten für potenzielle Studierende von bis zu zwei Jahren geführt hat.
Die Regierung ist bereit, die Zulassungsbeschränkung mit Eignungsverfahren für den Studiengang MMP für die Studienjahre 2018/19 bis 2021/22 zu erlassen. Das Eignungsverfahren ist durch den Hochschulrat reglementarisch festzulegen.

Kantonsbeitrag für die Fundaziun Chapella
An die Sanierungs- und Renovationsarbeiten der Gebäude Ospiz Chapella und Villa Gredig sichert die Regierung der Fundaziun Chapella einen Beitrag von 500 000 Franken zu. Trägerschaft der Stiftung sind die Gemeinde S-chanf, die Stiftung Bildungswerkstatt Bergwald, Thun, die Berner Fachhochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften, Zollikofen, und die Evangelischen Kirchgemeinden des Oberengadins. Die Stiftung beabsichtigt, den Stiftungsmitgliedern aber auch anderen Nutzern die beiden Gebäuden für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Forschungsarbeiten, Studien- und Projektwochen und weitere Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Die Berner Fachhochschule benötigt jeweils von Mai bis November Arbeitsplätze und Unterkunftsmöglichkeiten für ihre Mitarbeiter und Studierende, welche ihre Master- und Bachelorarbeiten vor Ort durchführen. Die Bildungswerkstatt Bergwald beabsichtigt, ihr Regionalzentrum zu stärken und das Angebot im Engadin und den angrenzenden Südtälern auszubauen. Zudem wird beabsichtigt, die Zusammenarbeit mit weiteren Bildungs- und Forschungsinstitutionen und mit den örtlichen Forstbetrieben und Amtsstellen in Fragen zu nachhaltiger Waldbewirtschaftung und Holzproduktion im Gebirge zu fördern. Für die Nutzung der beiden Gebäude Ospiz Chapella und Villa Gredig ist eine Sanierung und umfassende Renovation erforderlich. Das Sanierungsprojekt beinhaltet Massnahmen zur Wärmedämmung, Dachsanierungen, den Ersatz von Küchen, Böden, Fenstern, sanitären und elektrischen Anlagen, den Umbau der Etagen und die Schaffung von Arbeitsräumen, die Erneuerung von Unterkunftsräumen sowie Erhaltungsmassnahmen der historischen Kirchenruine.

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Sculmserstrasse zwischen Bonaduz und Safiental wird saniert

Das Projekt für die Korrektion der Rechtsrheinischen Oberländerstrasse, Bonaduz - Zault, wird von der Regierung mit einigen spezialgesetzlichen Bewilligungen und Auflagen genehmigt. Die Sculmserstrasse ist Teil des kantonalen Verbindungsstrassennetzes. Sie erschliesst den Weiler Scardanal der Gemeinde Bonaduz und den Weiler Sculms der Gemeinde Safiental. Das vorliegende Projekt beginnt in Bonaduz beim Abzweiger an der rechtsrheinischen Oberländerstrasse und endet im Gebiet Prau Figiu.
In diesem Bereich ist die Strasse teilweise schmal. Zudem weist die Fahrbahn aufgrund ihrer ungenügenden Tragfähigkeit Schäden und Deformationen auf. Mit der geplanten Strassenkorrektion ist vorgesehen, den Oberbau und das Entwässerungssystem zu erneuern sowie die bestehende Linienführung in den heute zu schmalen Passagen zu verbessern. Durch diesen Ausbau wird die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Verbindungsstrasse erhöht und der Verkehrsablauf verbessert. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf rund 2,37 Millionen Franken.

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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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