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Die Opferhilfe Graubünden hat im Jahr 2017 mehr als 600 Opfer von Gewalt und Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beraten. Damit erreichte die Fallzahl einen neuen Höchststand.

Mit 618 laufenden Fällen wurden bei der Beratungsstelle der Opferhilfe Graubünden im Jahr 2017 so viele Personen wie noch nie betreut. Hinzu kamen rund hundert telefonische Kurzberatungen von Betroffenen und Fachpersonen.

Opferhilfeberatungen
Von den 522 beratenen Gewaltbetroffenen erlebten 59 Prozent eine Tätlichkeit oder Körperverletzung, ein Fünftel davon (12%) wurde im Strassenverkehr verletzt. Jedes dritte Opfer (33%) erlebte sexuelle Gewalt. 32 Prozent wurden erpresst, bedroht oder genötigt. Weitere erlebte Straftaten waren unter anderem Raub und fahrlässige oder versuchte Tötungen.

Über 40 Prozent aller Gewalttaten fanden im häuslichen Bereich statt. Dabei war die Tatperson der Partner (63%) bzw. die Partnerin (4%) oder ein anderes Familienmitglied (33%). In 22 Fällen von häuslicher Gewalt musste vorübergehend eine Schutz- oder Notunterkunft vermittelt werden.

Gewaltbetroffene gelangten an die Opferhilfe mit Fragen zur Strafanzeige und zum Strafverfahren sowie für eine psychologische Unterstützung bei der Bewältigung der Straftaten. Begleitungen zu Einvernahmen und Unterstützung in versicherungsrechtlichen Fragen wurden ebenso in Anspruch genommen. Die Opferhilfe hat 228 Personen juristische Hilfe sowie 224 Personen psychologische Hilfe vermittelt und die ungedeckten Kosten übernommen.

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen
Rund 100 Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen wandten sich bis Ende 2017 an die Opferhilfe Graubünden als kantonale Anlaufstelle für fürsorgerische Zwangsmassnahmen. Die Betroffenen erhielten Unterstützung bei der Aktensuche in Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv Graubünden sowie Hilfe beim Einreichen des Gesuches um einen Solidaritätsbeitrag beim Bund. Noch bis zum 31. März 2018 können Gesuche eingereicht werden.

Opferhilfe Graubünden
Die Opferhilfe Graubünden berät und unterstützt gewaltbetroffene Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche. Die Beratungen sind kostenlos, freiwillig, vertraulich und auf Wunsch anonym. Neben Beratungen bei Gewaltdelikten, Sexualdelikten und häuslicher Gewalt bietet die Opferhilfe auch Unterstützung bei Drohung und Nötigung, Stalking und Unfällen mit Drittverschulden (Verkehrs-, Arbeits-, Bergunfällen). Kontaktmöglichkeit für Betroffene, Angehörige und Fachpersonen: Tel. 081 257 31 50 / E-Mail Opferhilfe@soa.gr.ch


Auskunftspersonen:
- Susanna Gadient, Leiterin Sozialamt, Tel. 081 257 26 51, E-Mail Susanna.Gadient@soa.gr.ch
- Gian Beeli, Leiter Opferhilfe Beratungsstelle, Tel. 081 257 31 53, E-Mail Gian.Beeli@soa.gr.ch


Gremium: Sozialamt
Quelle: dt Sozialamt
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