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Die Regierung hat die vom revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetz geforderte Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich Siedlung beschlossen. Die Richtplananpassung bedarf noch der Genehmigung durch den Bundesrat. Regionen und Gemeinden sind angehalten, die im Richtplan festgelegten Aufträge bereits jetzt an die Hand zu nehmen.

Das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG) hat zum Ziel, das Wachstum der Bauzonen und damit die Zersiedlung einzudämmen. Die Nachfrage nach Bauland für Wohnen, Arbeiten, Ausstattungen und Infrastrukturen soll vermehrt über eine Verdichtung der bereits bestehenden Siedlungen befriedigt werden. Für die Umsetzung dieses Ziels müssen die Kantone bis am 1. Mai 2019 ihre Richtpläne anpassen. Diese Richtplananpassungen haben die nötigen Leitplanken und Aufträge zur Erreichung der erwähnten Zielsetzung zu enthalten. Die Handlungsspielräume der Gemeinden in der Raumplanung werden dadurch empfindlich geschmälert. Die Bauzonengrösse hat sich in Zukunft gemäss Bundesrecht nach den Bevölkerungsprognosen des Bundesamts für Statistik zu richten.

Wohnbauzonen verkleinern
Kernpunkt des neuen RPG bildet die ausdrückliche Pflicht, zu grosse Bauzonen zu redimensionieren. Davon sind gemäss der Richtplanvorlage vermutungsweise 67 Bündner Gemeinden vorab im touristischen und ländlichen Raum betroffen. Im Fokus stehen Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ). Die betroffenen Gemeinden habe ihre Situation anhand eines Gemeindedatenblatts zu überprüfen und innert fünf Jahren ihre Ortsplanungen zu revidieren. Sofern Gemeinden bei den vorzunehmenden Auszonungen gegenüber Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern entschädigungspflichtig werden sollten, werden sie vom Kanton unterstützt. Zu diesem Zweck sieht die parallel zur Richtplananpassung laufende Teilrevision des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die Schaffung einer kantonalen Spezialfinanzierung vor, die mit Mehrwertabgaben gespeist wird. Diese Abgaben stammen von Grundeigentümern, deren Land neu in Bauzonen eingezont wird und dadurch einen Mehrwert erfährt. Das neue RPG schreibt vor, dass mindestens 20 Prozent des Einzonungsmehrwerts in Form einer Abgabe abgeschöpft werden muss. In der laufenden KRG-Revision ist ein Abgabesatz von 30 Prozent vorgesehen.

Umsetzung mit Augenmass
Die erforderliche Reduktion der Bauzonen stellt die Gemeinden vor heikle Aufgaben. Der Kanton wird bei der Genehmigung der überarbeiteten Ortsplanungen Augenmass walten lassen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf die spezifische Situation der Gemeinden Rücksicht nehmen. Damit auch Gemeinden mit abnehmender oder stagnierender Bevölkerung gewisse Entwicklungsmöglichkeiten verbleiben, sollen auch diese Gemeinden über eine kleine Reserve an nicht überbauter Bauzonenfläche verfügen dürfen. Bedingung dafür ist allerdings, dass die Gemeinden dafür sorgen, dass diese Reserven auf den Markt kommen. Die KRG-Revision sieht entsprechende Bestimmungen vor.

Hohe Anforderungen an Neueinzonungen
Gemäss den Bevölkerungsprognosen haben vermutungsweise rund 20 Gemeinden über eher zu knapp bemessene Wohnbauzonen, um die Baulandnachfrage abdecken zu können. Es handelt sich vorwiegend um Gemeinden im Entwicklungsraum Bündner Rheintal. Bevor diese Gemeinden jedoch zu Neueinzonungen schreiten können, müssen sie im Rahmen der Ortsplanung Verdichtungspotenziale innerhalb der bestehenden Siedlungen mobilisieren und die Baulandverfügbarkeit sicherstellen. Zudem hat eine überkommunale Abstimmung im Rahmen der regionalen Richtplanung stattzufinden. Schliesslich sind Vorgaben bezüglich Erschliessung mit öffentlichem Verkehr, Mindestdichten sowie Schonung guter landwirtschaftlicher Böden zu beachten.


Fotobeilagen:-
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Beilagen:
- Präsentation
- Regierungsbeschluss
- Karte Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ)


Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Jon Domenic Parolini, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01, E-Mail Jondomenic.Parolini@dvs.gr.ch
- Carlo Decurtins, Jurist für Raumplanung, Tel. 081 257 23 14, E-Mail Carlo.Decurtins@dvs.gr.ch
- Richard Atzmüller, Leiter Amt für Raumentwicklung, Tel. 081 257 23 21, E-Mail Richard.Atzmueller@are.gr.ch


Gremium: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Quelle: dt Departement für Volkswirtschaft und Soziales
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