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Die Regierung nimmt die Untersuchungsergebnisse der Wettbewerbskommission (WEKO) zu den Submissionsabreden im Unterengadin mit Empörung zur Kenntnis. Sie ist konsterniert über das Ausmass und verurteilt die Preisabsprachen in aller Form.

Die WEKO hat heute in einer Medienmitteilung kommuniziert, dass sie eine weitere kartellrechtliche Untersuchung im Kanton Graubünden abgeschlossen hat und dabei teils hohe Bussen auferlegt wurden. Sie stellte fest, dass Bauunternehmen in verschiedenen Kartellen mehrere hundert Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau abgesprochen hatten. Die Kartelle betrafen Ausschreibungen des Kantons Graubünden, von Gemeinden des Unterengadins und von Privaten. Die Auftragswerte der abgesprochenen Bauarbeiten reichen gemäss Pressemitteilung der WEKO von wenigen zehntausend bis zu mehreren Millionen Franken. Der Kanton, die betroffenen Gemeinden und auch Private wurden mutmasslich ganz erheblich geschädigt. Die Regierung ist über das Ausmass dieser Machenschaften konsterniert. Preisabsprachen sind rechtswidrig und nicht tolerierbar.

Kanton sanktioniert fehlbare Firmen
Um die Interessen des Kantons als Besteller von Bauleistungen und die Rechtsansprüche des Kantons als potentiell Geschädigter zu wahren, hat der Kanton in den früher ergangenen Entscheidungen der WEKO bei der WEKO Akteneinsichtsgesuche gestellt. Die Akteneinsichtsgesuche sind hängig. Der Kanton ist auch in diesem jüngsten Verfahren nicht Verfahrenspartei. Er wird daher auch in diesem Verfahren bei der WEKO um Akteneinsicht ersuchen. Der Kanton hat von sämtlichen betroffenen Bauunternehmen Verjährungsverzichtseinreden eingefordert und erhalten. Der Kanton wird nach gewährter Einsicht in die Verfahrensakten alle submissions-, zivil- und strafrechtlichen Schritte prüfen und gegen fehlbare Firmen rechtlich vorgehen. Bei einer rechtskräftigen WEKO-Verfügung wurden anfangs 2018 bereits erste beschaffungsrechtliche Sanktionen vom Kanton ausgesprochen. Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Kanton optimiert interne Abläufe

Der Kanton hat unmittelbar nach Eröffnung der WEKO-Untersuchungen im Jahr 2012 die erforderlichen Massnahmen ergriffen, um die Interessen des Kantons an einem korrekten Vergabeverfahren zu schützen. Das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement (BVFD) hat ein Monitoring-System entwickelt, um bei ersten Verdachtsmomenten auf Submissionsabsprachen den Wettbewerbshütern eine zeitnahe Intervention zu ermöglichen. Gleichzeitig wurde beim BVFD eine Anlaufstelle für anonyme Meldungen von Submissionsabsprachen eingerichtet. Weitere Massnahmen wie interne Weiterbildungen, Checklisten etc. sind Teil des Massnahmenpakets. Dem Erkenntnisstand entsprechend werden die Massnahmen laufend angepasst und erweitert. Der Situation wird weiterhin höchste Aufmerksamkeit geschenkt.


Auskunftsperson:

Regierungspräsident Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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