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2015 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Anhörung zur Nachführung der Bundesinventare im Bereich des Biotopschutzes durchgeführt. Aufgrund zahlreicher Datenfehler in den Bundesdaten haben sich die Bündner Regierung und Bundesrätin Doris Leuthard darauf verständigt, dass die Bündner Flachmoor- und Trockenwiesenobjekte zu bereinigen seien. Da auch das kantonale Biotopinventar revisionsbedürftig ist, führt der Kanton nun unter der Federführung des Amtes für Natur und Umwelt (ANU) gleichzeitig eine öffentliche Auflage der Biotopinventare von Bund und Kanton durch. Im Rahmen dieser Auflage können sich alle Betroffenen zu den Sachverhalten äussern.

Die Erhaltung der heimischen wildlebenden Tiere und Pflanzen ist ohne den Schutz ihrer Lebensräume (Biotope) nicht denkbar und dieser Aufgabe geht das ANU gewissenhaft nach. Arten- und Biotopschutz umfasst den Schutz, die Pflege und die Förderung der Lebensräume der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt. Voraussetzung für einen effizienten und effektiven Naturschutz ist ein möglichst vollständiges Wissen über die im Kanton vorkommenden Arten, ihre Lebensraumansprüche und vor allem auch über die Lage der ökologisch wichtigsten und wertvollsten Lebensräume. Letzteres ist der Inhalt der Biotopinventare von Bund und Kanton.

Die Erhaltung von Biotopen ist auch mit Nutzungseinschränkungen verbunden. Die Biotopinventare von Bund und Kanton wurden aus diesem Grund mitunter als Verhinderungsinstrumente dargestellt. Das Verständnis für die gemeinsame Arbeit von Behörden und Betroffenen an nachhaltigem Lebensraum steht deshalb im Fokus. Im Rahmen der öffentlichen Auflage soll deswegen allen betroffenen Personen und Institutionen ein effizienter Prozess zur Seite gestellt werden, um gemeinsam mit dem ANU die Biotopinventare zu bereinigen und erfolgreich nachzuführen.

Das ANU bietet umfassende Hilfe für alle Betroffenen
Wer vom Inventar betroffen ist, hat nun die Möglichkeit, die ihn betreffenden Inventareinträge zu überprüfen und Beanstandungen zum Sachverhalt bis am 24. August 2018 direkt dem ANU mitzuteilen. Das ANU hat hierzu eine Anleitung auf www.anu.gr.ch/biotope2018 bereitgestellt, welche den Meldeprozess begleitet. Mit dieser Anleitung kann eine Stellungnahme zu einem Inventareintrag einfach und selbständig auf der Website http://map.geo.gr.ch/ abgegeben werden. Da dem ANU die Hilfestellung in dieser Sache ausgesprochen wichtig ist, wird bis im August zusätzliche Unterstützung für Anfragen in Form einer "Hotline" unter der Nummer 081 257 29 40 angeboten.

Heikles Thema – grösstmögliche Transparenz
Bereits im Vorfeld hat das ANU diverse Betroffene zur Sache kontaktiert. So steht man zum Beispiel in Kontakt mit den Bergbahnen Graubünden und dem Bündner Bauernverband. Auf diesem Weg soll das gegenseitige Verständnis für den Naturschutz im Allgemeinen und für den Wert von Inventaren im Speziellen verbessert werden. Mit den erwähnten Begleitmassnahmen soll der Meldungsweg für Betroffene einfach, "kundenfreundlich" und transparent gehalten werden.

Mit dem Start der öffentlichen Auflage am 24. Mai 2018 steht es nun allen Betroffenen frei, eine Sachverhaltsprüfung zu verlangen, wenn belegbar fehlerhafte Biotopumrisse im Inventar verzeichnet sind. Die Anträge werden fortlaufend ausgewertet und entsprechend den Ergebnissen der Sachverhaltsprüfung behandelt. Das ANU wird Ende September über die Resultate der öffentlichen Auflage an einer Medienkonferenz informieren.

Überprüfung der Inventareinträge

Anleitung: www.anu.gr.ch/biotope2018
Hotline: 081 257 29 40

Webseite für Meldeprozess: http://map.geo.gr.ch/


Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01, E-Mail Martin.Jaeger@ekud.gr.ch
- Remo Fehr, Leiter Amt für Natur und Umwelt, Tel. 081 257 29 41, E-Mail Remo.Fehr@anu.gr.ch


Gremium: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement
Quelle: dt Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement
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