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Die Regierung beschliesst zukünftig auf eine schwarze Liste zur Erfassung säumiger Prämienzahler zu verzichten und beauftragt die Pädagogische Hochschule Graubünden mit dem Aufbau sowie der Führung einer Sonderprofessur.

Prämienpflicht: Schwarze Liste wird nicht weitergeführt
Die Regierung beschliesst die Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung und Prämienverbilligung. Damit wird die Liste der säumigen Prämienzahler nicht weitergeführt.
Es wurde festgestellt, dass die seit 1. Januar 2014 geführte Liste der säumigen Prämienzahler – wie in anderen Kantonen auch – nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Die Mehrheit der Krankenversicherer unterlässt eine Meldung der Fortsetzung der Betreibungen an die SVA, was dazu führt, dass die säumigen Prämienzahler keinen Eingang in die schwarze Liste finden. Der erwünschte Druck, der Prämienpflicht fristgerecht nachzukommen, bleibt damit weitgehend aus, da die säumigen Prämienzahler entsprechend auch nicht sanktioniert werden können. Das nicht einheitliche Verhalten der Krankenkassen führt im Gegenteil zu einer Ungleichbehandlung der säumigen Prämienzahler.
Damit die Sozialversicherungsanstalt die Führung der Liste der säumigen Prämienzahler ordentlich beenden kann, benötigt sie eine gewisse Zeit. Dementsprechend wird die Liste ab dem 1. August 2018 aufgehoben.

Sonderprofessur für die Pädagogische Hochschule Graubünden
Die Regierung erteilt der Pädagogischen Hochschule Graubünden (PHGR) den Auftrag, vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2024 eine Sonderprofessur für integrierte Mehrsprachigkeitsdidaktik (IMD) aufzubauen und zu führen. Für die sechsjährige Projektdauer wird ein maximaler Kantonsbeitrag in der Höhe von 3,6 Millionen Franken eingestellt. Vorbehalten bleibt die Genehmigung des jährlichen Budgets durch den Grossen Rat.
Mit der Sonderprofessur will die PHGR einerseits Schulmodelle mit immersivem Sprachunterricht erproben und erforschen. Der daraus entstehende Mehrwert soll in Forschung und Entwicklung, Lehre und Weiterbildung sowie Aktivitäten im Dienstleistungsbereich einfliessen. Andere wichtige Aufgaben der Sonderprofessur sind andererseits die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Generierung von Drittmitteln, Öffentlichkeitsarbeit und Qualitätsmanagement.
Ab der Mitte des Kalenderjahres 2024 sollen die Sonderprofessur und die damit zusammenhängenden Aufgaben in den Regelbetrieb der PHGR überführt werden.

Viehabsatz wird weiter gefördert
Das Direktzahlungssystem der Agrarpolitik 2018 – 2021 des Bundes überlässt die Tierhaltung weiterhin stärker den Gesetzmässigkeiten des freien Marktes, da die tierbezogenen Direktzahlungen grösstenteils weggefallen sind. Die Tierhaltung wurde dadurch vermehrt unter Druck gesetzt. Die Förderung des Viehabsatzes und der Vermarktung von Nutz- und Schlachtvieh in Graubünden wird jährlich von der Regierung auf Antrag der graubündenVIEH AG beschlossen. Darin werden verschiedene umfangreiche Massnahmen festgelegt und Beiträge für Werbeaktivitäten sowie marktentlastende Massnahmen und weitere Erleichterungen für die Landwirtinnen und Landwirte zugesichert.
Für die Organisation und Durchführung der öffentlichen Schlachtviehmärkte erhält die graubündenVIEH AG für Rindvieh einen Beitrag von 40 Franken pro Tier und bei Schafen und Ziegen einen Beitrag von je fünf Franken. Für den Betrieb einer professionellen Marketingstruktur und für Werbeaktivitäten wird ihr pauschal ein Beitrag von 106 000 Franken bezahlt. Daneben werden Auffuhrbeiträge zur Förderung des Schaf- und Ziegenabsatzes von maximal 111 000 Franken sowie maximal 62 000 Franken für den Transport- und Vorführservice zur Verfügung gestellt.

Förderprogramm für zukünftige Sportleiter
Die Regierung genehmigt das Programm "1418Leiter", mit dem der Leiternachwuchs gezielt gefördert werden soll. Im Rahmen des kantonalen Sportförderungskonzepts wurde als Ziel definiert, dass 14- bis 18-jährige Jugendliche im Kanton Graubünden in ihrem Sportverein Mitverantwortung übernehmen. Damit soll die Suche von ehrenamtlichen Leitenden erleichtert und der frühe Vereinsausstieg der Jugendlichen verhindert werden.
Das Programm "1418Leiter" stattet Jugendliche mit dem notwendigen Rüstzeug für den Einsatz als Hilfsleitende aus. Gleichzeitig sollen der Einsatz solcher Hilfsleitenden und die langfristige Sicherung des Leiternachwuchses gefördert werden. 15 Vereine und Verbände haben dem Amt für Volksschule und Sport bereits eine Zusammenarbeit signalisiert, darunter der Bündner Fussballverband, der Bündner Skiverband, GRhockey und der Bündner Turnverband.

www.graubuendensport.ch/1418Leiter

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©Sportamt Kanton Zürich

Regierung unterstützt Weiterführung des Projekts MuKi-Turnen
Die Bündner Regierung unterstützt die Weiterführung des Projekts MuKi-Turnen des Graubündner Turnverbands mit einem Beitrag aus dem Sport-Fonds. Sie spricht für eine Dauer von drei Jahren im Maximum 195 000 Franken. Dafür soll ein Mutter-Kind-Turnen (auch Vater-Kind-Turnen, kurz VaKi) im ganzen Kanton flächendeckend und in sehr guter Qualität angeboten werden. Das Projekt MuKi-Turnen hat sich seit seiner Initiierung im Sommer 2009 sehr gut entwickelt. Von anfangs 65 Kursen konnte das Angebot mittlerweile auf 87 Kurse ausgebaut werden. Damit konnte auch die Anzahl der Kinder, die in einem Angebot mit ausgebildeten MuKi-Leitenden turnen, um über 20 Prozent gesteigert werden.

Sammelprojekt für Schutzbauten bewilligt

Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt "Instandsetzung Schutzbauten 2018" von verschiedenen Gemeinden, der Rhätischen Bahn und des Tiefbauamts Graubünden. Das Ziel des Projekts ist, bestehende Schutzbauten gegen Naturgefahren unter Beibehaltung des ursprünglichen Ausbaustandards zu erhalten und die Wirkung dieser Anlagen zu verbessern. Gegenstand des Sammelprojekts bilden 46 Instandsetzungsobjekte. Die Gesamtkosten betragen 7,8 Millionen Franken.

Liste der Schutzbauten-Projekte 2018

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Sertigbach in Davos muss besser verbaut werden
Die Regierung genehmigt ein Projekt der Gemeinde Davos für die Verbauung des Sertigbachs mit Auflagen und Bewilligungen. Der Sertigbach entspringt zwischen der Ducan-Gebirgskette und dem Chüealphorn und mündet bei Frauenkirch in die Landwasser. Starkniederschläge in den Sommermonaten 2015 und 2016 deckten im Bereich "Hinter den Eggen", am Oberlauf des Bergbachs, Sicherheitsrisiken auf. Der gefährdete Bachabschnitt befindet sich auf einer Flachstrecke oberhalb des Hotels Walserhuus. Auf diesem Bachabschnitt verursachten die Hochwasser an verschiedenen Stellen Ablagerungen von Geschiebematerial. Damit der Schutz für die nahegelegenen Infrastrukturanlagen wie Hotel, Strasse, Parkplätze, Postautohaltestellen und Wanderwege sichergestellt werden kann, wird ein offener Geschieberückhalt gebaut. An den Projektkosten in der Höhe von 590 000 Franken beteiligen sich Bund (206 500 Franken) und Kanton (118 000 Franken) gemäss der Programmvereinbarung "Schutzbauten Wasser".

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Finanzielle Beiträge für Wasserbauprojekt in Scuol

Die Regierung genehmigt das Projekt für die Verbauung der Clozza in Scuol mit einigen Auflagen, Bewilligungen sowie Projektänderungen. Bund und Kanton beteiligen sich an der Finanzierung mit wasserbaulichen Beiträgen. Der Bundesbeitrag beläuft sich auf rund 195 000 Franken und der Kantonsbeitrag auf 111 400 Franken.
Die Clozza ist ein Gebirgsfluss und fliesst mitten durch das Dorfkerngebiet von Scuol. Im Juli 2015 führten Gewitter in der Clozza zu einem Hochwasser. Die oberste Brücke im Dorfgebiet erwies sich als Engstelle. Eine Blockrampe, diverse Schwellen, Werkleitungsquerungen sowie angrenzende Hausgärten wurden beschädigt oder zerstört. Schliesslich brach der Fluss an der untersten Brücke aus dem Flussbett aus und überschwemmte zwei Wohngebäude und ausgedehnte Landwirtschaftsflächen. Das Verbauungsprojekt umfasst wasserbauliche Objekte an acht Standorten entlang des gesamten Flusslaufs im Dorfgebiet. Das Kernelement ist der Bau einer neuen Geschiebedosieranlage. Mit dieser Dosieranlage soll im Hochwasserfall der Weitertransport des Geschiebes Richtung Dorfgebiet gebremst und gedämpft werden.

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Wasserversorgungen Zignau und Sumvitg werden erneuert

Die Regierung sichert Kantonsbeiträge für die Erneuerung von Wasserversorgungsanlagen zu. Einerseits wird der Corporaziun d'aua Trun für die Wasserversorgung Zignau ein Kantonsbeitrag von rund 456 000 Franken zugesichert. Andererseits wird der Gemeinde Sumvitg für ihre Wasserversorgung (erste und zweite Etappe) ein Kantonsbeitrag in der Höhe von rund 507 000 Franken in Aussicht gestellt. Beide Zusicherungen setzen eine entsprechende Subventionierung durch den Bund voraus. Die jeweiligen Anlagen für die Wasserversorgungen sind aktuell in einem schlechten Zustand und sind sanierungsbedürftig.

Inkraftsetzung des Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern
Der Grosse Rat hat in der Februarsession 2018 der Teilrevision des Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern (GKStG) zugestimmt. Mit dem teilrevidierten Gesetz erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, in ihren Tourismusgesetzen die gesetzliche Grundlage für die Erhebung einer Beherbergungsabgabe zu schaffen. Diese würde an die Stelle der heutigen Gästetaxe/Kurtaxe treten. Gemeinden, die diesen Wechsel vornehmen möchten, müssen die entsprechenden Bestimmungen im kommunalen Tourismusgesetz schaffen. Dieser kommunale Gesetzgebungsprozess braucht Zeit, obwohl die Steuerverwaltung bereits ein entsprechendes Mustergesetz ausgearbeitet hat. Damit die Gemeinden die betreffenden Arbeiten möglichst rasch in Angriff nehmen können, setzt die Regierung die Teilrevision des GKStG auf den 1. Juli 2018 in Kraft.

Abstimmungsvorlagen vom 23. September 2018
Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 23. September 2018, folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:

- Bundesbeschluss vom 13. März 2018 über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege [Velo-Initiative]");
- Volksinitiative vom 26. November 2015 "Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-lnitiative)"; und
- Volksinitiative vom 30. März 2016 "Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle".

Am Sonntag, 23. September 2018, gelangt zudem folgende kantonale Vorlage zur Abstimmung:
- Kantonale Volksinitiative "Nur eine Fremdsprache in der Primarschule" (Fremdspracheninitiative)


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei
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