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Die Bündner Regierung hat die Botschaften zur Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes, zur Kündigung des KÜPS sowie zur Umsetzung der Revision des eidgenössischen Ordnungsbussengesetzes zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.

Änderungen im Polizeigesetz
Die Teilrevision des Polizeigesetzes soll die im Bericht "Polizei Graubünden 2015plus" formulierten Massnahmen umsetzen. Unter anderem soll die Abgrenzung zwischen den kantonalen und kommunalen Polizeiaufgaben verdeutlicht werden. Die geltende Rechtslage erfährt hierdurch keine Änderung. Den Gemeinden werden keine zusätzlichen Polizeiaufgaben übertragen. Sie sollen jedoch zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit befugt werden, Personen anzuhalten. Die übrigen im Polizeigesetz geregelten polizeilichen Massnahmen und die zu deren Durchsetzung zur Verfügung stehenden Zwangsmassnahmen bleiben weiterhin der Kantonspolizei vorbehalten.
Weiter soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, welche die Kostentragung der von der Kantonspolizei übernommenen gemeindepolizeilichen Aufgaben regelt. Neu geregelt werden soll ferner die personenbezogene Überwachung des öffentlichen und öffentlich zugänglichen Raums. Dieses Instrument soll nicht mehr nur der Kantonspolizei offenstehen. Fortan sollen alle Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, bei ausgewiesenem Schutzbedürfnis den öffentlichen und öffentlich zugänglichen Raum in erkennbarer Weise überwachen dürfen.
Ferner soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um die Kantonspolizei mit mobilen audiovisuellen Übermittlungs- und Aufzeichnungsgeräten ausrüsten zu können. Im Vordergrund stehen zurzeit mobile Überwachungsmittel, wie etwa Drohnen sowie körpernah getragene Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte, sogenannte Bodycams. Solche und ähnliche mobile Mittel soll die Kantonspolizei während eines Einsatzes zum einen zur Informationsbeschaffung, zum anderen zur Überwachung allgemein zugänglicher Orte einsetzen können.
Zu guter Letzt sollen auch gewonnene Erkenntnisse in die Revision einfliessen. Insbesondere mit der Einführung der eidgenössischen Strafprozessordnung sowie seit dem Erlass des Polizeigesetzes konnten wertvolle Erfahrungen gesammelt werden. Dabei handelt es sich unter anderem um Präzisierungen im Datenschutz, bei den präventiven verdeckten polizeilichen Massnahmen, bei der Meldepflicht bei Ausweisungen als Folge von häuslicher Gewalt sowie um die Klärung im kantonalen Ordnungsbussenverfahren.

Regierung will Konkordat über private Sicherheitsleistungen (KÜPS) verlassen
Der Kanton Graubünden ist am 15. Februar 2015 dem Konkordat über private Sicherheitsleistungen (KÜPS) beigetreten. Beim Beitritt zum KÜPS ging der Kanton Graubünden davon aus, dass das KÜPS im Bereich der Zulassung privater Sicherheitsunternehmungen und privater Sicherheitsangestellten schweizweit zu einer Rechtsvereinheitlichung führen werde. Diese Ziele können mit dem KÜPS nicht mehr erreicht werden, nachdem die Kantone Bern und Zürich, in denen 50 Prozent der privaten Sicherheitsunternehmen und Sicherheitsangestellten domiziliert sind, sich gegen einen Beitritt entschieden haben. Zudem lässt sich aufgrund eines Gutachtens der Wettbewerbskommission (WEKO) vom 5. Dezember 2016 das Konzept nicht umsetzen, wonach der Aufwand der KÜPS-Bewilligungsverfahren über Gebühren hätte gedeckt werden sollen. Angesichts dieser finanziellen Mehrbelastung und mit Blick auf die Verschlechterung der Marktstellung der Bündner Sicherheitsunternehmungen und Sicherheitsangestellten gegenüber Anbietern von privaten Sicherheitsdienstleistungen aus Nicht–KÜPS–Mitgliedkantonen beantragt die Regierung, das KÜPS zu verlassen.

Umsetzung des eidgenössischen Ordnungsbussengesetzes
Der Bund hat das Ordnungsbussenverfahren auf weitere Bundesgesetze ausgeweitet, um fortan auch Verstösse gegen diese Gesetze einfach und rasch sanktionieren zu können. Für den Kanton Graubünden hat diese Revision zur Folge, dass er die Behörden und die Organe zu bezeichnen hat, welche für die Verfolgung und Beurteilung der neu unter das Ordnungsbussengesetz fallenden Übertretungen zuständig sind. Dem kommt er mit der Anpassung von fünf Gesetzen nach.

Der Grosse Rat wird die Botschaften in der Augustsession 2018 beraten.


Beilage:
Botschaften


Auskunftsperson:
Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei
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