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Die Regierung nimmt Stellung zum Wirksamkeitsbericht des nationalen Finanzausgleichs (NFA) und zur Entwicklung im Bereich der verschiedenen Outdoor-Aktivitäten. Zudem genehmigt sie eine Strategie zur digitalen Abwicklung von Geschäften der kantonalen Verwaltung.

Nationaler Finanzausgleich braucht Optimierungen
Die Regierung nimmt Stellung zum Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA) 2016 - 2019. Dieser Bericht bildet die Grundlage für die Botschaft des Bundesrats zur Festlegung der NFA-Ausgleichsgefässe ab 2020.
Der seit 2008 wirksame NFA hat sich grundsätzlich bewährt. Er ist für den Föderalismus im Allgemeinen und für den Kanton Graubünden im Besonderen von grösster Bedeutung. Graubünden erhält aus dem nationalen Finanzausgleich jährlich rund 270 Millionen Franken. Die Regierung hält jedoch fest, dass Optimierungen am System erforderlich sind, um die NFA-Geberkantone nicht zu überfordern. Es ist aus ihrer Sicht überaus wichtig, dass die Solidarität zwischen den Kantonen erhalten bleibt. Neu soll eine gesetzlich garantierte Mindestausstattung für die ressourcenschwächsten Kantone festgelegt werden. Diese ist bei einem Wert von 86,5 Prozent des durchschnittlichen Ressourcenpotenzials aller Kantone festzulegen. Der Finanzausgleich wird damit langfristig gesichert. Das Volumen des Ressourcenausgleichs richtet sich zugleich primär nach den Unterschieden zwischen den Kantonen. Auf eine periodische Neufestlegung des Ausgleichsvolumens durch das Eidgenössische Parlament kann verzichtet werden. Für die NFA-Nehmerkantone ist die Anpassung aber auch mit gewissen Beitragseinbussen verbunden. Die Regierung fordert dabei, dass der Bund seine beim Ressourcenausgleich frei werdenden Mittel vollständig zugunsten der Kantone einsetzt. 50 Prozent sind für eine Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs (SLA) zu verwenden und 50 Prozent für Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone. Unverändert weiterzuführen sind hingegen das Volumen und die Verteilungskriterien für den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA).

Vernehmlassungsunterlagen des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD)

Outdoor-Aktivitäten im Fokus: Regierung nimmt Stellung

Die Regierung nimmt Stellung zur Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Sie weist in ihrer Stellungnahme zur Totalrevision der Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten auf einige zwingend notwendige Anpassungen hin.
Die Regierung lehnt die geplante Verschärfung der Bewilligungspflicht für das Anbieten von Schneeschuhtouren ab. In einem Tourismuskanton wie Graubünden sollen Angebote nicht erschwert werden, wenn aus sicherheitsrelevanter Sicht kein dringender Handlungsbedarf besteht. Vor diesem Hintergrund beantragt die Regierung zudem, dass Kletterlehrerinnen und -lehrer auch Mehrseillängenrouten mit Zu- und Abstiegen begehen dürfen, die schwieriger als T3 (SAC Berg- und Alpinwanderskala) sind, sofern sie über eine entsprechende Zusatzausbildung verfügen.

Vernehmlassungsunterlagen des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

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©Michal Bulicka

Kantone sollen mehr Mitspracherecht beim Natur- und Heimatschutz erhalten
Die Regierung nimmt Stellung zu einer Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes des Bundes, welche im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet wurde. Das Gesetz regelt den Schutz von wertvollen Landschaften und Ortsbildern. In Zukunft sollen kantonale Nutzungsinteressen in der Abwägung von Schutz und Nutzen bei Objekten nationaler Bedeutung mehr Gewicht erhalten.
Die Bündner Regierung begrüsst, dass die Kantone künftig mehr Mitsprachrecht haben, wenn es um den Natur- und Heimatschutz geht. Mit der Gesetzesänderung sollen auch berechtigte kantonale Interessen für die erforderliche Interessenabwägung herangezogen werden können. Zudem wird die Möglichkeit eröffnet, kantonale Interessen von besonderer Bedeutung allenfalls über die nationalen Schutzinteressen zu stellen. Die Stellung der Kantone wird gestärkt, indem die Interessenabwägung zwischen dem Schutz der Objekte von nationaler Bedeutung und dem Nutzen der vorgeschlagenen Projekte auch für bestimmte kantonale Vorhaben zulässig sein soll. Die bestehenden Verfahren und Zuständigkeiten bleiben unverändert und die seriöse Abwägung der Schutz- und Nutzungsinteressen damit gewährleistet.

Vernehmlassungsunterlagen der parlamentarischen Kommissionen

Geschäfte mit der Verwaltung digital abwickeln

Die Regierung hat die E-Government-Strategie Graubünden festgelegt. Sie bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Digitalisierung der Verwaltung in den kommenden fünf Jahren. Die Kunden möchten die Dienstleistungen der Behörden schnell, unkompliziert und unabhängig von Ort und Öffnungszeiten nutzen können. Mit dem technologischen Fortschritt steigen deshalb die Ansprüche und das Bedürfnis der Wirtschaft und der Bevölkerung, Geschäfte digital mit der Verwaltung abwickeln zu können.
E-Government trägt dazu bei, dass der Kanton Graubünden auch in Zukunft ein attraktiver Standort für Organisationen und Unternehmen bleibt sowie über eine leistungsfähige Verwaltung verfügt, die auf die Bedürfnisse der Bevölkerung ausgerichtet ist. In Berücksichtigung der E-Government-Strategie Schweiz werden für Graubünden vier strategische Ziele und entsprechende Leitlinien sowie Handlungsfelder definiert. Sie berücksichtigen die Bedürfnisse der Wirtschaft, der Bevölkerung und der Behörden. Erstens will der Kanton Graubünden prioritär Leistungen zur Verfügung stellen, die den grössten Nutzen haben. Um eine grösstmögliche Nutzerfreundlichkeit zu erreichen, soll zweitens ein Serviceportal geschaffen werden, über welches die Bevölkerung und die Wirtschaft elektronische und papierlose Leistungen des Kantons zentral nutzen können. So sollen die wichtigsten amtlichen Dokumente direkt auf elektronischem Weg bestellt, bezahlt, bezogen und danach weiterverwendet werden können. Drittens soll erreicht werden, dass die zentralen Basisinfrastrukturen für die vollelektronische Abwicklung von Geschäften benutzerfreundlich aufgebaut und zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehört eine sichere und zweckmässige Identifikation der Nutzer. Die E-Government-Strategie verfolgt schliesslich das Ziel, auch innerhalb der Verwaltung eine papierarme und digitale Abwicklung der Geschäfte als Normalfall zu etablieren.

Kanton unterstützt den Bau des Allergiecampus Davos

Die Regierung unterstützt den Bau des Allergiecampus in Davos. Dazu spricht sie einen Kantonsbeitrag unter dem Titel "Systemrelevante Infrastrukturen" vom maximal 2,25 Millionen Franken. Zudem gewährt sie einen Kantonsbeitrag in der Höhe von rund 580 000 Franken als Äquivalenzleistung zum Bundesdarlehen (2 Millionen Franken) im Rahmen der neuen Regionalpolitik (NRP).
Der Allergiecampus Davos soll ein Kompetenzzentrum mit internationaler Ausstrahlung werden. An einem Ort sollen die Spitzenforschung, die klinische Versorgung und Anwendung, die Aus- und Weiterbildung sowie die Austragung wissenschaftlicher und anwendungsorientierter Kongresse, Tagungen und Workshops vereint werden. Durch die räumliche Nähe der Partner, das Schweizerische Institut für Allergie- und Asthmaforschung (SIAF), das Christine Kühne-Center for Allergy Research and Education (CK-CARE) und die Hochgebirgsklinik Davos, können auf dem Campus wichtige Synergien erzielt werden. Forschungsresultate können in die klinische Arbeit eingebracht und somit in der praktischen Anwendung umgesetzt werden. Dadurch wird der Wirtschafts- und Forschungsplatz Graubünden entscheidend gestärkt.

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©OOS AG Architekten, Zürich

Kantonsbeitrag für Restaurierung der Kirche St. Johann in Domat/Ems

Die Regierung sichert der römisch-katholischen Kirchenstiftung St. Johann für die Konservierung und Restaurierung der Kirche St. Johann in Domat/Ems einen Beitrag in der Höhe von maximal 680 000 Franken zu.
Die Kirche St. Johann steht am nördlichen Dorfrand am rechten Rheinufer auf der "Tuma Turera" und wurde in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts erbaut. Der heutige Bau wurde über einem Vorgängerbau errichtet. Der gotische Chor der heutigen Kirche wurde 1504 gebaut, das Schiff 1515. Anlässlich der Neuweihe am 5. Juli 1515 wurde der Turm um ein Geschoss erhöht.
Das denkmalgeschützte Bauwerk von nationaler Bedeutung soll nun im Rahmen des Projekts etappenweise im Innern und Äussern restauriert werden. Architektonische Veränderungen werden, wo nötig, dezent umgesetzt und optimal in den historischen Bestand integriert. Der oberste Bereich der "Tuma Turera" wird neu gestaltet und ist ein Schritt in die aktive Weiterführung eines lebendigen Kulturguts.


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©Rufino Emmenegger

Murgangschutz im Safiental soll RhB-Brücke sichern
Die Regierung genehmigt das Projekt "Murgangschutz Carreratobel" und spricht einen Kantonsbeitrag von maximal 320 000 Franken. Aus den Hängen des Signinamassivs erodiert laufend Schieferfels. Als Folge davon transportiert der Carrerabach regelmässig grössere Geschiebemengen, das führt im Carrerabach zu Auflandungen und damit zu einer erhöhten Gefährdung der Bahnbrücke. Deshalb hat die Rhätische Bahn das Amt für Wald und Naturgefahren beauftragt, technische Massnahmen zur Reduktion der Gefahrensituation zu prüfen und zu erarbeiten. Mit einer Warn- sowie Signalanlage soll der Schutz der Bahn sichergestellt werden. Indem die Messstation bei der Carrerabrücke (Hauptstrasse Ilanz – Versam) kontinuierlich den Wasserpegel des Carrerabachs erfasst und bei Überschreitung eines definierten Alarmwerts ein Alarmsignal an die Station bei der RhB-Brücke überträgt, können gefährdende Naturereignisse frühzeitig erkannt werden. Zusätzlich werden die verantwortlichen Personen mittels Notfall-SMS über das Ereignis informiert. Diese können sich ausserdem über die Webcam auf der Brücke sofort über die aktuelle Lage informieren. Das von der Station bei der RhB-Brücke empfangene Alarmsignal wird vor Ort direkt an die Bahnsteuerung weitergeleitet, welche dann den entsprechenden Abschnitt der Bahn für den Verkehr sperrt.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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