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Die Regierung hat die Botschaft zur Totalrevision des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Mit dem totalrevidierten Mittelschulgesetz soll die Grundlage geschaffen werden, den Bündner Jugendlichen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels weiterhin eine dezentrale Ausbildung an einer Mittelschule zu ermöglichen.

Die Totalrevision des Mittelschulgesetzes findet seine Grundlage im Regierungsprogramm 2017–2020 und zielt darauf ab, die bewährte Mittelschulstruktur mit einer kantonalen Mittelschule an einem oder mehreren Schulstandorten sowie privatrechtlich organisierten und vom Kanton mit Beiträgen unterstützten dezentralen Mittelschulen möglichst zu erhalten.

Leistungsaufträge für Mittelschulen
Nebst der strukturellen Bereinigung des mehrfach teilrevidierten Gesetzestextes umfasst die Totalrevision insbesondere die Etablierung von Leistungsaufträgen an die Mittelschulen als strategisches Steuerelement. Der Kanton soll frühzeitig intervenieren können, falls beispielsweise eine private Mittelschule ihren Betrieb aus eigener Kraft nicht mehr weiterführen kann. Im Weiteren soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit der Kanton für Bündner Schülerinnen und Schüler, welche im Wohnheim einer privaten Mittelschule untergebracht sind, einen Pauschalbeitrag ausrichten kann.

Diverse Rückmeldungen flossen in Vorlage ein
Die Vorlage und deren grundlegende Zielsetzung fanden in der Vernehmlassung breite Unterstützung. Beim nun vorliegenden Entwurf konnten einige Rückmeldungen der insgesamt 54 Vernehmlassungsteilnehmenden aufgenommen werden. Der Gesetzesentwurf wurde auf Basis der Stellungnahmen aus der Vernehmlassung derart überarbeitet, dass die Anliegen zur Wahrung der unternehmerischen Freiheit der privaten Mittelschulen wo möglich angemessen berücksichtigt werden. Dies betrifft beispielsweise den Verzicht auf das Verbot der Gewinnorientierung, aber auch die Streichung der Zweckbindung der Investitionspauschale. Stattdessen sollen die privaten Mittelschulen neu dazu verpflichtet werden, zweckgebundene Reserven im Umfang von 15 Prozent der jährlichen Lohnaufwendungen inklusive Sozialleistungen zurückzustellen, um im Falle einer finanziellen Notlage während einer begrenzten Zeit die Deckung laufenden Kosten sicherstellen zu können. Überhaupt wurden die Zuständigkeiten und das Verfahren im Umgang mit finanziell bedrohten privaten Mittelschulen sowie im Zusammenhang mit einer allfälligen Errichtung weiterer Mittelschulen mit kantonaler Trägerschaft angepasst und präziser geregelt. Für die Ausrichtung kantonaler Beiträge an Wohnheime privater Mittelschulen wird eine Annäherung an die geltenden Bestimmungen für die Berufsbildung vorgeschlagen. Damit soll erreicht werden, dass diesbezüglich Jugendliche während ihrer Ausbildung auf Sekundarstufe II möglichst gleich behandelt werden.

Die Beratung des Geschäfts durch den Grossen Rat ist in der Oktobersession 2018 vorgesehen. Die neuen Rechtsgrundlagen sollen anschliessend auf den 1. August 2019 in Kraft treten.


Beilage:
Botschaft


Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01, E-Mail Martin.Jaeger@ekud.gr.ch
- Hans Peter Märchy, Dr. phil., Amtsleiter Amt für höhere Bildung, Tel. 081 257 61 66, E-Mail Hans.Peter.Maerchy@ahb.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement
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